Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden) am Standort Bürgeramt Helle Mitte

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Am Donnerstag, den 28. März 2024 hat das Bürgeramt Helle Mitte veränderte Öffnungszeiten und ist von 7:30 bis 15:30 Uhr geöffnet.

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Informationen:
  • Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.

  • Wie komme ich an einen Termin?
Termine können online oder über das Bürgertelefon (030) 115 gebucht werden. Terminanfragen können Sie auch schriftlich an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Fachbereich Bürgerämter BackOffice, 12591 Berlin richten.

  • Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt

  • Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.

  • Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache

  • Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie beim Betreten des Bürgeramtes Ihre Vorgangsnummer bereit. Sie können dann im Wartebereich Platz nehmen und werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Eingang: Kurt-Weill-Gasse 6

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und Unterschrift zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie Führerscheinen und elektronischen Aufenthaltstiteln vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
  • Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden)

Sie können Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen, zum Beispiel
  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.
Statt „außer Betrieb setzen“ sagt man auch „stilllegen“ oder „abmelden“.

Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Von der Außerbetriebsetzung informieren wir deshalb
  • Ihre Kfz-Versicherung und
  • die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt.
Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf jedoch auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren oder abgestellt werden.

Kennzeichen reservieren bei Wiederzulassung des KFZ
Für die erneute Wiederzulassung des Fahrzeuges kann das Kennzeichen für 12 Monate reserviert werden. Für nicht in Berlin registrierte Fahrzeuge kann grundsätzlich keine Reservierung veranlasst werden. Sofern Sie das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwenden möchten, ist die Reservierung durch die Bürgerämter nicht möglich. In diesen Fällen können Sie im Nachgang der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen online reservieren. Wir weisen darauf hin, dass die Online-Reservierung zeitnah durchgeführt werden sollte. Des Weiteren kann die Reservierung direkt bei der Zulassungsbehörde, ebenso im Rahmen der Außerbetriebsetzung, vorgenommen werden. Die Reservierungsdauer für die Reservierung auf ein anderes Fahrzeug beträgt drei Monate. Ein Anspruch auf eine Zuteilung des reservierten Kennzeichens besteht allerdings nicht.

Hinweis: Wird das Fahrzeug mit der Vorlage eines Verwertungsnachweises außer Betrieb gesetzt, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Rahmen der Vorgangsbearbeitung eingezogen und nicht wieder ausgehändigt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Vollständige Unterlagen
    Bringen Sie alle Unterlagen mit, die unter "Erforderliche Unterlagen" genannt sind.
    • Wenn Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen oder ein Fahrzeugdiebstahl vorliegt, ist die Außerbetriebsetzung nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich (mehr unter "Weiterführende Informationen").
  • Für den Online-Antrag: Fahrzeug muss in Berlin gemeldet sein
  • Für den Online-Antrag: Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern müssen einen QR-Code aufweisen
  • Für den Online-Antrag: Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB Teil I) muss ab dem 01.01.2015 ausgefertigt worden sein
  • Für den Online-Antrag: Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB Teil II) muss über Sicherheitscode verfügen, falls Fahrzeug verwertet wurde
  • Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • PayPal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
    Online möglich oder persönlich vor Ort
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II
    wenn das Fahrzeug verwertet werden soll
  • ggf. Fahrzeugschein, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis und Fahrzeugbrief
    bei Fahrzeugen, deren Zulassung vor 2005 erfolgte
  • beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Motorrad oder Leichtkraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
    Liegt kein Verwertungsnachweis vor, geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das Fahrzeug nicht verwertet wurde.

Gebühren

  • 16,50 Euro (mindestens)
  • 2,70 Euro: bei Online-Beantragung

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (bei Vorlage aller Unterlagen, einschließlich der Nummernschilder mit unbeschädigten Siegelplaketten).

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Die Dienstleistung kann auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.

  • Einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.
  • Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen ist ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.

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