Drucksache - DS/0474/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-32 für die Grundstücke Gundelfinger Straße 10-11, Treskowallee 76, Treskowallee 75, Bopparder Straße 4, Weseler Straße 11, Bopparder Straße 2, Treskowallee 79 und Gundelfinger Straße 8-9 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.02.2003 
16. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 28. Januar 2003 beschlossen:

 

a) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-32 für die Grundstücke Gundelfinger Straße 10-11, Treskowallee 76, Treskowallee 75, Bopparder Straße 4, Weseler Straße 11, Bopparder Straße 2, Treskowallee 79 und Gundelfinger Straße 8-9 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst vom 14. Dezember 1999 (Bek. im Amtsblatt für Berlin Nr. 3, S. 159 vom 21. Januar 2000) aufzuheben und die Aufhebung im Amtsblatt für Berlin zu veröffentlichen und

 

b) mit der Ausführung des Beschlusses zu a) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

Anlage:   Begründung und Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan XVII-32

 

 

 

 

 

 

Emmrich                                                               Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                        Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung


 

Anlage 1 zur Bezirksamtsvorlage Nr. 17/03

 

 

 

 

Begründung:                              Zu a)

 

                                                    Das Bebauungsplan-Verfahren XVII-32 für die Grundstücke Gundelfinger Straße 10-11, Treskowallee 76, Treskowallee 75, Bopparder Straße 4, Weseler Straße 11, Bopparder Straße 2, Treskowallee 79 und Gundelfinger Straße 8-9 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst wurde 1999 eingeleitet, um eine städtebauliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes sowie der Belange des Denkmalschutzes zu sichern.

 

                                                    Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ergab die        Überprüfung von Nutzungsvarianten des Grundstückes Gundelfinger Straße 10, 11/Treskowallee 76 keine weitere Notwendigkeit einer planungsrechtlichen Sicherung des ehemaligen Gemeinbedarfsstandortes (ehemalige Gemeindeschule – später sowjetische Schule). Eine Erweiterung der Treskowallee wird aus bezirklicher Sicht nicht weiter verfolgt. Die geänderten städtebaulichen Zielsetzungen sind auf der Grundlage geltenden Planungsrechts und des Denkmalschutzgesetzes umsetzbar.

 

                                                    Ein Planerfordernis im Sinne von § 1 Absatz 3 BauGB ist somit nicht mehr gegeben.

 

                                                    Mit Schreiben vom 30. August 2002 wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg die Absicht des Bezirksamtes Lichtenberg, die Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-32 aufzuheben, mitgeteilt. Hierzu wurden seitens der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg mit Schreiben vom 04. September 2002 sowie seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Schreiben vom 30. September 2002 keine Bedenken geäußert.

 

 

                                                    Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB hat die Gemeinde die Pflicht, den Beschluss über die Aufstellung eines Bauleitplanes ortsüblich bekannt zu machen. Lt. § 2 Absatz 4 BauGB gelten die Vorschriften über die Aufstellung auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung. § 40 Absatz 1 der GGO I bestimmt, dass Mitteilungen zur Aufklärung und Unterrichtung der Öffentlichkeit (Bekanntmachungen) - wenn dies zweckmäßig erscheint - im Amtsblatt für Berlin zu veröffentlichen sind.


 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

3

 

 

 

Bebauungsplan XVII-32

 

für die Grundstücke Gundelfinger Straße 10-11, Treskowallee 76,

Treskowallee 75, Bopparder Straße 4, Weseler Straße 11, Bopparder Straße 2, Treskowallee 79 und Gundelfinger Straße 8-9

 

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst.

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


                                                                                                                                                                                           unmaßstäblich

 

Bebauungsplan XVII-32

 

 

 

 

 


 


 

 

 
 

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