Drucksache - DS/0460/V  

 
 
Betreff: Unterstützung junger Menschen beim Übergang von Schule zum Beruf durch das Bezirksamt Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.02.2003 
16. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.08.2003 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Mit Beschluss der BVV Drs. Nr. V/460 wurde das Bezirksamt ersucht ein Konzept für den Übergang junger Menschen von der Schule zum Beruf zu erarbeiten, das geeignete Unterstützungs- und Hilfemaßnahmen beinhaltet. Ein Schwerpunkt soll hierbei in der Kooperation zwischen bezirklicher Schul- und Jugendverwaltung mit dem Arbeitsamt liegen.

Ergänzend wird auf die Erledigung der Drs-Nr. V/202 der 9. Sitzung der BVV am 19.06.2002 verwiesen.

 

Inhaltsverzeichnis

1       Das Duale System in der Berufsausbildung......................................................................................... 2

2       Der Beitrag der Berliner Schule hinsichtlich der Unterstützung junger Menschen beim Übergang von Schule zum Beruf................................................................................................................................................... 2

2.1     Schüler, die nach Erfüllung der Allgemeinen Schulpflicht (10 Schulbesuchsjahre im Regelfall) die Berliner Schule verlassen und keinen Ausbildungsplatz haben................................................ 2

2.1.1      Vollzeitbildungsgänge.................................................................................................................................... 2

2.1.2      Modulare Duale Qualifizierungsmaßnahme (MDQM) in zwei Stufen................................................... 2

2.1.3      Vollzeitlehrgänge 11....................................................................................................................................... 2

2.1.4      Fachoberschule................................................................................................................................................ 2

2.1.5      Nichtschülerprüfungen.................................................................................................................................... 3

2.2     Schüler, die die Allgemeine Schulpflicht nicht erfüllt haben und deren Schulabschluss gefährdet ist (schuldistanzierte, soziale, intellektuelle u.a. Gründe).......................................................... 3

2.2.1      Berufsbefähigende Lehrgänge 10 (BB 10).................................................................................................. 3

2.2.2      Produktives Lernen (Schulversuch)............................................................................................................. 3

2.2.3      Urban II (Modellversuch; befindet sich in der Genehmigungsphase; Einrichtung wahrscheinlich zum 2. Halbjahr 2003/2004)....................................................................................................................................................................... 3

3       Zusammenarbeit Jugendamt und Bildung............................................................................................. 4

4       Die Wirtschaftsförderung............................................................................................................................ 5

5       Maßnahmen des Arbeitsamtes beim Übergang von der Schule in den Beruf.................. 6

5.1     Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit............... 6

5.1.1      tip-Lehrgang...................................................................................................................................................... 6

5.1.2      Grundausbildungslehrgang........................................................................................................................... 6

5.1.3      Lehrgang zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen (BBE)................... 6

5.1.4      Grundsätze der Durchführung....................................................................................................................... 7

5.1.5      Modularisierung der Lehrgangsangebote.................................................................................................. 7

5.1.6      Ausländer........................................................................................................................................................... 8

5.1.7      Aussiedler........................................................................................................................................................... 8

5.2    Ausbildungsbegleitende Hilfen.............................................................................................................. 8

5.3     Außerbetriebliche Ausbildung.................................................................................................................. 9

5.4     Kombination Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen     9

5.5     Übergang von Ausbildung und Arbeitslosigkeit in die Erwerbstätigkeit................... 9

5.5.1      Übergangshilfen............................................................................................................................................... 9

5.5.2      Trainingsmaßnahmen bei einem Träger oder einem Betrieb................................................................... 9

5.5.3      Eingliederungszuschüssen........................................................................................................................... 10

5.5.4      Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose........................................................................................... 10

5.5.5      Eingliederungsvertrag.................................................................................................................................. 10

5.5.6      Berufliche Weiterbildung.............................................................................................................................. 10

5.5.7      Strukturanpassungsmaßnahmen................................................................................................................. 10

5.5.8      Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung.......................................................................................................... 11

5.5.9      Freie Förderung............................................................................................................................................. 11

6       Jugendhilfe als Träger von Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen............. 11

7       Förderverein für arbeitslose Jugendliche..................................................................................... 12

8       Job-Aktiv-Center................................................................................................................................................. 12

9       Zusammenfassung............................................................................................................................................... 13

 

1        Das Duale System in der Berufsausbildung

Der Regelfall von Berufsausbildung verläuft innerhalb des sog. Dualen Systems, also in der Koppelung von betrieblicher Ausbildung in der freien  Wirtschaft und bei den öffentlichen Arbeitgebern einerseits und der Berufsschule andererseits.

