Rechtsklärung zur Sportplatznutzung erfolgt - Senat stellt Grenzen der Namensnutzung fest

Pressemitteilung vom 01.08.2011

In Beantwortung einer mündlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Juli 2011 klargestellt, dass ein Sportverein als zeitweiser Nutzer einer öffentlichen Sportanlage die Namensrechte an der Anlage nicht verkaufen kann. Die Senatsverwaltung hat damit auf einige Diskussionen in den Bezirken, u. a. in Marzahn-Hellersdorf, reagiert. In Marzahn-Hellersdorf hatte der Sportverein Rot-Weiß Hellersdorf versucht Einnahmen durch den Verkauf des Namens, der von ihm genutzten Sportanlage, an einen Sponsor zu erzielen.

Die Auffassung der Senatsverwaltung bekräftigt die Haltung des Schul- und Sportamtes Marzahn-Hellersdorf. In der Antwort auf die mündliche Anfrage heißt es: „Eigentümer der bezirklichen Sportanlagen ist das Land Berlin, vertreten durch das jeweils zuständige Bezirksamt. Eine Veräußerung der Namensrechte durch die die Sportanlage nutzende Vereine ist daher nicht zulässig.“

Der für Sport zuständige Bezirksstadtrat Stefan Komoß begrüßt die Klarstellung: „Eine Sportfläche gehört der Allgemeinheit. Wenn Einnahmen aus Namensrechten erzielt werden können, stehen diese auch der Allgemeinheit zu und nicht einem einzelnen Verein, der die Anlage kostenfrei befristet zur Nutzung erhalten hat.“