Direkt zum Inhalt der Seite springen

Urkundenstelle

Urkunden online bestellen

Urkunden online bestellen

Sie erhalten von uns eine Nachricht per E-Mail, auf welches Konto Sie die Gebühr einzahlen können.
Urkunden können bestellt werden, wenn die Person in Berlin Marzahn-Hellersdorf geboren wurde oder geheiratet hat. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde muss der Sterbefall in Marzahn-Hellersdorf eingetreten sein, unabhängig vom Wohnsitz des Verstorbenen. Bei anders lautenden Ereignisorten wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt.  mehr(Externer Link) »

Urkunden

Arten von Urkunden


Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
sind Personenstandsurkunden, die aufgrund des Geburtenregisters ausgestellt werden. Sie sind von den Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen. Sie zeigt als einzige Urkunde die Herkunft des Kindes von bestimmten Eltern auf. Nur mit dieser Urkunde kann das Ehehindernis der Verwandtschaft festgestellt werden. In Berlin hat man sich geeinigt, dass diese Urkunde bei der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als ein Jahr sein soll. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt, welches Ihre Geburt beurkundet hat.

Geburtsurkunden
sind ebenfalls Personenstandsurkunden, die aus dem Geburtenregister erstellt werden. Sie enthalten aber nur den wesentlichen Inhalt des Geburtseintrages. Die Geburtsurkunde gibt nicht die leibliche Abstammung des Kindes wieder (z.B. bei angenommenen Kindern). Die Geburtsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, welches Ihre Geburt beurkundet hat.

Beglaubigte Abschrift
aus dem Eheregister ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Eheregister erstellt wird. Das Eheregister erhalten Sie in der Regel bei dem Standesamt Ihrer Eheschließung. Das Eheregister ist eine Karteikarte, auf welcher die Angaben

  • zu den Ehegatten
  • seiner Eheschließung
  • die Namensführung
  • ggf. auch Namensänderungen und Hinweise vermerkt werden.
Es ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie.

Verlobte, die bereits verheiratet waren, haben u.a. eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ihrer Vorehe vorzulegen, wenn die letzte Ehe in den alten Bundesländern nach dem 01.01.1958 bzw. in den neuen Bundesländern nach dem 03.10.1990 geschlossen wurde.

Die beglaubigten Abschriften aus dem jeweiligen Eheregister sollen neuesten Datums sein. Sie erhalten jederzeit neue Abschriften Ihres Eheregisters beim jeweiligen Führungsort. Das Eheregister wird immer bei dem Standesamt geführt, wo das Ehepaar (Eltern oder Vorehe) geheiratet hat.

Eheurkunde
ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Heiratsregister erstellt wird. Sie enthält wesentliche Informationen über die Eheschließenden, den Tag und den Ort der Trauung. Für die Beurkundung von Personenstandsfällen reicht meistens die Vorlage einer alten Heiratsurkunde/Eheurkunde aus. Die Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Eheschließung erfolgte.

Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
Nach erfolgter rechtskräftiger Ehescheidung informiert das zuständige Gericht das Standesamt der Eheschließung über diesen Sachverhalt. Das Heiratsstandesamt fertigt nunmehr am Rand Ihres Heiratseintrages einen Vermerk über die Auflösung der Ehe. Bei jeder späteren Ausstellung der Eheurkunde wird auf dieser neben den Daten zur Eheschließung auch die Auflösung der Ehe vermerkt.

Scheidungsurteil
ist der schriftliche Nachweis durch das zuständige deutsche Amts-, Kreis- oder Landgericht, dass die geschlossene Ehe aufgelöst wurde. Nach Zugang des Scheidungsurteiles haben die beteiligten Parteien die Möglichkeit, gegen das ergangene Urteil Rechtsmittel einzulegen. Wird nach Zugang des Scheidungsurteiles kein Rechtsmittel eingelegt, so wird das Urteil rechtskräftig. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Scheidungsurteil den Vermerk über die Rechtskraft enthält.

Rechtskraftvermerk
ist die Bestätigung des zuständigen Gerichtes, dass das ergangene Urteil nunmehr Bestandskraft hat und unabänderlich ist. Sollte Ihr Scheidungsurteil den Aufdruck der Rechtskraft nicht aufweisen, wenden Sie sich an das Amtsgericht, welches Ihre Ehe geschieden hat und lassen sich die Rechtskraft Ihres Scheidungsurteiles bestätigen. Sollte Ihre Ehe noch nicht so lange geschieden sein, wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt.

Sterbeurkunde
ist eine Personenstandsurkunde. Sie enthält die wesentlichen Informationen des Sterbeeintrages. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Betreffende verstorben ist (unabhängig vom Wohnort).

