Terminbuchung in den Bürgerämtern

Kalender

Bitte Beachten Sie in Vorbereitung Ihres Besuches im Bürgeramt die nachfolgenden Hinweise…

Übersicht

Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?

Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.
Bitte beachten Sie dabei, dass für einige Dienstleistungen keine persönliche Vorsprache erforderlich ist, sondern diese schriftlich beantragt werden können. (siehe Punkt “Was kann ich schriftlich erledigen?)

Wie komme ich an einen Termin?

Eine Terminbuchung ist wie folgt möglich:
  • online im Internet für unseren Bezirk:
    über die Standorte der Bürgerämter in Marzahn-Hellersdorf
    (Nach Auswahl des gewünschten Bürgeramtes und einer bestimmten Dienstleistung gelangen Sie zur Terminvereinbarung.)
  • schnellstmöglich einen Termin berlinweit finden:
    über das Service-Portal Berlin
    (Rufen Sie dafür dort die betreffende Dienstleistung auf und wählen über “Termin berlinweit suchen” ein verfügbares Datum. Im Anschluss erhalten Sie eine Übersicht der möglichen Standorte.)
  • berlinweit in einem anderen Bürgeramt:
    zur Übersicht aller Berliner Bürgerämter
    (Wählen Sie dort das gewünschte Bürgeramt und dann die Dienstleistung. Sie gelangen anschließend zur Terminvereinbarung.)
  • telefonisch:
    über das Bürgertelefon 115
  • schriftlich:
    Terminanfragen können Sie auch schriftlich an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Fachbereich Bürgerämter BackOffice, 12591 Berlin richten.

Können mehrere Personen zu einem Termin vorsprechen?

Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.

Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?

Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.

Was mache ich, wenn ich einen gebuchten Termin nicht einhalten kann?

Sofern Sie einen bereits vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können oder sich das Anliegen erledigt hat, bitten wir um Absage des Termins, damit dieser anderen Kundinnen und Kunden angeboten werden kann.

Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?

Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet. In jedem Fall werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Bürgerämter Ihnen bei persönlicher Vorsprache einen Vorschlag zur Klärung Ihrer Anliegen unterbreiten. Melden Sie sich dafür bitte an unserem Informationstresen.

Was kann ich schriftlich erledigen?

Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Abmeldung einer Wohnung oder auch das Nachreichen von Unterlagen. Dienstleistungen, die elektronisch beantragt oder vollständig online erledigt werden können, sind zu erkennen an dem Hinweis “Online-Abwicklung” in der jeweiligen Leistungsbeschreibung, wie zum Beispiel bei der Beantragung einer Meldebescheinigung oder eines Führungszeugnisses.
Ornament Schild Bürgeramt

Bürgerämter in Marzahn-Hellersdorf

weiterführende Links