Kleine Anfrage - KA-113/VII
1. Wie viele Fälle einer beantragten Beistandschaft im Jugendamt gibt es aktuell?
Per 30.10.12 sind 7.132 Beistandschaften registriert.
2. Wie viele MitarbeiterInnen sind dafür zuständig?
29 Sachbearbeiter/innen unter Leitung von 2 Gruppenleiterinnen (2X 1/2Stelle) bearbeiten die Fälle. Durch Arbeitszeitverkürzungen, Langzeiterkrankungen von 4 Kolleginnen und durch die Mitarbeit einer Kollegin im Personalrat reduziert sich das Volumen zur Bearbeitung von Fällen auf 23,3 VZÄ.
3. Wie hoch ist der Anteil der BürgerInnen, die eine Beistandschaft durch das Jugendamt beantragt haben und Transferleistungen beziehen?
Dazu kann keine Aussage getroffen werden, da keine Statistik diesbezüglich geführt wird.
4. Ist gesichert, dass die MitarbeiterInnen des Jugendamtes, die für den Bereich Beistandschaft tätig sind, nach den gestzlichen Regelungen der §§ 1601-1615 BGB und der gängigen Rechtsprechung der Familiengerichte entscheiden?
Ja.
5. Wie werden die entsprechenden MitarbeiterInnen fortgebildet?
Es finden regelmäßig Fortbildungen des Fachverbandes der Berliner Stadtvormünder für die Beistände statt (2-3 im Jahr). Mindestens vierteljährlich wird ein Fachaustausch für die Beistände der Berliner Bezirke organisiert. In der Fortbildungsstätte in Glienicke besuchen die Mitarbeiter Fortbildungen, die ihrem individuellen Bedarf entsprechen. Auch Inhouseschulungen zu bestimmten Fachthemen wurden in den vergangenen Jahren über die Fortbildungsstätte in Marzahn-Hellersdorf organisiert. Fachliche Schwerpunkte werden auch in den regelmäßig stattfindenden Arbeitsberatungen besprochen.
Juliane Witt Bezirksstadträtin für Jugend und Familie, Weiterbildung und Kultur
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