Grundstück - Grundstücksnummer/Hausnummer beantragen

Grundstücke sind mit Grundstücksnummern zu versehen, um die Orientierung und das schnelle Auffinden zu gewährleisten. Sie sind bei Notfalleinsätzen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (für Polizei, Feuerwehr, Rettungs- und Entstörungsdienste) unverzichtbar.

Grundstücksnummern müssen bei Dunkelheit durchgängig beleuchtet sein. Das Anbringen von beleuchteten Grundstücksnummern ist Pflicht der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie von Personen mit grundstücksgleichen Rechten (zum Beispiel Erbbaurecht oder Wohnungseigentum).

Für die Beschaffenheit und die Art des Anbringens müssen die Rechtsgrundlagen beachtet werden. Nicht ordnungsgemäß angebrachte Grundstücksnummern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie beim zuständigen Vermessungsamt einen Antrag auf Festsetzung einer Grundstücksnummer/Hausnummer. Das können Sie online erledigen.
2. Das Vermessungsamt prüft Ihren Antrag und führt bei Notwendigkeit ein mündliches, telefonisches oder schriftliches Anhörungsverfahren bzgl. der Abstimmung der Grundstücksnummer durch.
3. Anschließend wird die Grundstücksnummer, unter Abwägung Ihrer Stellungnahme, festgesetzt. Über die Festsetzung erhalten Sie schriftlich einen Bescheid.
4. Das zuständige Vermessungsamt veröffentlicht die Festsetzung der Grundstücksnummer im Amtsblatt von Berlin.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigung
    • Eigentümerinnen und Eigentümer,
    • Erbbauberechtigte,
    • sonstige Personen mit grundstücksgleichen Rechten
    • und deren Bevollmächtigte
  • Bei Vertretung: Vollmacht

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Festsetzung von Grundstücksnummern/Hausnummern
    Online möglich
    • Für die Online-Antragstellung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden.
  • Lageplan/Skizze
    Empfehlung: Lageplan/Skizze mit Kennzeichnung der Hauseingänge und der Zufahrten/Zugänge von der Straße.
  • Bei Vertretung: Vollmacht

Gebühren

  • 85,00 Euro: je festgesetzter Grundstücksnummer
  • keine: für die Zuordnung bereits festgesetzter Grundstücksnummern, Umnummerierungen aus Anlass von Straßenumbenennungen, Umnummerierungen zur Bereinigung der Nummerierungsreihenfolge oder zur Aufhebung überzähliger Grundstücksnummern

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das jeweilige Vermessungsamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

Für Sie zuständig