Wissenswertes zum Thema Pflege

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Was bedeutet "vollstationäre Pflege"?

Vollstationäre Pflege ist die Pflege in einem Pflegeheim. Je nach Pflegestufe zahlt die Pflegekasse nur die Kosten der Pflege. Für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Für die vollstationäre Pflege in Behinderteneinrichtungen gelten spezielle Regelungen.
Vollstationäre Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung findet immer dann statt, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der “Besonderheit des Einzelfalls” nicht in Betracht kommt und folglich eine sogenannte Heimbedürftigkeit besteht. Festgelegt wird dies von den Pflegekassen in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Besonderheiten im Einzelfall sind z.B.:
  • fehlen einer Pflegeperson,
  • Überforderung der Pflegeperson,
  • Verwahrlosung des Pflegebedürftigen,
  • Eigen- oder Fremdgefährdungstendenz des Pflegebedürftigen oder
  • fehlende Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen.

Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt, die Pflegebedürftigkeit festgestellt, eine Heimbedürftigkeitsbescheinigung vorliegen und die Vollstationäre Pflege bei der Pflegekasse beantragt werden.

Teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege oder Übergangspflege?

Teilstationäre Pflege:
Meistens ist damit die Tages- oder Nachtpflege gemeint, dabei werden die hilfebedürftigen Menschen in Pflegeeinrichtungen tagsüber oder auch nachts betreut. Dieses Angebot richtet sich an die Pflegebedürftigen, die noch zu Hause wohnen, jedoch alleine nicht mehr zurechtkommen und eine vollständige Versorgung durch Angehörige nicht möglich ist.

Die teilstationäre Pflege ermöglicht es, die Pflegebedürftigen zu versorgen ohne das die Angehörigen den eigenen Alltag aufgeben müssen. Jedoch ist eine wichtige Voraussetzung für diese Art der Pflege, dass die Betreuung und Versorgung in der übrigen Zeit zu Hause sichergestellt ist.

Kurzzeitpflege:
Wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf, dann spricht man von Kurzzeitpflege. Dies tritt häufig nach einem Krankenhausaufenthalt ein oder wenn die häusliche Pflege für einen bestimmten Zeitraum nicht gewährleistet werden kann.

Die Kurzzeitpflege ist beschränkt auf 56 Tage im Jahr und die Pflegekassen übernehmen nur für diesen Zeitraum die Kosten einer stationären Unterbringung.

Übergangspflege:
Menschen die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind und keine Pflegestufe besitzen haben die Möglichkeit eine Kurzzeitpflege als Übergangspflege (Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit) in Anspruch zu nehmen.

Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Patienten, die wegen einer schweren Krankheit nicht zuhause versorgt werden können und nicht pflegebedürftig sind, haben seit dem 01.01.2016 Anspruch auf Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit.
Hinweis: Es handelt sich bei dieser Leistung um eine Leistung der Krankenkasse und nicht der Pflegekasse.

Was ist eine Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Menschen?

Es gibt verschiedene Modelle von Seniorenwohngemeinschaften:

Teilen sich mehrere Bewohner eine Wohnung oder ein Haus, spricht man von einer klassischen WG. Wie in einer normales WG werden Wohnzimmer, Küche und Bad gemeinschaftlich genutzt, als privater Rückzugsraum steht den Bewohnern nur ihr eigenes WG-Zimmer zur Verfügung. Die Haushaltsführung wird zusammen organisiert. Das ist natürlich die engste Form des Zusammenlebens und für Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie z.B. für Demenzkranke eine beliebte Lösung.

Senioren-Hausgemeinschaften bieten mehr Privatsphäre, denn hier lebt jeder Bewohner in seiner eigenen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Zum Gesamtpaket solch einer Senioren-Wohngemeinschaft gehören in der Regel Gemeinschaftsräume, -aktivitäten und ein gemeinsames Dienstleistungsnetz.

