Der Hersteller hat der für die Überwachung von kosmetischen Mitteln zuständigen Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Herstellungsort liegt, vor dem erstmaligen Inverkehrbringen kosmetischer Mittel mitzuteilen, an welchen Orten in der Europäischen Union solche Erzeugnisse von ihm hergestellt werden. Der Hersteller kann die Verpflichtung auf einen Beauftragten übertragen. Hersteller ist auch, in dessen Auftrag ein kosmetisches Mittel hergestellt wird. Bei kosmetischen Mitteln, die erstmals in die Europäische Union eingeführt werden, hat der für die Einfuhr Verantwortliche vor der erstmaligen Einfuhr der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Ort der Einfuhr liegt, diesen Ort sowie die weiteren Orte mitzuteilen, an denen solche Erzeugnisse von ihm in die Europäische Union eingeführt werden.
Ordnungswidrig handelt, wer die Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht.
ca. 1 Tag bis 1 Woche
Es ist eine formlose schriftliche Mitteilung erforderlich unter Nennung des Herstellers, des Auftragnehmers oder Beauftragten des Herstellers bzw. des Einfuhrverantwortlichen, der Herstellungs- bzw. Einfuhrorte in der EU sowie der Art der kosmetischen Mittel.
Kosmetik-Verordnung § 5d (1), § 6 (5)![]()
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen vom 8. Juni 2010 (GVBl. S. 306)
Tarifstelle: 32450 "Besondere Dienstleistung im Zusammenhang mit der Überwachung von Betrieben (z. B. Beratung) auf Antrag der/des Gewerbetreibenden (einschl. An- und Abfahrt)"
Gebühr: 28,50 EUR je angefangene halbe Stunde
Frau Domscheit
Telefon: (030) 90293-6562
Telefax: (030) 90293-6605
Sprechzeiten telefonisch:
Montag, Dienstag, Donnerstag 09-15 Uhr
Freitag 09-13 Uhr
Sprechstunde im Amt:
Donnerstag 15-18 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Merkblatt für Kosmetik-Hersteller und Importeure (Stand: 04. 02.2010)![]()
Fahrverbindungen
S-Bahnhöfe:
S Mehrower Allee:
S7
Bus-Haltestellen:
S Mehrower Allee:
X69
Sella-Hasse-Str.:
197
Märkische Allee/Wuhletalstr.:
197, N97