Subsidiär ist die Arbeitsverwaltung gemäß §§ 33, 40 und 50 AFG zur Schaffung von Berufsausbildungseinrichtungen verpflichtet.

Im weiteren Nachrang ist es Aufgabe der Jugendhilfe, die erforderlichen Angebote für diejenigen Jugendlichen zu schaffen, denen allgemeine Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten und die Angebote der Arbeitsverwaltung wegen besonderer individueller und sozialer Benachteiligungen verschlossen bleiben.[1]

Die Jugendhilfe als Träger von Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen ist aber nicht gleichrangig neben Wirtschaft, öffentlichen Arbeitgebern und Arbeitsverwaltung tätig. Primär ist die Sicherstellung von Ausbildung und Beschäftigung Aufgabe der Wirtschaft und der öffentlichen Arbeitgeber.

Voraussetzung für eine Integration in das Berufs- und Arbeitsleben ist ein erfolgreicher Schulabschluss. Die von der Wirtschaft und den öffentlichen Arbeitgebern angebotenen Ausbildungsplätze reichen bei weitem nicht aus, so dass ein großer Konkurrenzdruck zwischen den (erfolgreichen) Schulabgängern entsteht. Junge Menschen mit Fach-/ Hochschulreife verdrängen Schülerinnen und Schüler mit mittlerer Reife, und diese wiederum Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss usf.

Um jungen Menschen dennoch einen Einstieg in das Berufs- und Arbeitsleben zu ermöglichen und ggf. fehlende Qualifikationen und Abschlüsse nachzuholen, haben die Schulen, die Arbeitsämter und Jugendhilfeträger vielfältige Maßnahmen entwickelt.

Dieses breite Spektrum an Angeboten soll im Folgenden dargestellt werden, allerdings mit dem deutlichen Hinweis, dass diese Maßnahmen, die strukturell fehlenden Ausbildungsplätze in der Wirtschaft und bei den öffentlichen Arbeitgebern nicht ausgleichen können.

2        Der Beitrag der Berliner Schule hinsichtlich der Unterstützung junger Menschen beim Übergang von Schule zum Beruf

In Haupt,- Real- und Gesamtschulen sind im Rahmen des Unterrichtsfaches Arbeitslehre in der gültigen Studientafel Unterrichtsstunden für Berufsorientierung vorgesehen. Hier kooperieren die Schulen mit Berufsberatern des Arbeitsamtes.

In der Klassenstufe 9 oder 10 wird auf Beschluss der Gesamtkonferenz ein in der Regel dreiwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt.

2.1         Schüler, die nach Erfüllung der Allgemeinen Schulpflicht (10 Schulbesuchsjahre im Regelfall) die Berliner Schule verlassen und keinen Ausbildungsplatz haben

Für diese Schüler werden zur Erfüllung des 11. Berufsschulpflichtjahres mehrere Angebote unterbreitet mit dem Ziel, sich auf einen späteren Beruf vorzubereiten.

2.1.1        Vollzeitbildungsgänge

Diese Vollzeitbildungsgänge verfolgen folgende Ziele und werden von den Berliner Oberstufenzentren angeboten:

a) Förderung der Berufsreife in einem Berufsfeld

b) Erweiterung der Allgemeinbildung

c) Eröffnung von Möglichkeiten für einen höheren Schulabschluss

2.1.2        Modulare Duale Qualifizierungsmaßnahme (MDQM) in zwei Stufen

Mit erfolgreichem Abschluss der MDQM - Stufe 1 erwirbt der Jugendliche die Zugangsberechtigung zu einer Berufsausbildung, z.B. in der MDQM - Stufe 2.

An der Stufe MDQM 1 können Schüler teilnehmen, die die Berliner Schule mit einem Hauptschulabschluss oder ohne Schulabschluss verlassen.

Schüler mit Erweitertem Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss sind berechtigt, an der Stufe MDQM 2 teilzunehmen.

2.1.3        Vollzeitlehrgänge 11

Diese Vollzeitlehrgänge sind ein Vorläufer von MDQM und werden schrittweise durch MDQM ersetzt.

2.1.4        Fachoberschule

Schüler mit Realschulabschluss sind zum Besuch einer Fachoberschule berechtigt.

2.1.5        Nichtschülerprüfungen

Jugendliche haben die Möglichkeit, sich extern auf eine Prüfung zum Erreichen eines Hauptschulabschlusses bzw. eines höheren Schulabschlusses vorzubereiten. Die Prüfung wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport vorgenommen. Die Vorbereitung erfolgt durch freie Bildungsträger.

