Einbürgerung
Als PDF herunterladen
Leistungsbeschreibung
Die Staatsangehörigkeitsbehörde bearbeitet Einbürgerungsanträge und nimmt Einbürgerungen vor. Sie stellt außerdem nach Prüfung der Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeitsausweise aus.
Außerdem ist die Staatsangehörigkeitsbehörde zuständig für Anträge auf Beibehaltungsgenehmigungen, Optionsverfahren oder Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Antragsteller müssen Ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Bezirk haben.
Wer deutscher Staatsangehöriger werden möchte, sollte mit uns während der Sprechzeiten persönlich Kontakt aufnehmen.
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen die unten aufgeführten Anforderungen erfüllt sein.
Für besondere Fallkonstellationen gibt es Möglichkeiten der Einzelfallentscheidung, über die Sie die Einbürgerungsbehörden beraten.
Voraussetzungen
-
erforderlicher Aufenthaltstitel
Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke oder ein Aufenthaltsrecht als Unions- oder Schweizerbürger,
-
Unterhaltsfähigkeit
der Lebensunterhalt muss ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestritten werden. Sollten diese Leistungen bezogen werden, ist nachzuweisen, dass deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten ist,
-
erforderliche Aufenthaltszeiten
mindestens acht Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt (bei besonderen Integrationsleistungen: sechs Jahre), für die Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern gelten kürzere Fristen, ebenfalls für die Einbürgerung ausländischer Ehegatten von Deutschen,
-
Sprachkenntnisse
ausreichende Deutschkenntnisse, die dem Sprachniveau nach B 1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens entsprechen,
-
staatsbürgerliches Grundwissen,
sofern kein Schul- oder Berufsbildungsabschluss vorliegt, wird hier ein Einbürgerungstest erforderlich,
-
grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
(Ausnahmen sind möglich, z.B. für Unions- oder Schweizerbürger oder für anerkannte Flüchtlinge),
-
keine Vorstrafen
-
Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes
keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.
Erforderliche Unterlagen
Formulare
-
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie nach einer persönlichen Beratung.
Gebühren
Einbürgerung: 255 Euro pro Person, für miteinzubürgernde Kinder 51 Euro,
Staatsangehörigkeitsprüfung: 25 Euro
Beibehaltungsgenehmigung: 255 Euro
Rechtsgrundlagen
-
Staatsangehörigkeitsgesetz
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit bis zur Entscheidung über den Antrag auf Einbürgerung dauert ca. 6 Monate. Danach schließt sich je nach Herkunftsland ggf. ein Entlassungsverfahren aus der bisherigen Staatsangehörigkeit an.
Einbürgerung/Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Anschrift
Alice-Salomon-Platz 3
12627 Berlin
Kontakt
Verkehrsverbindungen
Bus Stendaler Str. / Quedlinburger Str.: X54
Tram Stendaler Str. / Quedlinburger Str.: M6, 18
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Weitere Optionen
© Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf