Kleine Anfrage - KA-061/VII  

 
 
Nummer:KA-061/VIIEingang:05.06.2012
Eingereicht durch:Buchwald, Beate
Weitergabe:05.06.2012
Fraktion:Fraktion der Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:26.06.2012
Antwort von:BzStR BürgFMBeantwortet:18.07.2012
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:19.07.2012
  Erfasst:19.07.2012
  Geändert:19.06.2012
   
Betreff:Zu Einbürgerungen in Marzahn-Hellersdorf
Anlagen:
Anfrage Frau Beate Buchwald PDF-Dokument
Antwort BzStR BürgFM PDF-Dokument
   

Eingangsdokument

Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin

VII. Wahlperiode

 

Kleine Anfrage Eingang

Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin - BVV

 

KA-061/VII

 

Eingereicht durch:

 

Eingang:

05.06.2012

Buchwald, Beate

 

Weitergabe:

05.06.2012

Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen

 

Fälligkeit:

26.06.2012

 

 

Beantwortet:

 

Antwort von:

 

Erledigt:

 

 

 

Erfasst:

 

 

 

Geändert:

 

 

 

Betrefftext

 

Zu Einbürgerungen in Marzahn-Hellersdorf

 

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Wie viele Personen haben in den letzten fünf Jahren einen Antrag auf Anspruchseinbürgerung (nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz) und auf Ermessenseinbürgerung (nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz) gestellt?

 

2. Welcher Staatsangehörigkeit und welcher Altersgruppen gehörten die Antragstellenden an? (Bitte getrennt für die letzten fünf Jahre nach §8 und §10 auflisten.)

 

3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt und welche Gründe lagen vor? (Bitte getrennt für die letzten fünf Jahre nach §8 und §10 und Gründen auflisten.)

 

4. Wie lange dauert das Verfahren der Einbürgerung vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit? Besteht ein verbindlicher Zeitrahmen?

 

5. Welche Bemühungen hat der Bezirk bisher unternommen, um die Einbürgerung zu fördern?

 

6. Werden die Antragstellerinnen und Antragsteller darüber informiert, dass Bestätigungen über Arbeitsbemühungen zum Nachweis der Lebensunterhaltssicherung genügt?

 

7. Bestehen bezirkliche Einbürgerungssprechstunden? Wenn nein, sind solche Sprechstunden geplant? Welche anderen Initiativen zur Ermutigung von Einbürgerungsinteressierten gibt es im Bezirk?

Kleine Anfrage Eingang vom 05.06.2012

Antwortdokument

Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin

VII. Wahlperiode

 

Kleine Anfrage Antwort

Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin - BVV

 

KA-061/VII

 

Eingereicht durch:

 

Eingang:

05.06.2012

Buchwald, Beate

 

Weitergabe:

05.06.2012

Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen

 

Fälligkeit:

26.06.2012

 

 

Beantwortet:

18.07.2012

Antwort von:

 

Erledigt:

19.07.2012

BzStR BürgFM

 

Erfasst:

19.07.2012

 

 

Geändert:

19.06.2012

 

 

Betrefftext

 

Zu Einbürgerungen in Marzahn-Hellersdorf

 

Fristverlängerung bis zum 18.07.2012

 

 

Zu der o. g. Kleinen Anfrage gibt das Bezirksamt wie folgt Auskunft:

 

Frage 1

Wie viele Personen haben in den letzten fünf Jahren einen Antrag auf Anspruchseinbürgerung (nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz) und auf Ermessenseinbürgerung (nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz) gestellt?

 

              Anzahl der Anträge               nach § 8 StAG*              nach § 10 StAG**

              im Jahr

 

              2007                                          20                                            99

              2008                                          29                                            87

              2009                                          15                                          137

              2010                                            8                                          122

              2011                                          15                                          130

 

§ 8 StAG*    Einbürgerung nach Ermessen  (abschließende Zuständigkeit SenInnSport)

§ 10 StAG**Einbürgerungsanspruch (bezirkliche Zuständigkeit)

 



Frage 2

Welcher Staatsangehörigkeit und welcher Altersgruppen gehörten die Antragstellenden an? (Bitte getrennt für die letzten fünf Jahre nach §8 und §10 auflisten.)

