Senat legt zwei Standorte für Errichtung Modularer Unterkünfte im Bezirk fest

Pressemitteilung vom 27.03.2018

Mit einem Schreiben von Montagabend, 26. März 2018, hat die verantwortliche Senatsverwaltung für Finanzen dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf jetzt zwei Grundstücke zur Bebauung mit Modularen Unterkünften für Flüchtlinge (MUF) benannt.

Auf dem Grundstück Murtzaner Ring 68, 12681 Berlin, wird die dort geplante Unterkunft durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen errichtet, auf dem Grundstück Zossener Str. 156, 12627 Berlin – das auf Intervention des Bezirks statt der vom Senat ursprünglich vorgesehenen Fläche am Gut Alt-Hellersdorf – gewählt wurde, soll die GESOBAU im Auftrag des Landes eine MUF errichten.

Bezirksbürgermeisterin Dagmar Pohle, die schon anlässlich der Bekanntgabe der ersten Liste die mangelnde Abstimmung von Seiten der Senatsverwaltungen deutlich kritisiert hatte, bemängelte, dass nun erst nach vier Wochen eine erste Reaktion auf die Einwände des Bezirks vorlägen: „Vor allem fehlt mir noch eine verlässliche Aussage, ob und wie die Infrastruktur in den von weiteren modularen Unterkünften betroffenen Gebieten entwickelt und finanziert werden soll. Damit steht und fällt auch die Akzeptanz der Einrichtungen bei der Bevölkerung.“

Für den Bezirk sei ebenfalls nicht erkennbar, ob am Standort Murtzaner Ring 68 die vom Bezirksamt und ihr geforderte kleinteiligere Wohnbebauung realisiert würde, die sich besser in die Umgebung einfügen und die zukünftige Nutzung als Wohngebäude erleichtern würde. Diese Informationen sei umso wichtiger, so Dagmar Pohle, „damit wir den Bürgerinnen und Bürgern endlich zuverlässig sagen können, was und wie gebaut wird.“

Ansonsten wird erwartet, dass die zuständigen Senatsverwaltungen die Bürgerinformationsveranstaltungen in den Quartieren durchführen, da dem Bezirksamt weitergehende Informationen nicht vorliegen.