Der Bebauungsplan XXI-3 dient vorrangig der planungsrechtlichen Sicherung gewerblicher Nutzungen im Sinne des StEP Industrie und Gewerbe und des darin enthaltenen Entwicklungskonzepts für den produktionsgeprägten Bereich. Dementsprechend beinhaltet der Bebauungsplan gemäß dem Aufstellungsbeschluss und dem Leitbild folgende Ziele:
Sicherung und Entwicklung von gewerblichen Bauflächen mit dem Schwerpunkt Verarbeitung und Produktion in den Branchen Maschinenbau, Informations- und Kommunikationstechnik, Elektrotechnik;
Sicherung und Schaffung der Voraussetzung für die erforderliche Erschließung des Plangebietes;
Sicherung der naturnahen Umgestaltung der Alten Kohlbeke als Vorrangfläche für Arten- und Biotopschutz;
Sicherung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen in den nördlich angrenzenden Wohngebieten.
Zur Umsetzung der Ziele des StEP Industrie und Gewerbe sieht der Bebauungsplan XXI-3 den Ausschluss von Einzelhandel, kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen, sportlichen Anlagen und Vergnügungsstätten vor. Diese Nutzungen entziehen den Flächen Potenziale für verarbeitendes und produzierendes Gewerbe. Ihre Ausschlüsse stehen in Einklang mit den Forderungen des StEP Industrie und Gewerbe und den damit verfolgten Zielsetzungen.
Des Weiteren soll durch die Sicherung der Alten Kohlbeke als Vorrangsfläche für Arten- und Biotopschutz im Sinne einer naturnahen Parkanlage sowie durch Pflanzbindung und Bepflanzungen auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen den Belangen des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Klimaschutzes in angemessener Weise Rechnung getragen werden. Durch die Sicherung der überörtlichen Vernetzungen und Grünverbindungen sollen für das Gebiet prägende Landschaftsteile erhalten werden.
Für das Bebauungsplanverfahren sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Mensch:
• Situation in Bezug auf Lärm und Lufthygiene auf Grund der bestehenden gewerblichen Nutzungen in der Umgebung (insbesondere Recyclinghof der Berliner Stadtreinigung) und als Folge der Bebauung sowie des veränderten Verkehrsaufkommens in der Wuhletalstraße, Wolfener Straße und der Märkischen Allee,
• Bezugnahme auf das Gutachten zur Lärmkontingentierung für das Planungsgebiet,
• Erholungsfunktion des Gebietes und übergeordnete Einbindung.
Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biotope:
• vorkommende Pflanzen- und Tierarten (insbesondere Maulwurf; Eisvogel, Drosselrohrsänger, Teichhuhn; Wechselkröte, Kammmolch, Moorfrosch; Herbst-Mosaikjungfer, Hufeisen-Azurjungfer, Gemeine Winterlibelle, Blutrote Heidelibelle, Schwarze Heidelibelle; Kleiner Heufalter, Brauner Bär, Hauhechelbläuling; Weinbergschnecke),
• Auswirkungen auf die Lebensräume von geschützten Arten,
• Feuchtgebiet „Alte Kohlbeke“ mit Schilfröhricht, Rohrglanzgrasröhricht, Breitblättrigem Röhricht – Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz.
Schutzgut Boden:
• Sicherung der ökologischen Funktionsfähigkeit,
• Charakter als Aufschüttungs- und Abtragungsfläche,
• Zustand des Bodens und Einfluss der Bebauung.
Schutzgut Wasser:
• Einflüsse auf Oberflächengewässer, Niederschlagswasser und Grundwasser bzw. Grundwasserneubildung;
• Verschmutzungsgefahr des Grundwassers,
• Wechselwirkungen des Grund- und Oberflächenwassers.
Schutzgut Luft und Klima:
• Lufthygienische Belastung durch Gewerbe einschließlich Verkehr,
• Bioklimatisches Entlastungspotenzial durch Grünfestsetzungen.
Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild:
• Charakter des Landschafts- und Naturraumes,
• Grünvernetzungen und Grünflächen als landschaftlich prägende Elemente.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
• sind nicht vorhanden.
Eingriff in Natur und Landschaft:
• liegt nicht vor.
Mit Bezug auf das Ergebnis des Anzeigeverfahrens bei der Genehmigungsbehörden (Rechtsprüfung) wurde der B-Plan XXI-3 redaktionell überarbeitet. Zur Konfliktbewältigung hinsichtlich des Schallschutzes wurde die Festsetzung einer Lärmkontingentierung innerhalb des Planungsgebietes erforderlich. Mit der Festsetzung der Emissionskontingente LEK nach DIN 45691:2006-12 im Planungsgebiet (textliche Festsetzung Nr. 11) wurde der Entwurf des B-Planes XXI-3 in seiner Grundzüge berührt. Ein Deckblatt mit o.g. Änderungen wurde erarbeitet. Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird entsprechend erforderlich.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Planinhalten abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Rechtliche Hinweise
Geltungsbereich Bebauungsplan XXI-3, für die Fläche nördlich der Flurstücke Nr. 186 und 193 (Fa. Harry-Brot), östlich der Wolfener Straße, südlich der Wuhletalstraße und westlich der S-Bahn-Trasse im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn