Gebäude und Gebäudeklasse

Allgemeine Informationen:

Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.

Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt:
  • Gebäudeklasse 1:
    freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Brutto- Grundfläche und freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
  • Gebäudeklasse 2:
    Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche,
  • Gebäudeklasse 3:
    sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,
  • Gebäudeklasse 4:
    Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche,
  • Gebäudeklasse 5:
    sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.

Hinweise:

Die „Höhe“ ist hier das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich oder ein Stellplatz vorgesehen ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. Nutzungseinheiten sind einem Nutzungszweck zugeordnete Bereiche. Die Brutto-Grundfläche umfasst die gesamte Fläche der Nutzungseinheit einschließlich der Umfassungswände; bei der Berechnung der Brutto-Grundfläche bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht.

Rechtliche Grundlagen: