Drucksache - DS/0502/V
Das
Bezirksamt wurde ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung in Form einer
Vorlage zur Kenntnisnahme über den Stand der Einrichtung einer “Bezirklichen
Koordinierungsstelle” und die ihr zugedachten Aufgaben zu berichten. Dieser
Bericht sollte Aussagen insbesondere zu folgenden Fragen enthalten ·
Stand der Realisierung der One-Stop-Agency - OSA – und die
Auswirkungen auf die Einrichtung einer Bezirklichen Koordinierungsstelle ·
Struktur der “Bezirklichen Koordinierungsstelle” ·
Aufgaben und Rechte ·
Ziele und Arbeitsweise ·
Zusammenarbeit mit anderen Bezirken und dem Senat Dabei
sollte das BA auf Erfahrungen anderer Bezirke, zu erwartende Probleme und
Möglichkeiten der Beteiligung der BVV hinweisen. Das Bezirksamt bittet die BVV um Kenntnisnahme folgender
Informationen: One-Stop-Agency - OSA – und die Auswirkungen auf die Einrichtung
einer Bezirklichen Koordinierungsstelle Der Senat von Berlin hat am 10. 12. 2002 die
Neuordnung der Aufgaben der Wirtschaftsförderung, des Tourismus- und
Standortmarketings und die Schaffung einer One-Stop-Agency – (Senatsvorlage
755/02) beschlossen. Die
Realisierung dieses Beschlusses, der in der Öffentlichkeit verkürzt unter dem
Stichwort “Schaffung einer
One-Stop-Agency” reflektiert wird, ist ein komplexer Prozess. Bestandteile
dieses Prozesses sind Zusammenführungen von Einrichtungen, Neuausrichtung des
Standortmanagements, Optimierung von Organisationsstrukturen, Definition von
Verfahren u.a.m. Ziel
des Prozesses ist insbesondere die Überwindung der Unübersichtlichkeit
von Institutionen in Berlin, die sich um Ansiedlungs- und
Genehmigungsverfahren kümmern. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen der One-Stop-Agency
für potenzielle Investoren, die außerhalb der Verwaltung organisiert
ist, und der “One-Stop-Agency” für Genehmigungsverfahren und dergleichen, die
innerhalb der Verwaltung organisiert ist. Die One-Stop-Agency auf der verwaltungsexternen Ebene wird
insbesondere durch folgende Maßnahmen
geschaffen: Ø Wirtschaftsförderung
Berlin GmbH und BAO Berlin International GmbH sollen zu einer neuen
Gesellschaft zusammengeführt werden, die entsprechend dem Prinzip
“One-face-to-the-customer” als alleinige Ansprechpartnerin für Investorinnen
und Investoren von außerhalb Berlins und für Auslandsaktivitäten von Berliner
Unternehmen bereit steht. Andere Akteurinnen und Akteure nehmen solche Aufgaben
ab sofort nicht mehr wahr. Das vielfach aufgetretene Kompetenzgerangel wird
damit beendet. Die Zusammenführung wird im Laufe des Jahres 2003 abgeschlossen,
so dass die neue Gesellschaft ihre Tätigkeit spätestens zu Beginn des Jahres
2004 aufnehmen kann. Neue Formen des Zusammengehens mit der IBB werden
im Zuge der anstehenden Überlegungen zur Herauslösung der IBB aus der
Landesbank geprüft. Ø
Medienbüro Berlin-Brandenburg und Filmboard Berlin-Brandenburg
werden zum Medienboard Berlin-Brandenburg zusammengefasst. Die sonstigen Einrichtungen der Wirtschaftsförderung werden
nicht eigenständig bei der Investorenakquisition tätig, unterstützen diese aber
auf der Basis von Absprachen mit der WFB. Das “One-Stop-Agency”-Prinzip für
Genehmigungsverfahren (innerhalb) der Verwaltung bei Entwicklungs- und
Ansiedlungsvorhaben wurde bereits durch folgende Maßnahmen umgesetzt: Per
1. April 2003 wurden mit der Neuorganisation der Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Arbeit und Frauen die wesentlichen Funktionen der
Wirtschaftsförderung in einer Abteilung konzentriert – Abteilung III
“Wirtschaftsförderung”. Die Funktion der verwaltungsinternen “OSA” wird durch die Zentrale
Anlauf- und Koordinierungsstelle (ZAK) wahrgenommen. Sie entstand durch
Neuausrichtung und Kompetenzerweiterung aus der bisherigen
