Gefährliche Hunde im Sinne des § 4 (1) Nr. 1 des Gesetzes sind Hunde folgender Rassen oder Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden auf Grund rassespezifischer Merkmale oder ihrer Abstammung:
Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff.
Die zuständige Behörde kann eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass es sich bei dem vorgestellten Hund nicht um einen gefährlichen Hund nach § 4 (2) Nr. 1 bis 11 des Gesetzes handelt.
ca.1 Tag bis 4 Wochen
Es ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen, ggf. unter Beifügung von Dokumenten zur Abstammung, Rasse bzw. Herkunft des Hundes.
Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin § 4
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen vom 8. Juni 2010 (GVBl. S. 306)
Tarifstelle: 34050 "Bestimmung der Hunderasse"
Gebühr: 30,00 bis 100,00 EUR
Tarifstelle: 34051 "Ausstellung einer Bescheinigung darüber, dass es sich nicht um einen Hund nach § 4 Absatz 2 handelt"
Gebühr: 20,00 EUR
1) Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle, Beschwerdemanagement
Telefon: (030) 90293-6500
Telefax: (030) 90293-6505
Montag, Dienstag, Mittwoch 09-16 Uhr
Donnerstag 09-18 Uhr
Freitag 09-15 Uhr
2) stellv. Amtstierärztin, Frau Dr. Thullner
Telefon: (030) 90293-6560
Telefax: (030) 90293-6605
Sprechzeiten telefonisch:
Montag, Dienstag, Donnerstag 09-15 Uhr
Freitag 09-13 Uhr
Sprechstunde im Amt:
Donnerstag 15-18 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Fahrverbindungen
S-Bahnhöfe:
S Mehrower Allee:
S7
Bus-Haltestellen:
S Mehrower Allee:
X69
Sella-Hasse-Str.:
197
Märkische Allee/Wuhletalstr.:
197, N97