Drucksache - 1392/VII  

 
 
Betreff: Zu angeblichem Umsetzungsverbot im Haltverbot an der Marzahner Promenade 55
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BürgerBürger
Verfasser:Durhak, Manfred 
Drucksache-Art:BürgeranfrageBürgeranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
27.03.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
22.05.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
26.06.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Bürgeranfrage PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wieso sei das Ordnungsamt angeblich angewiesen, dass im Haltverbot Z 283 ("absolutes" Haltverbot) im Bereich der Marzahner Promenade 55 parkende Kfz nicht umgesetzt werden dürfen, weil das angeblich nicht verhältnismäßig wäre, obwohl es durch die dort parkenden Kfz immer wieder zu Behinderungen kommt.

 

  1. Wieso wird, wenn dort, scheinbar grundsätzlich, das "absolute" Haltverbot nicht durchgesetzt werden darf, dieses dann nicht gleich durch Z 286, eingeschränktes Halteverbot, ersetzt?

 

  1. Stimmt es, dass das "absolute" Haltverbot an Stelle eines eingeschränkten Haltverbotes nur deshalb dort installiert bleibt, damit man angeblich ein höheres Ordnungsgeld kassieren kann?
 
 

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