Investorenleitstelle. Die ZAK soll Genehmigungsverfahren von besonderer
wirtschaftspolitischer Bedeutung begleiten, sie kann Fristen setzen und Termine
kontrollieren. Sie trifft keine genehmigungsrechtlichen Entscheidungen, soll
diese aber herbeiführen. Mittel dafür können Entscheidungskonferenzen sein oder
letztendlich die Befassung des Senats. Die Anlauf- und Koordinierungsstelle
verfügt also nicht über zusätzliche materielle Zuständigkeiten, wohl aber über
verfahrensleitende Befugnisse (“Koordinierungsmacht”). Sie ist
Verbindungsstelle zur One-Stop-Agency bei Angelegenheiten außerhalb der
Verwaltungssphäre. Die Bezirke werden mit dem Beschluss des Senates
darin bestärkt, ihre Verantwortung in dem Bereich Wirtschaftsförderung aktiv
wahrzunehmen und entsprechende organisatorische Vorkehrungen zu treffen. Zudem
werden sie aufgefordert, an den Koordinierungsverfahren der Zentralen Anlauf-
und Koordinierungsstelle aktiv teilzunehmen. Im Bezirk Lichtenberg nehmen die
Wirtschaftsberaterinnen der Organisationseinheit Wirtschaftsförderung die
geforderte “Lotsen”-Funktion durch ein Angebot an Erstberatung und Vermittlung
von Ansprechpartnern aktiv wahr. Die Konzentration der
Landesinstitutionen des Standortmanagements in der ZAK und der neuen
Wirtschaftsförderungsgesellschaft sollte insbesondere bei Konflikten von
Bezirk und Senatsverwaltungen im
Zusammenhang mit Investitionsvorhaben von besonderer wirtschaftspolitischer
Bedeutung sowie vor allem bei komplexen oder streitbefangenen Ansiedlungs- oder
Erweiterungsvorhaben die Entscheidungsprozesse verkürzen. Die Wirtschaftsberaterinnen der
OE Wirtschaftsförderung sind außerdem die kompetenten Ansprechpartnerinnen für
einen geregelten Informationsaustausch, sowohl innerbezirklich, als auch mit
anderen Bezirken, der Hauptverwaltung und den Institutionen der
Wirtschaftsförderung. Die bezirkliche
Wirtschaftsförderung soll sich auf Aufgaben konzentrieren , die nicht das
“dringende Gesamtinteresse Berlins” berühren. Der Senat
unterstützt mit o.a. Beschluss jedoch ausdrücklich Initiativen der Bezirke zur
Weiterentwicklung der bezirklichen Wirtschaftsförderung. Projekte, die im
Interesse eines einheitlichen Standortmarketings für Berlin spezifische
Potenziale in Stadträumen aufarbeiten, darstellen und berlinweit zur Verfügung
halten, sollen entwickelt werden. Im Bezirk Lichtenberg wird dem insbesondere durch
das Projekt Regionalmanagement entsprochen, dass die OE Wirtschaftsförderung
bei der Wahrnahme ihrer Aufgaben projektspezifisch unterstützt. Insofern wird der Zielsetzung der Regierungspolitik
entsprochen, die Bezirke auch weiterhin mit stärkeren Eigenkompetenzen
auszustatten. Die Bezirke bleiben dabei gefordert, die
Organisationsstrukturen zu vereinheitlichen und die Rolle der
Organisationseinheit Wirtschaftsförderung in der Innen- und Außenwirkung zu
stärken. Die Entwicklung eines bedarfsgerechten Beratungsangebotes erfolgt in
Zusammenarbeit mit lokalen Wirtschaftskreisen, der IHK und in Abstimmung mit
dem Beratungsangebot auf Landesebene. In Lichtenberg ist das durch stabile
Kooperationsbeziehungen mit dem Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg
e. V. und durch spezifische Projekte der Existenzgründer- und
Unternehmensberatung im Rahmen des Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit oder im
URBAN II – Projekt gewährleistet. Struktur der
“Bezirklichen Koordinierungsstelle” Aufgaben und
Rechte, Ziele und Arbeitsweise Zusammenarbeit mit anderen Bezirken und dem Senat Im Bezirk
Lichtenberg bestehen seit langem organisatorische Vorkehrungen, die
innerbezirkliche Verfahrensabläufe zwischen mehreren beteiligten Ämtern
koordinieren und bei unterschiedlichen Auffassungen der Ämter vermitteln. Hierbei wird v.a.