2.2         Schüler, die die Allgemeine Schulpflicht nicht erfüllt haben und deren Schulabschluss gefährdet ist (schuldistanzierte, soziale, intellektuelle u.a. Gründe)

2.2.1        Berufsbefähigende Lehrgänge 10 (BB 10)

Schüler, die ihr 9. Schulbesuchsjahr in einer 7., 8. oder 9. Klasse absolvieren, haben die Möglichkeit, ihr 10. Pflichtschuljahr in BB 10 zu erfüllen. Danach ist ein Wechsel zu MDQM möglich.

2.2.2        Produktives Lernen (Schulversuch)

Der Schulversuch ist im neuen Berliner Schulgesetz als Regelangebot vorgesehen.

Er ist in Lichtenberg an der “Oberschule am Rathaus” (1711201) eingerichtet. Die Einrichtung an einer Hauptschule im Bezirksteil Hohenschönhausen ist beabsichtigt.

Ziel dieses Schulversuchs ist es, Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 der Hauptschule durch eine abweichende Stundentafel praxisorientiert für eine Berufsausbildung zu befähigen, ohne den allgemeinbildenden Anspruch der Schule aufzugeben. Die angestrebten Bildungsziele müssen den Anforderungen der Hauptschule insgesamt entsprechen, um die Erteilung eines Hauptschul-, eines erweiterten Hauptschul- bzw. eines Realschulabschlusses zu rechtfertigen.

Beim “Lernen in der Praxis” werden an selbst gewählten beruflichen Tätigkeitsorten - mit Beratung und Unterstützung durch eine Lehrkraft - praxisbezogene Unterrichtsprojekte durchgeführt. In der Kommunikationsgruppe wird im Unterricht die angestrebte Praxiserfahrung beraten und reflektiert. Der Unterricht in den übrigen Fächern ist durch ein rahmenplanorientiertes Bildungsangebot sicherzustellen.

Die letzte Bildungsphase soll bei der Auswahl der Orte des Praktischen Lernens die Berufswünsche der Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit berücksichtigen. Diese Bildungsphase soll durch pädagogische Aktivitäten begleitet werden, die den Übergang in eine Berufsausbildung, eine Berufstätigkeit oder eine weiterführende Bildungseinrichtung erleichtern.

2.2.3        Urban II (Modellversuch; befindet sich in der Genehmigungsphase; Einrichtung wahrscheinlich zum 2. Halbjahr 2003/2004)

Durch das Fehlen von Ausbildungsplätzen hat sich die Lage besonders für Jugendliche mit schlechter sozialer Lernausgangslage zugespitzt. Lernbenachteiligte, junge Migrantinnen und Migranten, Jugendliche ohne Hauptschulabschluss, junge Menschen in prekären Lebenslagen finden nur selten den direkten Übergang von der Schule in ein Ausbildungsverhältnis. Als Angebot stehen für diese Jugendlichen berufsorientierende oder berufsvorbereitende Maßnahmen zur Verfügung. Berlinweit werden jährlich etwa 24.000 Jugendliche in solchen Programmen aufgefangen. Folgende Problembereiche zeichnen sich hierbei ab:

-          Der Berufswahlprozess von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf, insbesondere die Orientierung auf ein spezifisches Berufsfeld, wird zu spät begonnen, nicht durch Beratung abgestützt und nicht langfristig begleitet.

-          Nach Abbruch begonnener Berufsvorbereitungslehrgänge wird in der Regel ein neuer Lehrgang begonnen, ohne eine individuelle Beratung bzw. ohne Abstimmung auf bereits erlernte Qualifikationen. “Maßnahmekarrieren” oder “Maßnahmehopping” beginnt.

-          Verschiedene Bildungsanbieter erkennen die absolvierten Maßnahmen untereinander nicht an, so dass eine wirkliche Weiterbildung durch verschiedene Lehrgänge oft nicht möglich ist.

-          Berufsvorbereitende Maßnahmen sind häufig betriebsfern und zu wenig praktikumsorientiert.

-          Jugendliche verbleiben in “Vorbereitungsschleifen”, obwohl sie durch Absolvierung geeigneter Vorbereitungsmodule ausbildungsfähig wären. Ohne Betriebskontakt mit entsprechenden Rückmeldungen ergibt sich keine Einstiegsmotivation.

-          Die Abstimmung und das aufeinander Aufbauen der einzelnen Maßnahmen in der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung findet derzeit nicht oder nicht konsequent statt.

