Drucksache - DS/0502/V  

 
 
Betreff: Bezirkliche Koordinierungsstelle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.03.2003 
17. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.05.2003 
19. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung in Form einer Vorlage zur Kenntnisnahme über den Stand der Einrichtung einer „Bezirklichen Koordinierungsstelle“ und die ihr zugedachten Aufgaben zu berichten

Das Bezirksamt wurde ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung in Form einer Vorlage zur Kenntnisnahme über den Stand der Einrichtung einer “Bezirklichen Koordinierungsstelle” und die ihr zugedachten Aufgaben zu berichten.

Dieser Bericht sollte Aussagen insbesondere zu folgenden Fragen enthalten

·         Stand der Realisierung der One-Stop-Agency - OSA – und die Auswirkungen auf die Einrichtung einer Bezirklichen Koordinierungsstelle

·         Struktur der “Bezirklichen Koordinierungsstelle”

·         Aufgaben und Rechte

·         Ziele und Arbeitsweise

·         Zusammenarbeit mit anderen Bezirken und dem Senat

Dabei sollte das BA auf Erfahrungen anderer Bezirke, zu erwartende Probleme und Möglichkeiten der Beteiligung der BVV hinweisen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV um Kenntnisnahme folgender Informationen:

 

One-Stop-Agency - OSA – und die Auswirkungen auf die Einrichtung einer Bezirklichen Koordinierungsstelle

 

Der  Senat von Berlin hat am 10. 12. 2002 die Neuordnung der Aufgaben der Wirtschaftsförderung, des Tourismus- und Standortmarketings und die Schaffung einer One-Stop-Agency – (Senatsvorlage 755/02) beschlossen.

Die Realisierung dieses Beschlusses, der in der Öffentlichkeit verkürzt unter dem Stichwort  “Schaffung einer One-Stop-Agency” reflektiert wird, ist ein komplexer Prozess.

Bestandteile dieses Prozesses sind Zusammenführungen von Einrichtungen, Neuausrichtung des Standortmanagements, Optimierung von Organisationsstrukturen, Definition von Verfahren u.a.m.

Ziel des Prozesses ist insbesondere die Überwindung der Unübersichtlichkeit von Institutionen in Berlin, die sich um Ansiedlungs- und Genehmigungsverfahren kümmern.

 

Zu unterscheiden ist hierbei zwischen der One-Stop-Agency für potenzielle Investoren, die außerhalb der Verwaltung organisiert ist, und der “One-Stop-Agency” für Genehmigungsverfahren und dergleichen, die innerhalb der Verwaltung organisiert ist.

 

Die One-Stop-Agency auf der verwaltungsexternen Ebene wird insbesondere durch folgende  Maßnahmen geschaffen:

 

Ø      Wirtschaftsförderung Berlin GmbH und BAO Berlin International GmbH sollen zu einer neuen Gesellschaft zusammengeführt werden, die entsprechend dem Prinzip “One-face-to-the-customer” als alleinige Ansprechpartnerin für Investorinnen und Investoren von außerhalb Berlins und für Auslandsaktivitäten von Berliner Unternehmen bereit steht. Andere Akteurinnen und Akteure nehmen solche Aufgaben ab sofort nicht mehr wahr. Das vielfach aufgetretene Kompetenzgerangel wird damit beendet. Die Zusammenführung wird im Laufe des Jahres 2003 abgeschlossen, so dass die neue Gesellschaft ihre Tätigkeit spätestens zu Beginn des Jahres 2004 aufnehmen kann. Neue Formen des Zusammengehens mit der IBB werden im Zuge der anstehenden Überlegungen zur Herauslösung der IBB aus der Landesbank geprüft.

Ø      Medienbüro Berlin-Brandenburg und Filmboard Berlin-Brandenburg werden zum Medienboard Berlin-Brandenburg zusammengefasst.

Die sonstigen Einrichtungen der Wirtschaftsförderung werden nicht eigenständig bei der Investorenakquisition tätig, unterstützen diese aber auf der Basis von Absprachen mit der WFB.

 

Das “One-Stop-Agency”-Prinzip für Genehmigungsverfahren (innerhalb) der Verwaltung bei Entwicklungs- und Ansiedlungsvorhaben wurde bereits durch folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

Per 1. April 2003 wurden mit der Neuorganisation der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen die wesentlichen Funktionen der Wirtschaftsförderung in einer Abteilung konzentriert – Abteilung III “Wirtschaftsförderung”.