auf die “Bezirkliche Koordinierungsberatung” (BezKo) verwiesen, die sich
unter anderem, aber nicht ausschließlich, mit komplexen oder streitbefangenen
Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben befasst. Sie dient
insbesondere der Abstimmung von Standpunkten und Verfahren zu planungs- oder
genehmigungsrechtlichen Tatbeständen, an denen mehrere Ämter beteiligt sind und
vermittelt bei unterschiedlichen Auffassungen. Jede/r LuV- oder
SE-Leiter/in hat das Recht, Themen zur Beratung anzumelden und die Einladung
des zur Entscheidungsfindung jeweils notwendigen Personenkreises zu
veranlassen. Daher hat die BezKo keinen festen Teilnehmerkreis, sie wird
geleitet von der BzStRin für Stadtentwicklung / der Leiterin des Bau- und
Wohnungsaufsichtsamtes. Die Funktion und Arbeitsweise der BezKo haben sich bewährt
und sollen nicht verändert werden. Der o.a.
Senatsbeschluss fordert zur Unterstützung der Zentralen Anlauf – und
Koordinierungsstelle (ZAK) und zur
Wahrnahme von deren Funktion bei Vorhaben von ausschließlich bezirklicher
Bedeutung die Etablierung einer Bezirklichen Koordinierungsstelle als
einheitliche Struktur in allen Bezirken. Das Bezirksamt
hat dementsprechend beschlossen: “Im Bezirksamt
Lichtenberg nimmt die Organisationseinheit Wirtschaftsförderung die Funktion
der Bezirklichen Koordinierungsstelle ·
bei
Investitionsvorhaben von Wirtschaftsunternehmen, soweit ressortübergreifende
Belange der bezirklichen Verwaltung betroffen sind, insbesondere bei komplexen
oder streitbefangenen Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben von bezirklicher
Bedeutung, ·
als Partner der
ZAK, soweit im Bezirk Lichtenberg Investitionsvorhaben von besonderer
(gesamtstädtischer) wirtschaftspolitischer Bedeutung erfolgen bzw. die
Abstimmung mit andren Bezirken erforderlich ist, wahr. Die
Organisationseinheit Wirtschaftsförderung bedient sich der BezKo zur
ämterübergreifenden Abstimmung in o.g. Fällen.” Der besondere Zusammenhang von bezirklicher Wirtschaftsentwicklung, Immobilienfragen und stadtplanerischen Entscheidungen sowie Vorhaben zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur (Straßen) wird durch regelmäßige Abstimmungsgespräche (“jour fixe”, 14-tägig) zwischen dem Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Immobilien und der Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung untersetzt. Die Abstimmung
dient der Initiierung bzw. Begleitung von wirtschaftspolitisch relevanten
Vorhaben und Projekten im Bezirk bzw. entsprechender Verfahrensabläufe. In
Abhängigkeit vom aktuellen
Gesprächsgegenstand werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den beiden
Abteilungen hinzugezogen. Die
Entscheidungskompetenz und entsprechende Kontrollbefugnis innerhalb der
beteiligten Ressorts ist durch die Teilnahme der Leiter der Abteilungen
gesichert. Andere
Ressorts berührende Fragen werden bilateral, durch Befassung der BezKo bzw. des
Bezirksamtes geklärt. Erfahrungen anderer Bezirke zur Organisation bezirklicher
Koordinierungsstellen liegen nur ansatzweise vor. In der Regel decken sie sich
mit den Ansätzen in Lichtenberg. Über
zu erwartende Probleme könnte an dieser Stelle nur spekuliert werden.
Unbestrittene und berechtigte Ressortinteressen sowie entgegenstehende
Rechtssituationen können durch noch so gute Abstimmungsprozesse nicht ausgeschlossen
werden. Insbesondere müssen Informationsflüsse zwischen den Institutionen auf Landesebene und den
Bezirken verbessert werden, soll die angestrebte Verfahrensbeschleunigung
greifen. Angesichts
des allgemein schlechten Investitionsklimas werden jedoch “streitbefangene
Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben” insbesondere im produktiven bzw.
produktionsnahen Bereich – nachgerade im Bezirk Lichtenberg bzw. im Stadtraum
Ost - die Ausnahme sein. Die
Beteiligung der BVV an Abstimmungsprozessen zu Investitionsvorhaben
erfolgt im Wege der Beteiligungsverfahren nach BezVG bzw. durch die regelmäßige
Information der zuständigen BA-Mitglieder in den Ausschüssen der BVV. In
strittigen Verfahren sind BVV-Beschlüsse als politische Entscheidungsgrundlage
möglich. Emmrich
Dr. Prüfer Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat WiImm |
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