Gehwegüberfahrten (provisorisch) beantragen

Die Gehwege sind in der Regel nicht geeignet, schwere Lasten, wie sie zum Beispiel durch Befahren mit Baufahrzeugen entstehen, zu tragen. In solchen Fällen ist der Gehweg zum Beispiel durch eine bituminöse Tragschicht auf Folie oder Ölpapier (provisorische Gehwegüberfahrt) zu schützen. Die zuständige Behörde genehmigt (ggf. mit Auflagen und Bedingungen) die Erstellung solcher provisorischer Gehwegüberfahrten durch den Anlieger bzw. Bauunternehmer.

Provisorische Gehwegüberfahrten sind aus Gründen der Barrierefreiheit niveaugleich auszuführen.

Zum Schutz von unterirdischen Versorgungsanlagen besteht vor Baubeginn die Pflicht, sich über den vorhandenen Leitungsbestand (z.B. Gas, Wasser/Abwasser, Strom bzw. Telekommunikationsleitungen) in dem betroffenen Bereich zu erkundigen. Entsprechende Leitungsauskünfte gibt es direkt von den Telekommunikationsunternehmen bzw. den Versorgungsunternehmen oder unter über ein Leitungsauskunftsportal.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf provisorische Gehwegüberfahrt
    (unter "Online-Abwicklung")
    • Antrag des Anliegers bzw. Bauherren
    • Die maximale Gesamtgrößer aller Anlagen beträgt 10 MB.
  • vermaßte Planskizze mit Angabe des Sondernutzungszeitraumes

Gebühren

  • 100,00 bis 400,00 Euro Verwaltungsgebühr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann in dem jeweils zuständigem Bezirk in dem Straßen- und Grünflächenamt - Fachbereich Straßen oder Tiefbau - beantragt werden.

Für Sie zuständig