Bei diesen Varianten wird die Pflege ambulant von einem Pflegedienst gemacht. Vermieter und Pflegedienst sollten unabhängig voneinander ausgewählt werden.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften werden in der Regel von Wohlfahrtsverbänden oder Pflegediensten gegründet. Dieses Angebot richtet sich an pflegebedürftige Personen, die lieber in einer Wohngemeinschaft als in einem Pflegeheim leben möchten. Die Raumnutzung ist ähnlich wie in der klassischen WG. Die Pflegekräfte koordinieren den Haushalt, die Versorgung und Gruppenaktivitäten, wobei die Pflegebedürftigen soweit möglich an den Aufgaben beteiligt werden.

Gibt es einen Unterschied zwischen häuslicher Pflege und häuslicher Krankenpflege?

Die häusliche Pflege ist eine Leistung der Pflegekassen. Ist häusliche Pflege erforderlich, können in Deutschland Leistungen der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Es muss eine mindestens sechsmonatige Pflegebedürftigkeit vorliegen.

Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und muss vom Arzt verordnet werden. Sie dient als Ersatz oder Vermeidung für eine Krankenhausbehandlung oder als ergänzende Hilfe um das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern. Sie beinhaltet die erforderliche Behandlungspflege (Gabe von Medikamenten oder Verbandswechsel), die Grundpflege des Körpers, Hilfe beim Essen und die hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Einkaufen und Kochen)

Was hat sich seit dem 01.01.2017 verändert?

Seit dem 01.Januar 2017 hat sich die Begutachtungssystematik geändert. Bisher gab es drei Pflegestufen bei denen es relevant war, wie viele Minuten Hilfe ein pflegebedürftiger Mensch bei verschiedenen Verrichtungen benötigt. Dabei wurden bisher vor allem körperliche Beeinträchtigungen beachtet.

Nun gibt es fünf Pflegegrade, dabei steht im Mittelpunkt, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigen kann. Dabei schaut sich der Gutachter die Fähigkeiten einer Person in verschiedenen Lebensbereichen an und fragt danach, was ein Mensch noch selbst kann und wobei er Hilfe benötigt. Es werden nun nicht mehr nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch geistige und psychische Einschränkungen berücksichtigt.

Personen die noch nicht pflegebedürftig sind, aber im Alltag Unterstützung brauchen erhalten jetzt den Pflegegrad 1. So wird es auch Menschen geben die durch die neue Begutachtung erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen.

Was ist das neue Begutachtungsverfahren Neues Begutachtungs-Assessment (NBA)?

Begutachter, die von den Pflegekassen beauftragt werden, erfassen nun alle wichtigen Gesichtspunkte der Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen.

Die Selbstständigkeit einer Person in folgenden sechs Bereichen ist ausschlaggebend für die Zuweisung eines Pflegegrades.

Für jeden Pflegegrad gibt es in diesen sechs Bereichen Richtwerte, an denen sich die Begutachter bei der Bewertung richten können.

  • Mobilität (z.B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.B. z.B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.)
  • Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen (z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten)
  • Selbstversorgung (z.B. Körperpflege, Ernährung etc. bisher “Grundpflege” genannt)
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z.B. Gestaltung des Tagesablaufs)

Dabei spielen die bisherigen Zeitorientierungswerte keine Rolle mehr. Vielmehr geht es in der Regel um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, teilweise selbständig oder nur unselbständig ausgeübt werden können.

Welche Pflegegrade gibt es jetzt?

Seit dem 01.Januar 2017 gibt es 5 Pflegegrade (PG). Wie die Pflegestufen richten sich auch die neuen Pflegegrade danach, wie viel Hilfe jemand benötigt.

  • PG 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte)
  • PG 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte)
  • PG 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte)
  • PG 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)
  • PG 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte)

Wie funktioniert die Überleitung von Pflegestufe zu Pflegegrad?

Zum 01.Januar 2017 erfolgte die Überleitung von Pflegestufen auf Pflegegrade.

Menschen mit körperlichen Einschränkungen wurden in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet, wenn zusätzlich eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, wurden die pflegebedürftigen Menschen direkt in den übernächsten Pflegegrad eingestuft.

Hinweis: Ein Blick auf die Broschüre „Was ist wenn…“ des Landes Berlin lohnt sich. Diese ist auf www.berlin.de in mehreren Sprachen zu finden.