"Durch dieses neue Recht wird ein weiteres Kapitel im demokratischen Leben der EU aufgeschlagen", sagte der für die Bürgerinitiative zuständige Vizepräsident der EU-Kommission Maroš Šefčovič. "Es verschafft Bürgern nicht nur unmittelbar Gehör in Brüssel, sondern regt auch echte grenzüberschreitende Diskussionen über EU-Fragen an." Er zeigte sich zudem überzeugt, dass die sozialen Netzwerke Facebook, Google, Twitter und Co. maßgeblich zur Unterstützung von Bürgerbegehren beitragen werden.
Ab 01. April 2012 können die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union erstmals direkt an der Politik der EU mitwirken und die EU-Kommission zu Gesetzesinitiativen auffordern. Dies ermöglicht die Europäische Bürgerinitiative, deren rechtliche Grundlagen im Vertrag von Lissabon
festgeschrieben wurden.
Die Regeln für die Bürgerinitiative sind in einer eigenständigen EU-Verordnung festgelegt. Eine solche Inititiative kann nur von einem so genannten Bürgerausschuss in die Wege geleitet werden, dem derzeit Vertreter aus sieben Mitgliedstaaten (mindestens ein Viertel der EU-Staaten) angehören müssen.
Der Bürgerausschuss muss die Initiative zunächst von der Kommission für zulässig erklären lassen und hat dann ein Jahr Zeit für die Unterschriftensammlung. Die Organisatoren beantragen die Registrierung ihrer Initiative in einer der EU-Amtssprachen in einem von der Kommission zur Verfügung gestellten Online-Register. Die Zahl der Unterschriften muss insgesamt mindestens eine Million betragen. Die Mindestzahl pro Land berechnet sich nach dem Schlüssel: Zahl der Europaabgeordneten des jeweiligen Landes multipliziert mit 750 - in Deutschland müsten sich also mindestens 74.250 Unterstützer finden. Zulässig für eine Bürgerinitiative sind ausschließlich die Politikbereiche, in denen eine Kompetenz hat, also auf europäischer Ebene etwas regeln darf.
Die Registrierung von Anträgen und die Sammlung von Unterschriften mittels einer kostenlosen Open-Source-Software geschieht über eine eigens dafür von der Kommision eingerichteten Webseite.
Die Kommission muss innerhalb von drei Monaten nach Übergabe der Unterschriften zu den Forderungen einer Europäischen Bürgerinitiative Stellung nehmen. Sieht sie keinen Handlungsbedarf, muss sie dies begründen. Nimmt die Kommision den Vorschlag an, durchläuft er das übliche Gesetzgebungsverfahren.




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