Drucksache - DS/0475/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-4 für die Grundstücke Kynaststraße 18-25, Hauptstraße 1 und 2 sowie Teilflächen des Grundstücks Hauptstraße 3-6 und für einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.02.2003 
16. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Anlage: Begründung und Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan XVII-4

Anlage:  Begründung und Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan XVII-4

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 14. Januar 2003 beschlossen

 

a)    den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-4 im Bezirk Lichtenberg wie folgt zu ändern:

 

       Bebauungsplan XVII-4 für das Gelände zwischen Boxhagener Straße, Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, dem Rummelsburger See, der Lichtenberger Bezirksgrenze und deren westlicher Verlängerung bis zur Westseite der Kynaststraße, der Westseite der Kynaststraße, der südlichen Grenze des Grundstücks Markgrafendamm 23 und deren östlicher Verlängerung zur Westseite der Kynaststraße, der Westseite des Markgrafendamms bis zur Nordseite der Hauptstraße, von diesem Punkt geradlinig in Richtung Norden bis zum Schnittpunkt der Verlängerung der Südwestseite der Sonntagstraße mit der Südseite der Revaler Straße und der nordwestlichen Begrenzung der Bahnanlagen bis zur Boxhagener Straße sowie für Abschnitte der Karlshorster Straße, der Kynaststraße und des Markgrafendamms in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.

 

       Da der neue Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-4 Flächen der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg umfasst, sind Beschlüsse beider Bezirksämter herbeizuführen.

 

       Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wird die Federführung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-4 dem Bezirk Lichtenberg überlassen.

 

       Die Beschlussfassung des Bezirksamtes Lichtenberg bleibt, bis ein entsprechender Beschluss des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg erfolgt, schwebend unwirksam.

 

       Der Bebauungsplan dient der Sicherung und Neuordnung der verkehrlichen und infrastrukturellen Erschließung des Bahnhofes “Ostkreuz” und dessen funktionaler Verknüpfung mit der vorhandenen Stadtstruktur.

 

       Der Bebauungsplan XVII-4 wird mit folgenden Planungszielen weitergeführt:

 

       -    Sicherung von Kerngebieten (MK) und Mischgebieten (MI) zur Unterbringung von Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen sowie die Sicherung von Wohnnutzung in noch zu bestimmenden Umfang;

 

       -    Vernetzung des Bahnhofes “Ostkreuz” mit den angrenzenden Stadtquartieren durch Ausbildung von vier Bahnhofsvorplätzen;

 

       -    Präzisierung der Trassenführung betroffener Straßen;

 

       -    Bestimmung der Trassenführungen der unterirdisch zu verlegenden Hochspannungsleitung;

 

       -    Sicherung der Trassen für Rusche- und Kuhgraben;

 

       -    Sicherung des vorhandenen Gemeinbedarfsstandortes nördlich der Bahntrasse in Lichtenberg;

 

       -    Schaffung der Rahmenbedingungen zur Herstellung einer direkten Umsteigebeziehung zwischen dem untergeordneten Netz des ÖPNV (Tram/Bus) und S- und Regionalbahn;

 

       -    Verminderung der Barrierewirkung der Bahndämme;

 

       -    Verbesserung der fußläufigen Wegebeziehungen und

 

       -    Sicherung eines Ufergrünzuges.

 

       Der Bebauungsplan XVII-4 soll als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

       Der federführende Bezirk Lichtenberg ist für die Fertigung des Bebauungsplanoriginals (Rechtsdokument) verantwortlich und wird dieses zu gegebener Zeit auslegen. Der nicht federführende Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wird zeitgleich eine beglaubigte Abzeichnung auslegen.

 

b)    für den Bebauungsplanentwurf XVII-4 die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB unter Darlegung der Planungsziele in den Räumen des Amtes für Planen und Vermessen durchzuführen. Gleichzeitig erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Bürger im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.

 

c)    mit der Ausführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

 

Berlin, den       . Januar 2003

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                 Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                           Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung


Anlage 1 zur Bezirksamtsvorlage Nr. 12/03

 

                                                   

 

4.  Begründung:                         Zu a)

 

                                                    Das 1994 entwickelte städtebauliche Rahmenprogramm bildet die Grundlage für die als Rechtsverordnung des Landes Berlin förmlich festgelegte Entwicklungsmaßnahme “Berlin-Rummelsburger Bucht” (Senatsbeschluss Nr. 4456/94 vom 15. März 1994, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 17 vom 26. April 1994).

