Drucksache - DS/0469/V  

 
 
Betreff: Verordnung über die Veränderungssperre XXII-6d/10 für den Abschnitt der ehemaligen Industriebahntrasse zwischen Degner- und Suermondtstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.02.2003 
16. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zu beschließen:

 

a)      die Verordnung über die Veränderungssperre XXII-6d/10 im Bezirk Lichtenberg Ortsteil Alt-Hohenschönhausen (siehe Anlagen 1 und 2);

 

b)      die Verordnung über die Veränderungssperre XXII-6d/10 der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen;

 

c)      mit der Ausführung zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

Begründung siehe Anlage 3.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                      Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                               Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung


 

Anlage 1

Verordnung

über die Veränderungssperre XXII-6d/10

im Bezirk Lichtenberg

 

Vom              2003

 

 

  Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S.1950/2013) in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578) wird verordnet:

 

 

§ 1

 

   Für den Abschnitt der ehemaligen Industriebahntrasse zwischen Degner- und Suermondtstrasse im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, für den das Bezirksamt die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat, tritt eine Veränderungssperre gemäß § 14 des Baugesetzbuchs ein.

 

 

§ 2

 

  Je ein Übersichtsplan mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der Veränderungssperre liegt zur kostenfreien Einsichtnahme beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, und im Bau- und Wohnungsaufsichtsamt aus.

 

 

§ 3

 

  Auf die Vorschriften über

 

1.       die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre (§ 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Baugesetzbuchs) und

 

2.       das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 18 Abs. 3 des Baugesetzbuchs)

 

wird hingewiesen.

 

 

§ 4

 

     Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

 

§ 5

 

  Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

 

 

 

Berlin, den             2003

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

 

Emmrich

Bezirksbürgermeisterin

 


Anlage 2

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

7

 

 

Veränderungssperre XXII-6d/10

 

für den Abschnitt der ehemaligen Industriebahntasse

zwischen Degner- und Suermondtstraße

im Bezirk Lichtenberg

Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

                                                                                                                                                                                       Maßstab 1:5000

Veränderungssperre XXII-6d/10


Anlage 3

 

Begründung

 

 

Das Bezirksamt Hohenschönhausen von Berlin hat in seiner Sitzung am 23.3.1993 beschlossen, für den Abschnitt der ehemaligen Industriebahntrasse zwischen Degner- und Suermondtstraße einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung XXII-6d aufzustellen.

Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 21 vom 23. April 1993 veröffentlicht.

 

Der Bebauungsplan hat zum Ziel, die vorhandene Fläche als Bestandteil eines übergeordneten Grünzuges nutzbar und für die Allgemeinheit verfügbar zu machen. Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan ist die Festsetzung des Geländes als Grünfläche mit der  Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage beabsichtigt.

 

Für die Fläche ist ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 6 Mehrfamilienhäusern gestellt worden, der den stadtplanerischen Zielen in diesem Bereich hinsichtlich Art und Maß der Nutzung widerspricht.

 

Zur Sicherung der Planung ist eine Veränderungssperre erforderlich. Der Antrag auf Vorbescheid ist mit Schreiben vom 11.11.2002 durch das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt zurückgestellt worden.

 

 

 

 


 

 

 
 

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