Straßensondernutzung - Kunstobjekt, Stele

Die Straßenbaubehörde lässt auf Antrag das Aufstellen von Kunstobjekten im öffentlichen Straßenland zu, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Ob dies der Fall ist, ist bei dieser Art von Sondernutzung sehr individuell und hängt stark von der beantragten Örtlichkeit ab. Es spielen unter anderem verkehrliche, städtebauliche und denkmalschutzrechtliche Aspekte eine Rolle.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Antrag
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
    • Bei der Online-Abwicklung nutzen Sie bitte den Eintrag "Sonstige Nutzung" und ergänzen um welches Kunstobjekt es sich handelt.
    • Bei Nutzung des Formulars fügen Sie bitte ein formloses Schreiben hinzu mit den wichtigsten Daten: Wer ist der/die Nutzer/in? Was soll errichtet werden? Ab wann? Wo? Warum?.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Technische Daten der Installation
    (Maße und Gewicht)
  • Beschreibung der künstlerischen Intention
  • Individuelle Unterlagen
    Die Behörde entscheidet nach Eingang des Antrages individuell, welche Unterlagen sie benötigt und fordert diese an.

Gebühren

  • 60,00 bis 250,00 Euro je Anlage Verwaltungsgebühr und zusätzlich
  • 15,00 bis 19,00 je Monat/m² Sondernutzungsgebühr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, je nachdem welche weiteren Behörden zu beteiligen sind. Mindestens 6 Wochen.

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