Antragsfrist für Zuwendungen des Jugendhilfeausschuss geändert

Pressemitteilung vom 29.03.2017

Gemäß dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses Marzahn-Hellersdorf von Mittwoch, den 22. März 2017 wurde die Antragsfrist für Zuwendungen geändert.

Die freien Träger der Jugendhilfe können auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für ihre Einrichtungen, Angebote und Projekte einen Förderantrag sowohl für die Kinder- und Jugendarbeit als auch für die Familienförderung bis Mittwoch, den 31. Mai 2017 für die nächsten zwei Haushaltsjahre stellen. Dies ist ein Monat früher als in den vergangenen Jahren.

Die Förderrichtlinien und der Zuwendungsantrag sind auf den Seiten des Jugendamtes unter der Rubrik „Finanzielle Leistungen – Zuwendungen“ eingestellt.
Die Förderanträge sind in zweifacher Ausfertigung und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Haushaltsjahre 2018 und 2019 im Jugendamt Marzahn-Hellersdorf einzureichen.
Ansprechpartnerin ist hier Helga Burghardt, Jug H 1, Riesaer Str. 94, 12627 Berlin, Raum A 312 (Tel: 90293 4578, Mail: Helga.Burghardt@ba-mh.berlin.de).

Gordon Lemm
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Jugend und Familie