 

Die Funktion der verwaltungsinternen “OSA” wird durch die Zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle (ZAK) wahrgenommen. Sie entstand durch Neuausrichtung und Kompetenzerweiterung aus der bisherigen Investorenleitstelle.

Die ZAK soll Genehmigungsverfahren von besonderer wirtschaftspolitischer Bedeutung begleiten, sie kann Fristen setzen und Termine kontrollieren. Sie trifft keine genehmigungsrechtlichen Entscheidungen, soll diese aber herbeiführen. Mittel dafür können Entscheidungskonferenzen sein oder letztendlich die Befassung des Senats. Die Anlauf- und Koordinierungsstelle verfügt also nicht über zusätzliche materielle Zuständigkeiten, wohl aber über verfahrensleitende Befugnisse (“Koordinierungsmacht”). Sie ist Verbindungsstelle zur One-Stop-Agency bei Angelegenheiten außerhalb der Verwaltungssphäre.

 

Die Bezirke werden mit dem Beschluss des Senates darin bestärkt, ihre Verantwortung in dem Bereich Wirtschaftsförderung aktiv wahrzunehmen und entsprechende organisatorische Vorkehrungen zu treffen. Zudem werden sie aufgefordert, an den Koordinierungsverfahren der Zentralen Anlauf- und Koordinierungsstelle aktiv teilzunehmen.

 

Im Bezirk Lichtenberg nehmen die Wirtschaftsberaterinnen der Organisationseinheit Wirtschaftsförderung die geforderte “Lotsen”-Funktion durch ein Angebot an Erstberatung und Vermittlung von Ansprechpartnern aktiv wahr.

Die Konzentration der Landesinstitutionen des Standortmanagements in der ZAK und der neuen Wirtschaftsförderungsgesellschaft sollte insbesondere bei Konflikten von Bezirk  und Senatsverwaltungen im Zusammenhang mit Investitionsvorhaben von besonderer wirtschaftspolitischer Bedeutung sowie vor allem bei komplexen oder streitbefangenen Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben die Entscheidungsprozesse verkürzen.

 

 

Die Wirtschaftsberaterinnen der OE Wirtschaftsförderung sind außerdem die kompetenten Ansprechpartnerinnen für einen geregelten Informationsaustausch, sowohl innerbezirklich, als auch mit anderen Bezirken, der Hauptverwaltung und den Institutionen der Wirtschaftsförderung.

Die bezirkliche Wirtschaftsförderung soll sich auf Aufgaben konzentrieren , die nicht das “dringende Gesamtinteresse Berlins” berühren.

Der Senat unterstützt mit o.a. Beschluss jedoch ausdrücklich Initiativen der Bezirke zur Weiterentwicklung der bezirklichen Wirtschaftsförderung. Projekte, die im Interesse eines einheitlichen Standortmarketings für Berlin spezifische Potenziale in Stadträumen aufarbeiten, darstellen und berlinweit zur Verfügung halten, sollen entwickelt werden. Im Bezirk Lichtenberg wird dem insbesondere durch das Projekt Regionalmanagement entsprochen, dass die OE Wirtschaftsförderung bei der Wahrnahme ihrer Aufgaben projektspezifisch unterstützt.

Insofern wird der Zielsetzung der Regierungspolitik entsprochen, die Bezirke auch weiterhin mit stärkeren Eigenkompetenzen auszustatten.

Die Bezirke bleiben dabei gefordert, die Organisationsstrukturen zu vereinheitlichen und die Rolle der Organisationseinheit Wirtschaftsförderung in der Innen- und Außenwirkung zu stärken. Die Entwicklung eines bedarfsgerechten Beratungsangebotes erfolgt in Zusammenarbeit mit lokalen Wirtschaftskreisen, der IHK und in Abstimmung mit dem Beratungsangebot auf Landesebene. In Lichtenberg ist das durch stabile Kooperationsbeziehungen mit dem Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg e. V. und durch spezifische Projekte der Existenzgründer- und Unternehmensberatung im Rahmen des Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit oder im URBAN II – Projekt gewährleistet.

 

Struktur der “Bezirklichen Koordinierungsstelle”

Aufgaben und Rechte, Ziele und Arbeitsweise

Zusammenarbeit mit anderen Bezirken und dem Senat

 

Im Bezirk Lichtenberg bestehen seit langem organisatorische Vorkehrungen, die innerbezirkliche Verfahrensabläufe zwischen mehreren beteiligten Ämtern koordinieren und bei unterschiedlichen Auffassungen der Ämter vermitteln.