 

                                                                     Gemäß § 166 Absatz 1 BauGB hat die Gemeinde für den städtebaulichen Entwicklungsbereich ohne Verzug Bebau­ungspläne aufzustellen. Für Teilflächen des Bahnhofes Ostkreuz und dessen Umfeld steht dies noch aus.

 

                                                    Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraus­setzungen für eine städtebauliche Neuordnung und Be­bauung im Geltungsbereich schaffen. Zur Absicherung der besonderen städtebaurechtlichen Maßnahmen durch eine verbindliche Bauleitplanung hat das Bezirksamt Lichtenberg demzufolge am 26. Mai 1992 die Aufstellung des Be­bauungsplanes XVII-4 beschlossen (BA-Vorlage Nr. 058/92), der jedoch nur den südöstlichen Quadranten des Ostkreuzes abdeckt. Grundlage dafür waren der Flächen­nutzungsplan von Berlin (FNP 94) und der im Juni 1993 erstellte Master­plan für den Entwicklungsbereich “Berlin-Rummelsburger Bucht”.

 

                                                    Mit der Änderung des Titels und des Geltungsbereiches wird der gesamte Bereich des Ostkreuzes mit einem qualifizierten Bebauungsplan abgedeckt. Die bezirksübergreifenden Be­lange der verkehrlichen und technischen Infrastruktur er­fordern ein abgestimmtes Handeln, das durch einen gemein­samen Bebauungsplan sichergestellt wird. Die Aufstellung eines bezirksübergreifenden Bebauungsplans entspricht einer Forderung der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 04. Juni 1997 im Rahmen der Plananzeige einer ursprünglich vorgesehenen innerbezirklichen Geltungs­bereichsänderung des Bebauungsplanes XVII-4.

 

                                                    Im Flächennutzungsplan von Berlin (FNP 98 - Stand 28. Juni 2001) nimmt der Bereich Ostkreuz/Rummelsburger Bucht als einer der vier auszubauenden Dienstleistungsschwerpunkte Berlins am inneren S-Bahn-Ring (Nord-, Süd-, West- und Ostkreuz) eine Schlüsselstellung als Entwicklungsraum für die Schaffung hochwertiger Arbeits- und Wohnstätten ein. Entsprechend dieser Zielsetzung wird der Bereich im FNP 98 als Standort mit gemischten Bauflächen M1 dargestellt.

 

                                                    Das direkte Umfeld des Bahnhofes “Ostkreuz” wird demnach als Dienstleistungsschwerpunkt, der Bereich um den Rummelsburger See zu durchmischten und durchgrünten Wohn- und Dienstleistungsquartieren entwickelt. Mit ins­gesamt ca. 130 ha Fläche gehört die Schaffung dieses neuen Quartiers an der Schnittstelle der Bezirke Friedrichs­hain-Kreuzberg und Lichtenberg zu einem der wichtigsten Stadtumbauprojekte im Berliner Stadtgebiet.

 

                                                    Der Masterplan für den Entwicklungsbereich “Berlin-Rum-melsburger Bucht” wurde inzwischen den durch die Bahn- und Straßenplanungen hervorgerufenen veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Insbesondere ist davon der Bereich unmittelbar um den Bahnhof “Ostkreuz” betroffen.

 

                                                    Auf Grund der vorliegenden Umbauplanungen der Bahn AG ist absehbar, dass im nächsten Jahr ein Planfest­stellungsverfahren abgeschlossen wird. Die planfestge­stellten Flächen der Bahn AG werden nachrichtlich in den Bebau-ungsplan übernommen. Im Zuge der Umbau­planungen erfolgt eine Umstellung des S-Bahn-Betriebs von Linien- auf Richtungsverkehr mit einer deutlichen Verkürzung der Umsteigebeziehungen und der Ausbau zum Regional­bahnhof.

