Straßensondernutzung - Beleuchtung für Gebäude im Straßenland

Die Straßenbaubehörde genehmigt Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Straßenland, die zur Anstrahlung von Gebäuden dienen, sofern keine öffentlichen Interessen dagegen sprechen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Antrag
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
    Dazu ein formloses Schreiben, aus denen die wichtigsten Rahmenbedingungen der Nutzung hervorgehen (Verantwortlicher, Ort, Art der Beleuchtung usw.).

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
    Eine handschriftliche Skizze genügt. Wichtig ist, dass der genaue Ort der Anlage(n) daraus hervorgeht. Gegebenenfalls Maße einfügen, um die konkrete Lage deutlich zu machen. Es sollte auch verdeutlicht werden, wie die Leitungen (für Strom usw.) liegen sollen.
  • Technische Daten der Anlagen
    Die Maße der Anlagen sollten aus den Unterlagen hervor gehen, ebenso wie eventuell notwendige Fundamente usw.

Gebühren

50,00 bis 600,00 Euro je Anlage Verwaltungsgebühr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 - 6 Wochen

Für Sie zuständig