Vaterschaftsanerkennung
ist nur zu einem nichtehelichen Kind vor- oder nach der Geburt des Kindes möglich. Zuständig für die Entgegennahme der Vaterschaftsanerkennung sind die Jugendämter, Notare, Standesämter und Amtsgerichte. Nach der Beurkundung wird eine Mitteilung an das Geburtsstandesamt gefertigt. Dieses vermerkt die Vaterschaft am Rand des Geburtseintrages. Jede weitere Geburts- oder Abstammungsurkunde enthält nun neben den Angaben zum Kind und der Mutter auch die Angaben zum Vater.

Sorgeerklärung
Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und Vermögenssorge des Kindes. Eltern eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind, können die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Hierzu müssen Sie vor dem Jugendamt eine gemeinsame Erklärung abgeben und erhalten eine entsprechende Bescheinigung über diese Beurkundung.
Seitenanfang

Zuständigkeiten

In der Urkundenstelle erhalten Sie Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister, wenn der betreffende Personenstandsfall im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Marzahn-Hellersdorf eingetreten ist.
Die Geburten-, Heirats- und Sterbebücher werden seit 1874 bis zum Vorjahr des laufenden Jahres für nachfolgend genannte Standesamtsbereiche geführt:

Heiratsbücher
Mahlsdorf 1874 - 1944
Kaulsdorf 1874 - 1940
1945 - 1949
Hellersdorf 1874 - 1894
1895 - 1921
Biesdorf 1913 - 1940
1945 - 1948
Marzahn 1982 - 2000
Hellersdorf 1986 - Vorjahr des laufenden Jahres
Geburtenbücher
Kaulsdorf 1874 - 1940
1945 - 1949
Mahlsdorf 1874 - 1945
Biesdorf 1913 - 1938, 1940
Wuhlgarten 1948
Hellersdorf 1874 - 1900
1901 - 1914
Marzahn 16.05.1979 - 2000
Hellersdorf 1986 - Vorjahr des laufenden Jahres
Sterbebücher
Mahlsdorf 1874 - 1945
Kaulsdorf 1874 - 1940
1945 - 1949
Hellersdorf 1874 - 1878
1881, 1883, 1885,
1888, 1891, 1894
1895 - 1918
1920 - 1921
Biesdorf 1913 - 1940
Biesdorf
(Wuhlgarten)

1945 - 1948
Marzahn 1979 - 2000
Hellersdorf 1986 - Vorjahr des laufenden Jahres
Marzahn-Hellersdorf ab 2001
Seitenanfang


Bitte beachten Sie die Änderung des Personenstandsgesetzes seit dem 01.01.2009. Danach müssen folgende Personenstandsbücher laufend an das Landesarchiv Berlin abgegeben werden.

  1. 110 Jahre alte Geburtenbücher
  2. 80 Jahre alte Heiratsbücher
  3. 30 Jahre alte Sterbebücher

Kopien aus diesen Büchern erhalten Sie dann nur noch vom Landesarchiv Berlin(Externer Link).

Für die Ausstellung von Urkunden aus den genannten Gebieten für die Jahrgänge 1950 bis 1978 ist das Standesamt Lichtenberg von Berlin zuständig.

Unterlagen

Wenn Sie Urkunden im Standesamt beantragen

Nach § 61 des Personenstandsgesetzes(Externer Link) dürfen Urkunden nur an Personen erteilt werden, auf die sich der Personenstandseintag bezieht oder an Vorfahren und Abkömmlinge, wenn diese die Verwandtschaft glaubhaft machen bzw. nachweisen können. Anderen Personen dürfen Urkunden nur ausgestellt werden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Zur Ausstellung von Urkunden legen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis bzw. Reisepass vor. Wenn Sie Urkunden von Vorfahren oder Abkömmlingen erhalten wollen, müssen Sie nachweisen, dass Sie mit diesen Personen verwandt sind bzw. angeben, für welche Zwecke diese Urkunden benötigt werden (z.B. Beantragung eines Erbscheines).

Wenn Sie Urkunden von anderen Personen beantragen, müssen Sie nachweisen, dass die Aushändigung der Urkunde zur Verfolgung Ihres rechtlichen Interesses unbedingt erforderlich ist (z.B. Auszug aus einem Grundbuch vorlegen).

Gebühren

Gebühren richten sich nach § 8 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin.

Gebuehrenverzeichnis

Gebührenverzeichnis laden »

(Gebuehrenverzeichnis, 15704 KB)

Ansprechpartner

Seitenanfang

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Standesamt
Alice-Salomon-Platz 3
12627 Berlin

2. Etage
Stadtplan


Ansprechpartner

Telefax: (030) 90293-2183
E-Mail

Postanschrift
Postfach 12591 Berlin

Behindertenparkplatz Rollstuhlgerecht
Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Fahrverbindungen

Bus-Haltestelle:
Stendaler Str./Quedlinburger Str.:
X54

Tram-Haltestelle:
Stendaler Str./Quedlinburger Str.:
18, M6

Öffnungszeiten Standesamt


Montag und Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr

Urkunden-Online-Bestellung(Externer Link)