 

                                                    Die Belange des Denkmalschutzes im Bereich der Bahn­anlagen (Denkmalbereich “S-Bahnhof Ostkreuz”, Bau­denkmal “Wasserturm”) werden im Rahmen des Planfest­stellungsverfahrens Berücksichtigung finden. Die denkmal­geschütz-ten Gebäude werden ebenso nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen wie der denkmalgeschützte Bestand Marktstraße 9-13 “Schule, Turnhalle, Feuerwache Turm und Umfassungsmauer”.

 

                                                    Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befindet sich die im Flächennutzungsplan von Berlin dargestellte BAB A 100 in oberirdischer Lage mit der Anschlussstelle Ostkreuz/Markgrafendamm. Nördlich der Anschlussstelle ist ein unterirdischer Verlauf vorgesehen und wird als solcher im Bebauungsplan berücksichtigt.

 

Die geplante Stadtautobahn A 100, als Bundesautobahn in der Zuständigkeit des Bundes als übergeordneter Ver­fahrensträger, ist durch das Land Berlin als übergeordnete Planung zu berücksichtigen - so bereits im FNP 98 dargestellt - und als solche auch in die verbindliche Bauleit­planung einzustellen. Durch die bezirklichen Gremien wird die Planung der BAB nicht mitgetragen, auch wenn im Rahmen der Bauleitplanung eine Trasse für die BAB freigehalten werden muss.

 

                                                    Mit der Konkretisierung des künftigen Trassenverlaufs der südlich an die Bahntrasse angelagerten neuen Er­schließungsstraße, die westlich an die Mühlenstraße ange­bunden bis an den Markgrafendamm geführt werden soll, ist im Verlauf des Bebauungsplanverfahrenes ggf. die An­passung des Geltungsbereiches an dessen südlicher Grenze vorgesehen.

 

                                                    Die Grundkonzeption des städtebaulichen Rahmenplanes von Brenner/Thomanek basiert auf dem Leitbild der "städtischen Landschaft". Im einzelnen gibt der Rahmenplan für die im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-4 befindlichen Grundstücke folgende Nutzungs- und Bebau­ungsstrukturen vor:

 

                                                    Im Rahmenplan ist auf Grund des hohen ÖPNV-Er-schließungsgrades der unmittelbar an den Bahnhof “Ostkreuz” angrenzenden Flächen, eine Konzentration von gemischten Bauflächen M1 (Kerngebiet) dargestellt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Bahnhof “Ostkreuz” bereits jetzt einer der bedeutendsten Nahverkehrsknoten Deutschlands mit täglich über 250.000 Umsteigebe­ziehungen ist und künftig Quell- und Zielbahnhof für 100.000 Beschäftigte und Bewohner der angrenzenden bestehenden bzw. zu entwickelnden Stadtquartiere Friedrichshain-Kreuz­bergs und Lichtenbergs sein wird.

 

                                                    Nach dem städtebaulichen Konzept des Architekten Prof. Klaus Theo Brenner vom Juni 1993 waren hier Gebäude mit 10-20 Geschossen vorgesehen. Die Bruttogeschossfläche des Dienstleistungsschwerpunktes “Ostkreuz” umfasste 132.450 m², die überwiegend als Büroarbeitsplätze ausge­baut werden sollten. Nicht beabsichtigt war und ist die Konzentration von großflächigem Einzelhandel, weil hier­durch das Zentrengefüge der Bezirke Friedrichshain-Kreuz­berg und Lichtenberg gefährdet werden könnte.

 

                                                    Im Zeitraum Juli bis Oktober 1998 wurde durch die Wasser­stadt GmbH ein Workshop-Verfahren durchgeführt mit dem Ziel, Lösungsansätze für die Verkehrserschließung unter Berücksichtigung der Stadtautobahn und der Verlegung der Hauptstraße im Umfeld des Bahnhofs Ostkreuz zu entwickeln. In Abhängigkeit von den Verkehrskonzepten sollten auch die städtebaulichen Vorgaben einer Über­prüfung unterzogen werden. Als Ergebnis des Workshops wurde die Arbeit des Büros Ingrid Hentschel & Prof. Axel Oestreich für die weitere Bearbeitung empfohlen. Die Empfehlung erfolgte unter der Maßgabe, dass die für den Südost-Quadranten gewählte städtebauliche Großfigur der Überarbeitung bedarf.

