Auszug - Beratung zum Schreiben eines Bürgers zur Weiterverwendung des leerstehenden Hauses in der Hönower Straße B1/B5
Dem Bezirksamt sind die genannten Probleme in dem Brief bekannt. Es sieht jedoch nur sehr geringe Chancen, noch die Forderungen durch den Investor abarbeiten zu lassen, da schriftliche Aufforderungen bis jetzt ohne Erfolg waren. Der Bezirksstadtrat wird über das Rechtsamt prüfen lassen, ob evtl. eine Klage von Nutzen ist.
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