             

             

Jahr 2010              Staatsangehörigkeit nach § 8 StAG             

                                   Bosnien und Herzegowina; Kosovo, Kasachstan,   

                                          Russische Föderation

                                         

                                   Staatsangehörigkeit nach § 10 StAG             

                                   Afghanistan, Aserbaidschan, Äthiopien, Bosnien und Herzegowina,

                                   Bulgarien, China, Ghana, Indien, Irak, Iran, Jordanien, Kasachstan,

                                   Kosovo, Kuba,  Libanon, Montenegro, Nigeria, Polen,                                                                                     Russische Föderation, Serbien, Syrien, Togo, Tunesien, Turkmenistan,

                                   Ukraine, Usbekistan, Vietnam

 

 

              Jahr 2011              Staatsangehörigkeit nach § 8 StAG             

                                   Kosovo, Kasachstan, Bosnien und Herzegowina, Armenien, Russische                                                         Föderation, Aserbaidschan, Indien, Kirgisistan, Syrien

                                                       

             

                                          Staatsangehörigkeit nach § 10 StAG             

                                   Afghanistan, Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Bosnien und

                                   Herzegowina, Montenegro, Costa Rica, Dominik. Republik, Frankreich,

                                   Georgien, Griechenland, Indien, Irak, Iran, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan,

                                   Kolumbien, Kosovo, Kuba, Libanon, Litauen, Mazedonien, Mexiko,

                                   Nicaragua, Pakistan, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Serbien,

                                   Syrien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine,

                                   Usbekistan, Vietnam

 

Für die Jahre 2007 bis 2009 existiert keine vollständig geführte Statistik.

Eine Statistik der Erfassung nach Altersgruppen wird nicht geführt.

 

 

Frage 3

Wie viele Anträge wurden abgelehnt und welche Gründe lagen vor? (Bitte getrennt für die letzten fünf Jahre nach §8 und §10 und Gründen auflisten.)

 

Es wird keine getrennte Statistik nach §§ 8 und 10 StAG geführt.

Alle zahlenmäßig erfassten Ablehnungen werden zusammen aufgeführt.

 

              Jahr                                          Ablehnungen

              2007                                          keine

              2008                                          1

              2009                                          3

              2010                                          2

              2011                                          2

 

Gründe für Ablehnungen werden statistisch nicht erfasst. Hauptsächlich liegt der Grund
in der fehlenden Mitwirkung.

 

Frage 4

Wie lange dauert das Verfahren der Einbürgerung vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit? Besteht ein verbindlicher Zeitrahmen?

 

Es besteht eine Rahmen-Zielvereinbarung (RZV) zwischen der Senatsverwaltung für
Inneres und Sport und allen Berliner Bezirksämtern über die Weiterentwicklung der
Berliner Bürgerdienste.

 

Punkt 4 der RZV beinhaltet die Entwicklung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.

In Punkt 4.3 erfolgt die Auflistung einzelner Indikatoren.

Gemäß Punkt 6 der Indikatorenliste sollen durch die Bezirksämter innerhalb einer Frist

von sechs Monaten ein Anteil von 90% der Einbürgerungsfälle entschieden werden.

Das entspricht der praktisch erreichten durchschnittlichen Bearbeitungszeit im

Sinne der Fragestellung.

Ein rechtlich verbindlicher Zeitrahmen besteht nicht.

 

Frage 5

Welche Bemühungen hat der Bezirk bisher unternommen, um die Einbürgerung zu fördern?

 

Mit der vorhandenen Personalressource kann eine weitere Förderung der Einbürgerung,
die über das jetzt Erreichte hinausgeht, nicht geleistet werden.

 

Frage 6

Werden die Antragstellerinnen und Antragsteller darüber informiert, dass Bestätigungen über Arbeitsbemühungen zum Nachweis der Lebensunterhaltssicherung genügen?

             

Dem Gesetz folgend müssen Einbürgerungsbewerber/innen in der Lage sein, den
eigenen und den Lebensunterhalt der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII zu bestreiten.

Somit ist die Darstellung in der Fragestellung nicht gesetzeskonform.

 

Frage 7

Bestehen bezirkliche Einbürgerungssprechstunden? Wenn nein, sind solche Sprechstunden geplant? Welche anderen Initiativen zur Ermutigung von Einbürgerungsinteressierten gibt es im Bezirk?

 

Es bestehen bezirkliche Einbürgerungssprechstunden.

-  2 x wöchentlich am Montag und Donnerstag für jeweils 4 Stunden

-  seit dem 31.10.2011 besteht auch für die Einbürgerungsbehörde ein Terminservice,          

   der sehr gut angenommen wurde und zur erheblichen Verkürzung der Wartezeiten führte

-  Terminservice wird auch über Bürgertelefon 115 angeboten

-  durch das Bezirksamt ist eine jährliche feierliche Einbürgerungsveranstaltung geplant

 

 

 

St. Richter

Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Facility Management

Kleine Anfrage Antwort vom 19.07.2012

 
 

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