 

                                                    Auf Grund der vorhandenen schwierigen technischen Bestandsinfrastrukturen (z.B. Hochspannungsleitung) lassen sich Hochbauten im Bereich des Ostkreuzes erst dann verwirklichen, wenn diese Leitungen verlegt worden sind.

 

                                                    Insbesondere gilt es, im Ergebnis des Planfeststellungs­verfahrens die Erweiterung der Bahnanlagen zu berück­sichtigen. In diesem Zusammenhang sind die Trassen­führungen folgender Straßen zu präzisieren:

 

                                                    -    Verlauf der westlichen Verlängerung der “Hauptstraße”,

-          östliche Verschiebung der Kynaststraße,

-          Neue Untere Kynaststraße,

                                                    -    Anbindung des Markgrafendammes,

                                                    -    Bahnhofserschließung durch eine Seitenstraße der Markt-            straße,

                                                    -    Erschließung von Teilgebieten und deren Anbindung an    das überörtliche Hauptverkehrsstraßennetz.

 

                                                    Die im FNP 98 dargestellte Weiterführung der “Hauptstraße” als übergeordnete Hauptverkehrsstraße in westlicher Richtung wird vom Land Berlin nicht weiter verfolgt. Statt dessen ist die Einordnung einer örtlichen Erschließungs­straße, direkt südlich an die Bahntrasse angelagert, vorge­sehen. Ein entsprechendes FNP-Änderungsverfahren befin­det sich in Vorbereitung.

 

 

                                                    Bereich An der Mole" (Südost-Quadrant)

 

Der Rahmenplan sieht an der Hauptstraße eine lang­gestreckte Mischgebietsfläche (M1) vor, die zum Ostkreuz in die Tiefe entwickelt wird, während die übrige Fläche als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt ist. Entlang der Wasserseite ist eine städtische Promenade sowie ein öffent­licher Spielplatz vorgesehen.

 

                                                    Das Teilgebiet "An der Mole" ist in besonderem Maße von der Verlegung der 110 KV-Hochspannungsfreileitung vom Heizkraftwerk Klingenberg zum Umspannwerk Gürtelstraße abhängig, die es diagonal durchschneidet.

 

                                                     Hinzu kommt die Bestimmung der Trassenführungen der unterirdisch zu verlegenden Hochspannungsleitung.

 

                                                    Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird zuerst eine Klärung der verkehrlichen und sonstigen Infrastruktur erfolgen, sofern dies im Sinne einer geordneten städte­baulichen Entwicklung erforderlich ist und soweit diese Anlagen nicht den Regelungen des § 38 BauGB unterliegen. Nach Klärung der Erschließungssituation und mit konkre­tisierten Nutzungsabsichten für die Bauflächen können dann nachfolgend Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie weitere Festsetzungen, die städtebaulich erforderlich sind, getroffen werden.

 

 

 

 

                                                    Bereich Am Wasserturm” (Süd-West-Quadrant)

 

                                                    Für diesem im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Frie-drichshain gelegenen Teilbereich liegt der Hand­lungsschwerpunkt im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur (“Hauptstraße”, Bundesautobahn BAB 100).

 

                                                    Planungsziel ist daneben eine verbesserte Anbindung des Bahnhofs ”Ostkreuz” an den Stralauer Kiez/Rudolfkiez. Durch Ausbildung eines Bahnhofsvorplatzes soll die Aufent­haltsqualität im öffentlichen Raum und die Erreichbarkeit durch Bus- und Taxiverkehr verbessert werden.

 

                                                    Der Bebauungsplan XVII-4 übernimmt für weitere Verfahren eine koordinierende Funktion. Er soll die Anbindepunkte für die in den Geltungsbereichen der Bebauungsplan-Entwürfe V-30a, V-30b und V-31 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gelegene technische Infrastruktur (“Hauptstraße”, Hoch­spannungsleitung, Anbindung Markgrafendamm) bestimmen, was Voraussetzung zur Weiterführung dieser Verfahren ist.

 

                                                    Im Herbst 1992 wurde durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ein Aufstellungsbeschluss für den qualifizierten Bebauungsplan V-31 gefasst, dessen bisheriges Ziel die Festsetzung eines Mischgebietes und eines Gewerbe­gebietes war. Dieser Bebauungsplan kann erst nach Klärung der gesamten erschließungstechnischen Probleme weiterbe­arbeitet werden. Sein Geltungsbereich wird um die nun im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-4 gelegenen Flächen eingeschränkt.

