Drucksache - 1901/VI  

 
 
Betreff: Zum Wernerbad
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:Bezirksverordnete
   BzBmin/BzStRin GesSozPers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
26.08.2010 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument
Anlage  

Begründung:

Die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

1. Wie hält es das Bezirksamt mit einer demokratischen Information und Beteiligung der

BVV, wenn es wenige Tage nach dem Eintritt in die Sommerpause die Aufgabe des Wernerbades bekannt gibt?

 

Zur zügigen und zeitnahen Klärung offener Fragen hinsichtlich der Nachnutzung des Wernerbades wurde unter Federführung der Bezirksbürgermeisterin eine temporäre Arbeitsgruppe initiiert. An der Arbeitsgruppe waren neben verschiedenen Fachbereichen des Bezirksamtes auch Vertreter/innen der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) beteiligt.

 

Die temporäre Arbeitsgruppe (AG) tagte erstmal im März 2010 und beschäftigte sich mit den an das Bezirksamt gerichteten Fragen zum aktuellen Sachstand sowie mit den zu berücksichtigenden Bedingungen für die Nachnutzung des Wernerbades.

 

Als Zielstellung für den Abschluss der Arbeit der temporären AG wurde Ende Juni 2010 festgelegt. Die Arbeit der temporären Arbeitsgruppe wurde im Rahmen der zeitlichen Festlegung abgeschlossen.

Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Der Bericht geht auf Fragestellungen zum Planungsrecht, zum Natur- und Immissionsschutz, zu infrastrukturellen Gegebenheiten, zur Hygiene/Umweltmedizin und andere Rahmenbedingungen ein. Die Ergebnisse im Einzelnen stehen mit dem Bericht zur Verfügung (Anlage). Die erste öffentliche Information zu den Ergebnissen erfolgte nach der Fertigstellung und den Abstimmungen zum Bericht am 08.07.2010.

 

Entsprechend den vorangegangenen Ankündigungen wurde in der darauf folgenden Bezirksverordnetenversammlung im August 2010 über die Ergebnisse der AG Wernerbad berichtet.

Die zeitlichen Abläufe der Kommunikation orientierten sich am Stand der Arbeitsprozesse der temporären AG, nicht an den Planungen zur Sommerpause der BVV im Juli/August 2010.

 

2. Wie sehen die Eigentumsverhältnisse und Zuständigkeiten nach einer Feststellung

der Nichtwiedereinrichtung für den Badebetrieb aus?

 

Die Berliner Bäder-Betriebe sind Eigentümer der betreffenden übertragenen Flächen.

 

 

 

Dagmar Pohle

 

 

Anlage

 

Die Anlage ist als PDF-Dokument hinterlegt.

 

 
 

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