Wie vorbereitende Gespräche mit den relevanten Akteuren ergeben haben, spiegelt dies auch die Problemlage im Urban II - Programmgebiet, das durch einen besonders hohen Anteil an Spätaussiedlern gekennzeichnet ist, wider.

Ziele:

§         Direkte Vermittlung von Jugendlichen in Ausbildungsplätze ohne vorheriges Durchlaufen von berufsvorbereitenden Weiterbildungsmaßnahmen. Gezielte, kontinuierliche, individuelle, den Fähigkeiten und Neigungen der Jugendlichen entsprechende Berufsberatung ab der 8. (7.) Klasse beginnend.

§         Erarbeitung einer standardisierten Kompetenzdiagnostik

§         Bei Aufnahme von Jugendlichen in berufsvorbereitende Maßnahmen:
Gezielte Auswahl nach vorheriger gründlicher Prüfung der Fähigkeiten und Interessen mit einer starken praktikumsorientierten betrieblichen Zusammenarbeit

§         Verzahnung und Flexibilisierung der Angebote zur Berufsbildung und Berufsvorbereitung. Kooperation aller Akteure: Arbeitsämter, Jugendberufshilfe, Wirtschaft, Kammern und Innungen, Berufsschulen und allgemeinbildende Schulen

3        Zusammenarbeit Jugendamt und Bildung

Im April 2003 gründete sich eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII[2] mit dem

Schwerpunkt der Integration junger Menschen in das Berufs- und Arbeitsleben. Die wichtigsten Ziele und Aufgabe sind in einer Geschäftsordnung festgehalten:

·       Verbesserung der Chancen junger Menschen beim Übergang von der Schule in das Berufs- und Arbeitsleben

·       Förderung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Institutionen, Trägern und Einrichtungen von Projekten der beruflichen Integration sowie der Verwaltung.

·       Abstimmung von Maßnahmen mit dem Ziel einer Vernetzung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen.

·       Initiierung bzw. Koordinierung trägerübergreifender Veranstaltungen.

·       Realisierung eines regelmäßigen und schnellen Informationsaustausches.

·       Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen zur Jugendhilfe für den Jugendhilfeausschuss und andere bezirkliche Gremien.

Bereits im November 2002 gründete sich eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII mit dem Schwerpunkt der schulbezogenen Jugendarbeit. In dieser Arbeitsgemeinschaft treffen sich Vertreter aus der Verwaltung des Jugendamtes, des Schulamtes und der Senatsverwaltung für Bildung sowie freier Träger von Schulstationen und Schülerklubs. Zur Zeit wird eine Vereinbarung zur Abstimmung der Arbeit erarbeitet. Ausgehend von den §§ 11[3] und 13[4] SGB VIII, liegt die Aufgabe der Schülerklubs und der Schulstationen in der Förderung junger Menschen unter besonderer Beachtung  von präventiven Maßnahmen in der früh einsetzenden schulbezogenen Sozialarbeit.

Der Fachbereich Familienunterstützende Hilfen  des Jugendamtes hat darüber hinaus eine  Kooperationsvereinbarung mit dem LuV Schule, Bildung und Sport geschlossen. In diesem ist beiderseitige Informationsaustausch geregelt, sind die Schnittstellen zwischen Schule und Jugendamt benannt, Projektarbeit vereinbart, die Einbeziehung des schulpsychologischen Beratungszentrums  festgelegt und der Austausch von Daten vereinbart.

Mit der Gründung der beiden Gremien und der Kooperationsvereinbarung des Fachbereiches Familienunterstützende Hilfen ist eine neue strukturelle Grundlage der Zusammenarbeit zwischen der Schul- und Jugendverwaltung gelegt.

4        Die Wirtschaftsförderung

Die Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes  unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten, insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Bestandspflege von Unternehmen und Mitwirkung in Gremien zahlreiche Aktivitäten zur Schaffung von Ausbildungsplätzen sowie zu berufsvorbereitenden und berufsorientierenden Maßnahmen. 

Obwohl die Einflussnahme auf die Schaffung betrieblicher Ausbildungsplätze nicht unmittelbar gegeben ist, spielt diese Thematik bei den jährlichen Lichtenberger Wirtschaftstagen in Form einer Ausbildungsbörse eine wichtige Rolle. Schulklassen und interessierte Jugendliche haben hier die Möglichkeit, sich direkt bei Unternehmen über Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren.

