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Urkunden können bestellt werden, wenn die Person in Berlin Marzahn-Hellersdorf geboren wurde oder geheiratet hat. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde muss der Sterbefall in Marzahn-Hellersdorf eingetreten sein, unabhängig vom Wohnsitz des Verstorbenen. Bei anders lautenden Ereignisorten wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt. mehr
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Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
sind Personenstandsurkunden, die aufgrund des Geburtenregisters ausgestellt werden. Sie sind von den Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen. Sie zeigt als einzige Urkunde die Herkunft des Kindes von bestimmten Eltern auf. Nur mit dieser Urkunde kann das Ehehindernis der Verwandtschaft festgestellt werden. In Berlin hat man sich geeinigt, dass diese Urkunde bei der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als ein Jahr sein soll. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt, welches Ihre Geburt beurkundet hat.
Geburtsurkunden
sind ebenfalls Personenstandsurkunden, die aus dem Geburtenregister erstellt werden. Sie enthalten aber nur den wesentlichen Inhalt des Geburtseintrages. Die Geburtsurkunde gibt nicht die leibliche Abstammung des Kindes wieder (z.B. bei angenommenen Kindern). Die Geburtsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, welches Ihre Geburt beurkundet hat.
Beglaubigte Abschrift
aus dem Eheregister ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Eheregister erstellt wird. Das Eheregister erhalten Sie in der Regel bei dem Standesamt Ihrer Eheschließung. Das Eheregister ist eine Karteikarte, auf welcher die Angaben
In der Urkundenstelle erhalten Sie Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister, wenn der betreffende Personenstandsfall im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Marzahn-Hellersdorf eingetreten ist.
Die Geburten-, Heirats- und Sterbebücher werden seit 1874 bis zum Vorjahr des laufenden Jahres für nachfolgend genannte Standesamtsbereiche geführt:
| Mahlsdorf | 1874 - 1944 |
| Kaulsdorf | 1874 - 1940 1945 - 1949 |
| Hellersdorf | 1874 - 1894 1895 - 1921 |
| Biesdorf | 1913 - 1940 1945 - 1948 |
| Marzahn | 1982 - 2000 |
| Hellersdorf | 1986 - Vorjahr des laufenden Jahres |
| Kaulsdorf | 1874 - 1940 1945 - 1949 |
| Mahlsdorf | 1874 - 1945 |
| Biesdorf | 1913 - 1938, 1940 |
| Wuhlgarten | 1948 |
| Hellersdorf | 1874 - 1900 1901 - 1914 |
| Marzahn | 16.05.1979 - 2000 |
| Hellersdorf | 1986 - Vorjahr des laufenden Jahres |
| Mahlsdorf | 1874 - 1945 |
| Kaulsdorf | 1874 - 1940 1945 - 1949 |
| Hellersdorf | 1874 - 1878 1881, 1883, 1885, 1888, 1891, 1894 1895 - 1918 1920 - 1921 |
| Biesdorf | 1913 - 1940 |
| Biesdorf (Wuhlgarten) |
1945 - 1948 |
| Marzahn | 1979 - 2000 |
| Hellersdorf | 1986 - Vorjahr des laufenden Jahres |
| Marzahn-Hellersdorf | ab 2001 |
Bitte beachten Sie die Änderung des Personenstandsgesetzes seit dem 01.01.2009. Danach müssen folgende Personenstandsbücher laufend an das Landesarchiv Berlin abgegeben werden.
Für die Ausstellung von Urkunden aus den genannten Gebieten für die Jahrgänge 1950 bis 1978 ist das Standesamt Lichtenberg von Berlin zuständig.
Wenn Sie Urkunden im Standesamt beantragen
Nach § 61 des Personenstandsgesetzes
dürfen Urkunden nur an Personen erteilt werden, auf die sich der Personenstandseintag bezieht oder an Vorfahren und Abkömmlinge, wenn diese die Verwandtschaft glaubhaft machen bzw. nachweisen können. Anderen Personen dürfen Urkunden nur ausgestellt werden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Zur Ausstellung von Urkunden legen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis bzw. Reisepass vor. Wenn Sie Urkunden von Vorfahren oder Abkömmlingen erhalten wollen, müssen Sie nachweisen, dass Sie mit diesen Personen verwandt sind bzw. angeben, für welche Zwecke diese Urkunden benötigt werden (z.B. Beantragung eines Erbscheines).
Wenn Sie Urkunden von anderen Personen beantragen, müssen Sie nachweisen, dass die Aushändigung der Urkunde zur Verfolgung Ihres rechtlichen Interesses unbedingt erforderlich ist (z.B. Auszug aus einem Grundbuch vorlegen).
Gebühren richten sich nach § 8 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin.
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Standesamt
Alice-Salomon-Platz 3
12627 Berlin
2. Etage
Stadtplan
Ansprechpartner
Telefax: (030) 90293-2183
E-Mail
Postanschrift
Postfach 12591 Berlin


Fahrverbindungen
Bus-Haltestelle:
Stendaler Str./Quedlinburger Str.:
X54
Tram-Haltestelle:
Stendaler Str./Quedlinburger Str.:
18, M6