 

Hierbei wird v.a. auf die “Bezirkliche Koordinierungsberatung” (BezKo) verwiesen, die sich unter anderem, aber nicht ausschließlich, mit komplexen oder streitbefangenen Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben befasst.

Sie dient insbesondere der Abstimmung von Standpunkten und Verfahren zu planungs- oder genehmigungsrechtlichen Tatbeständen, an denen mehrere Ämter beteiligt sind und vermittelt bei unterschiedlichen Auffassungen.

Jede/r LuV- oder SE-Leiter/in hat das Recht, Themen zur Beratung anzumelden und die Einladung des zur Entscheidungsfindung jeweils notwendigen Personenkreises zu veranlassen. Daher hat die BezKo keinen festen Teilnehmerkreis, sie wird geleitet von der BzStRin für Stadtentwicklung / der Leiterin des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes.

Die Funktion und Arbeitsweise der BezKo haben sich bewährt und sollen nicht verändert werden.

Der o.a. Senatsbeschluss fordert zur Unterstützung der Zentralen Anlauf – und Koordinierungsstelle  (ZAK) und zur Wahrnahme von deren Funktion bei Vorhaben von ausschließlich bezirklicher Bedeutung die Etablierung einer Bezirklichen Koordinierungsstelle als einheitliche Struktur in allen Bezirken.

 

 

 

Das Bezirksamt hat dementsprechend beschlossen:

 

“Im Bezirksamt Lichtenberg nimmt die Organisationseinheit Wirtschaftsförderung die Funktion der Bezirklichen Koordinierungsstelle

·         bei Investitionsvorhaben von Wirtschaftsunternehmen, soweit ressortübergreifende Belange der bezirklichen Verwaltung betroffen sind, insbesondere bei komplexen oder streitbefangenen Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben von bezirklicher Bedeutung,

·         als Partner der ZAK, soweit im Bezirk Lichtenberg Investitionsvorhaben von besonderer (gesamtstädtischer) wirtschaftspolitischer Bedeutung erfolgen bzw. die Abstimmung mit andren Bezirken erforderlich ist,

wahr.

Die Organisationseinheit Wirtschaftsförderung bedient sich der BezKo zur ämterübergreifenden Abstimmung in o.g. Fällen.”

 

Der besondere Zusammenhang von bezirklicher Wirtschaftsentwicklung, Immobilienfragen und stadtplanerischen Entscheidungen sowie Vorhaben zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur (Straßen) wird durch regelmäßige Abstimmungsgespräche (“jour fixe”, 14-tägig) zwischen dem Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Immobilien und der Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung untersetzt.

Die Abstimmung dient der Initiierung bzw. Begleitung von wirtschaftspolitisch relevanten Vorhaben und Projekten im Bezirk bzw. entsprechender Verfahrensabläufe. In Abhängigkeit  vom aktuellen Gesprächsgegenstand werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den beiden Abteilungen hinzugezogen.

Die Entscheidungskompetenz und entsprechende Kontrollbefugnis innerhalb der beteiligten Ressorts ist durch die Teilnahme der Leiter der Abteilungen gesichert.

Andere Ressorts berührende Fragen werden bilateral, durch Befassung der BezKo bzw. des Bezirksamtes geklärt.

 

Erfahrungen anderer Bezirke zur Organisation bezirklicher Koordinierungsstellen liegen nur ansatzweise vor. In der Regel decken sie sich mit den Ansätzen in Lichtenberg.

 

Über zu erwartende Probleme könnte an dieser Stelle nur spekuliert werden. Unbestrittene und berechtigte Ressortinteressen sowie entgegenstehende Rechtssituationen können durch noch so gute Abstimmungsprozesse nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere müssen Informationsflüsse zwischen  den Institutionen auf Landesebene und den Bezirken verbessert werden, soll die angestrebte Verfahrensbeschleunigung greifen.

 

Angesichts des allgemein schlechten Investitionsklimas werden jedoch “streitbefangene Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben” insbesondere im produktiven bzw. produktionsnahen Bereich – nachgerade im Bezirk Lichtenberg bzw. im Stadtraum Ost - die Ausnahme sein.

 

Die Beteiligung der BVV an Abstimmungsprozessen zu Investitionsvorhaben erfolgt im Wege der Beteiligungsverfahren nach BezVG bzw. durch die regelmäßige Information der zuständigen BA-Mitglieder in den Ausschüssen der BVV. In strittigen Verfahren sind BVV-Beschlüsse als politische Entscheidungsgrundlage möglich.

 

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                               Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                                         Bezirksstadtrat WiImm

 


 

 

 
 

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