 

 

Bereich Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (Nord-Ost-Quadrant)

 

Entsprechend der Zielsetzung der Rahmenplanung ist in diesem Bereich der Erhalt der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft und der Polizeidienststelle vorgesehen. Die Ermittlung des konkreten Flächenbedarfes soll im weiteren Verfahren erfolgen. Der Gemeinbedarfsstandort soll zur verbesserten fußläufigen Verbindung zwischen dem Bahnhof “Ostkreuz” und dem nordöstlich gelegenen Arbeitsplatz­schwerpunkt (BfA Ost) durch einen Fußweg gequert werden.

 

Zur Verbesserung der Anbindung des Bahnhofs “Ostkreuz” ist ausgehend von der Marktstraße eine Erschließungsstraße mit Tramlinie südlich des Gemeinbedarfsstandortes vorge­sehen. Für den Abschnitt zwischen der Ringbahn und der Simplonstraße erfolgt eine Beschränkung auf Bus- und Tramverkehr.

 

Die zwischen neuer Erschließungsstraße und Bahngelände verbleibende Fläche ist für eine bauliche Nutzung zur Stärkung des Dienstleistungsschwerpunktes “Ostkreuz” geeignet.

 

 

 

Bereich Neue Bahnhof-/Simplonstraße (Nord-West-Qua-drant)

 

Für diesen Teilbereich wird eine verbesserte Zugänglichkeit des Bahnhofs “Ostkreuz” durch Abtragung der Nord-West-Kurve, die Anlage eines Bahnhofvorplatzes und die Herstellung einer Bus- und Tramverbindung zur Marktstraße angestrebt.

                                   

                                                    Im weiteren Verfahren sind die Möglichkeiten einer Nach­nutzung der ggf. aus der Planfeststellung zu entlassenen Bahnflächen zu untersuchen.

 

 

                                                    Mit Schreiben vom 06. August 2002 wurden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. I D und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Branden-burg, Abt. GL 8 über die Absicht des Bezirksamtes Lichtenberg, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-4 zu ändern, informiert.

 

                                                    Seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurden mit Schreiben vom 06. September 2002 gegen die Absicht, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-4 zu erweitern, keine Bedenken geäußert.

 

                                                    Entsprechend der Äußerung der Senatsverwaltung ist der Bebauungsplan wegen der berührten Belange von gesamt­städtischer Bedeutung gemäß § 7 AGBauGB durchzuführen. Folglich besteht für das Bebauungsplanverfahren ein Wei­sungs- und Eintrittsrecht durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

 

                                                    Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Bran-denburg, Abt. GL 8 stellt mit Schreiben vom 13. August 2002 fest, dass die geplante Erweiterung des Bebauungsplanes XVII-4 um im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gelegene Flächen mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist.

 

                                                    Da es sich um einen bezirksübergreifenden Bebauungsplan handelt, ist die Herbeiführung von Beschlüssen beider betroffener Bezirksämter erforderlich. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat bereits in seiner Sitzung am 19. November 2002 einen gleichlautenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-4 beschlossen (BA-Vorlage Nr. II/170/02).

 

 

                                                    Zu (b)

 

                                                    Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 


 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

3

 

Bebauungsplan XVII-4

 

für das Gelände zwischen Boxhagener Straße, Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, dem Rummelsburger See, der Lichtenberger Bezirksgrenze und deren westlicher Verlängerung bis zur Westseite der Kynaststraße, der Westseite der Kynaststraße, der südlichen Grenze des Grundstücks Markgrafendamm 23 und deren östlicher Verlängerung zur Westseite der Kynaststraße, der Westseite des Markgrafendamms bis zur Nordseite der Hauptstraße, von diesem Punkt geradlinig in Richtung Norden bis zum Schnittpunkt der Verlängerung der Südwestseite der Sonntagstraße mit der Südseite der Revaler Straße und der nordwestlichen Begrenzung der Bahnanlagen bis zur Boxhagener Straße sowie für Abschnitte der Karlshorster Straße, der Kynaststraße und des Markgrafendamms

 

in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain und Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


                                                                                                                                                                                        unmaßstäblich

Bebauungsplan XVII-4


 


 

 

 
 

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