Informationen zur Grundstücksnummerierung im Bezirk Marzahn-Hellersdorf

  • Beispiel 1 zur Grundstücksnummerierung

    Beispiel 1 zur Grundstücksnummerierung

  • Beispiel 2 zur Grundstücksnummerierung

    Beispiel 2 zur Grundstücksnummerierung

  • Beispiel 3 zur Grundstücksnummerierung

    Beispiel 3 zur Grundstücksnummerierung

  • Beispiel 4 zur Grundstücksnummerierung

    Beispiel 4 zur Grundstücksnummerierung

  • Beispiel 5 zur Grundstücksnummerierung

    Beispiel 5 zur Grundstücksnummerierung

  • Beispiel 6 zur Grundstücksnummerierung

    Beispiel 6 zur Grundstücksnummerierung

  • Beispiel 7 zur Grundstücksnummerierung

    Beispiel 7 zur Grundstücksnummerierung

  • Beispiel 8 zur Grundstücksnummerierung

    Beispiel 8 zur Grundstücksnummerierung

Warum werden in Berlin "Haus"nummern als Grundstücksnummern bezeichnet?

“Haus“nummern heißen in Berlin Grundstücksnummern, weil nicht nur bebaute, sondern auch unbebaute Grundstücke Nummern erhalten.

Wozu dienen Grundstücksnummern?

Grundstücksnummern dienen der leichten Orientierung innerhalb einer Straße. Sie sind bei Notfalleinsätzen für Feuerwehr, Polizei, Not-, Rettungs- und Entstörungsdienste zum schnellen Auffinden unverzichtbar.

Warum müssen Grundstücksnummern beleuchtet sein?

Grundstücksnummern müssen bei Dunkelheit dauerhaft beleuchtet sein, damit die Orientierung und das schnelle Auffinden gewährleistet sind.

Wie werden Grundstücksnummern beleuchtet?

Grundstücksnummern sind an von innen zu beleuchtenden Körpern anzubringen oder mit einer besonderen Lichtquelle zu versehen (Nummernleuchten). Es muss gewährleistet werden, dass Grundstücksnummern bei Dunkelheit durchgängig ausreichend beleuchtet sind. Die allgemeine Straßenbeleuchtung kann nicht die eigene Lichtquelle ersetzen.

Wie müssen Grundstücksnummern beschaffen sein?

Grundstücksnummern müssen aus wetterfesten Stoffen bestehen. Die Ziffern und Buchstaben müssen sich vom Untergrund deutlich abheben und mindestens 10 Zentimeter hoch sein. Bei Buchstabenzusätzen sind Großbuchstaben zu verwenden.

Wo sind Grundstücksnummern anzubringen?

Grundstücksnummern sind an den Hauseingängen und Grundstückszugängen so anzubringen, dass sie vom Gehweg und von der Fahrbahn der Straße aus beiden Richtungen kommend leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Ist für ein bebautes Grundstück nur eine beleuchtete Grundstücksnummer festgesetzt, genügt eine beleuchtete Grundstücksnummer am Grundstückszugang. Auch hier muss gewährleistet sein, dass die Grundstücksnummer vom Gehweg und von der Straße aus beiden Richtungen kommend leicht erkennbar und deutlich lesbar sein.

Wer ist für das Anbringen der Grundstücksnummer verantwortlich?

Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Grundstücksnutzer.
Wann sind beleuchtete Hinweisschilder erforderlich? Wie müssen sie beschaffen sein?
Beleuchtete Hinweisschilder sind erforderlich, wenn Hauseingänge oder Grundstückszugänge von der Straße her nicht zu erkennen sind. Für Hinweisschilder gilt das Gleiche wie für Grundstücksnummern.

Wer ist zuständig?

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung,
Frau Voegelke,
Telefon 90293-5382,
Fax 90293-5355.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin

Verordnung über die Grundstücksnummerierung

Baugesetzbuch

Das Unterlassen der Erhaltung von Grundstücksnummern in ordnungsgemäßem Zustand und das Nichtbeleuchten der Grundstücksnummern sind Ordnungswidrigkeiten. Es kann Verwarnungsgeld erhoben werden. Nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten besteht die Möglichkeit, Bußgeldverfahren durchzuführen.

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