Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in Heimen/ bei geeigneten Personen

Leistungsbeschreibung

Die Maßnahme beinhaltet die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in Heimen und bei geeigneten Personen. Die Notwendigkeit dieser Hilfen dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • ist vom Einzelfall abhängig

Rechtsgrundlagen

Gebühren

  • Die Kostenbeteiligung der Eltern sowie des Jugendlichen selbst wird geprüft.

Zuständigkeit

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Schule, Sport, Jugend und Familie
- Jugendamt -
Regionale Dienste
Postanschrift:
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
12591 Berlin
Telefax: (030) 90293-4105
E-Mail: jugendamt@ba-mh.berlin.de
Hinweis: Die E-Mail-Adressen sind derzeit noch nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur geeignet.

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