Kleine Anfrage - KA-317/VII  

 
 
Nummer:KA-317/VIIEingang:19.02.2014
Eingereicht durch:Kiene, Rafaela
Weitergabe:19.02.2014
Fraktion:Fraktion der Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:12.03.2014
Antwort von:BzStR WirtStadtBeantwortet:12.03.2014
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:12.03.2014
  Erfasst:12.03.2014
  Geändert:
 
Betreff:Zu Hundeauslaufstellen und Hundespielplätzen
Anlagen:
Anfrage Frau Kiene PDF-Dokument
Antwort BzStR WirtStadt PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Hundeauslaufstellen/Hundespielplätze existieren im Bezirk?

 

  1. Wo befinden sich diese?

 

  1. Seit wann existieren diese Orte?

 

  1. Wann hat sich das Bezirksamt mit der Planung und Errichtung von Hundeauslaufstellen befasst und ist zu welchem Ergebnis gekommen?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Frage 1: Wie viele Hundeauslaufstellen/Hundespielplätze existieren im Bezirk?

 

Im öffentlichen Straßenland und in öffentlichen Grünflächen gibt es keine Hundeauslaufstellen bzw. Hundespielplätze. Auch sind dem Ordnungsamt und dem Straßen- und Grünflächenamt keine ausgewiesenen Hundespielplätze bei Wohnungsgenossenschaften- bzw. unternehmen bekannt.

 

Frage 2: Wo befinden sich diese?

 

entfällt

 

Frage 3: Seit wann existieren diese Orte?

 

entfällt

 

Frage 4: Wann hat sich das Bezirksamt mit der Planung und Errichtung von Hundeaus-
                 laufstellen befasst und ist zu welchem Ergebnis gekommen?

 

Am 31.01.14 wurde eine Stellungnahme aus dem Stadtentwicklungsamt an das Straßen- und Grünflächenamt übermittelt mit folgendem Inhalt:

 

"Prinzipiell ist ein Hundeauslauf sinnvoll, um den Nutzungsdruck auf öffentliche Grünflächen zu verringern. Es gab bereits ein Hundeauslaufgebiet im Gewerbegebiet Marzahn am Nordring, das aufgrund der Bebauung der Brachfläche aufgegeben wurde.

Da die Nutzung von gewidmeten Grünflächen nicht möglich ist, bleibt nur die Zwischennutzung von Brachflächen, die einen hinreichenden Abstand zur Wohnbebauung haben.

 

Auf den Flächen in kommunalem Eigentum, d.h. sowohl in geplanten Gewerbegebieten als auch auf noch brachliegenden potenziellen Wohnbauflächen, ist mit steigendem Entwicklungsdruck zu rechnen. Daher müsste ein Nutzungsvertrag - abhängig vom konkreten Standortvorschlag - kurzfristig kündbar sein."

 

 

Christian Gräff

 

 
 

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