Drucksache - 1394/VII  

 
 
Betreff: Zu Gefahrenstellen durch die Modellbahnausstellungen am 02.02. und 09.03.2014 auf dem Viktor-Klemperer-Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BürgerBürger
Verfasser:Durhak, Manfred 
Drucksache-Art:BürgeranfrageBürgeranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
27.03.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Bürgeranfrage PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wieso wurde die dem Ordnungsamt am 03.02.2014 gemeldete Gefahrenstelle am Victor-Klemperer-Platz, fehlende Feuerwehrpoller, bei der ich am 02.02.2014 bei Dunkelheit mit dem Gehstock in das offene Loch geriet und wegknickte, nicht unverzüglich beseitig, so dass diese Gefahr über eine Woche auch noch für andere Fußgänger mit Gehhilfe bestand?

 

  1. Wieso wurde überhaupt dem Betriebspersonal des Freizeitforums genehmigt, für die Modellbahnveranstaltung die Poller am unteren VKP über mehrere Tage, wie sich herausstellte, zu entfernen, obwohl die LKWs unter 7,5 t den oberen Victor-Klemperer-Platz, über die dort befindliche freie Zufahrt, befahren dürfen?

 

  1. Wieso wird dem FFM nicht aufgegeben, für zukünftige Pollerentfernungen Lochabdeckungen bereit zu halten und im Bedarfsfalle die Pollerlöcher zu sichern, damit es nicht wieder zu einem Unfall kommt?

 

  1. Wieso wird von der Genehmigungsbehörde nicht angeordnet, dass die Aussteller die Laderampe an der Nordseite des FFM benutzen müssen, damit die Raserei einzelner Aussteller auf dem Victor-Klemperer-Platz unterbleibt, die, angesichts des neu errichteten Spielplatzes, eine zunehmende Gefahr für die auf dem Victor-Klemperer-Platz spielenden Kinder bedeutet?

 

  1. Wieso wird von der Genehmigungsbehörde nicht angeordnet, dass der komplette Haupteingang des FFM, auch bei Ladearbeiten, für eventuelle Rettungseinsätze, unbedingt freigehalten werden muss, denn es kann schließlich immer zu einem Notfall kommen, bei dem dort parkende Fahrzeuge die Rettungskräfte behindern würden, was im Notfall Menschenleben kosten könnte.

 

  1. Wurde dem Modellbahnausstellungsveranstalter von der zuständigen bezirklichen Behörde genehmigt, entgegen § 315 bStGB, ein Hindernis für sehbehinderte Fußgänger, in Form eines zwischen Baum und Laterne gespannten größeren Werbebanners, das erst kurz über dem Boden endete, auf dem Victor-Klemperer-Platz zu errichten?

 

  1. Wenn ja, welche Behörde war, entgegen § 315 bStGB, für diese Genehmigung verantwortlich und wurde für diese Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes vom Bezirk eine entsprechende Sondernutzungsgebühr erhoben?

 

  1. Wenn nein, was gedenkt der Bezirk zu unternehmen, damit dieses, ab der nächsten Modellbahnbörse im FFM am 13.04.2014, in Zukunft unterbleibt, bzw. dass das Banner so hoch angebracht wird, damit die für Gehwege vorgeschriebene Höhe der Unterkannte eingehalten wird?
 
 

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