Damit soll gezielt die Bereitschaft der Firmen zur Ausbildung gefördert werden, aber auch Jugendliche sollen durch den direkten Kontakt mit Betrieben rechtzeitig mit den praktischen Problemen der Ausbildung vertraut werden. Unterstützt wird diese Aktion durch den Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg e.V. und das Arbeitsamt Ost. In diesem Zusammenhang praktiziert die Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes auch mit der IHK, der Handwerkskammer und dem Arbeitsamt einen ständigen Informationsaustausch zu Fragen der Ausbildung. In diesem Jahr finden die 10. Lichtenberger Wirtschaftstage am 4. und 5. September im Berliner Rathaus statt.

Das Bezirksamt unterstützt auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages mit dem Leitbetrieb vulkan bildungsmarkt gGmbH  die  Verbundausbildung im Bezirk. Die Wirtschaftsförderung fungiert hier als Kontaktpartner. Schwerpunktmäßig geht es dabei vor allem um die Gewinnung geeigneter Klein- und Kleinstunternehmen für eine Verbundausbildung und die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit. Im Rahmen von Aktionstagen an Schulen werden durch die Trägerbetriebe Berufe in der Verbundausbildung vorgestellt, um auch so frühzeitig das Interesse  der Jugendlichen auf die Berufsplanung zu richten. Dabei hat es sich gezeigt, dass trotz intensiver Gesprächsbemühungen mit den Schulen das  Interesse und die Bereitschaft für solche Aktionstage zur Zeit wenig ausgeprägt ist.

Für 2002/2003 wurden insgesamt 120 Plätze in 12 Berufen für Lichtenberg bewilligt und durch die Träger besetzt, davon 70 im September und 50 im Rahmen zusätzlicher Bereitstellung im Februar 2003. Schwerpunkte sind Hotelfachmann/-frau , Restaurantfachmann/-frau , Fachmann/-frau im Einzelhandel  und Koch/Köchin.  Diese Ausbildungsplätze werden durch EU- und Landesmittel  gefördert. Die Anzahl der verfügbaren Plätze blieb in den letzten Jahren annähernd konstant.

Das Bezirksamt kofinanziert 19 Ausbildungsplätze in der Verbundausbildung mit dem ehemaligen Hohenschönhausener  Leitbetrieb EURO TRAIN  auf der Grundlage des Kooperationsvertrages und entsprechender BA-Beschlüsse. Es handelt sich um 19 Auszubildende der Branche IT-Systemkaufmann/ Informatikkaufmann/-frau,  darunter 9 Azubis im zweiten und 10  im dritten Lehrjahr. Trotz der angespannten Haushaltslage konnte die Finanzierung aus überwiegend nicht in Anspruch genommenen Praktikantenmitteln aufrecht erhalten werden.

Ebenfalls initiiert werden konnte die Schaffung von 2 SAM-Stellen beim Leitbetrieb vulkan gGmbH  ab Mai 2003 mit dem Ziel der Erstellung eines Ausbildungsatlasses für den Bezirk. Mit der Erstellung und Pflege des Ausbildungsatlasses soll Schulen und Bildungsträgern ein Instrument zur Qualifizierung der Berufsvorbereitung in die Hand gegeben werden.

Im Rahmen des Aktionsplanes des Bezirklichen  Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit unter Federführung des BzStR WiImm werden 3 Maßnahmen der Ausbildungsoffensive unterstützt. Dabei handelt es sich um die Qualifizierung für die  Arbeit mit modernen Medien, die Unterstützung benachteiligter Jugendlicher zur Berufsvorbereitung sowie das Projekt INTER BAN – International Bezirklich Angebundenes Ausbildungsnetz mit Schwerpunkt Hotel- und Gaststättengewerbe und Einzelhandel. Damit werden insgesamt 75 betriebliche Ausbildungsplätze geschaffen.

Im Rahmen des Bündnisses wurde Ende 2002 ein Runder Tisch Ausbildungsoffensive mit dem Ziel der Schaffung eines zentralen Aktionsbüros Ausbildung initiiert. Nach ersten Diskussionen mit den Akteuren , u.a. auch dem Arbeitsamt Ost, wird diese Initiative in Verbindung mit der Schaffung eines “Job-Centers” für Lichtenberg gesehen und deshalb diesen gegenwärtigen Aktivitäten untergeordnet.

Um eine bessere Information und Vernetzung der Aktivitäten in der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung zu erzielen, ist die Wirtschaftsförderung in der neu konstituierten regionalen AG nach § 78 SGB VIII - Integration junger Menschen in das Berufs- und Arbeitsleben - mit einer beratenden Stimme vertreten.

5        Maßnahmen des Arbeitsamtes beim Übergang von der Schule in den Beruf

5.1         Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen des Arbeitsamtes zielen darauf ab, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung zu ermöglichen. Sie müssen daher konkrete Lösungsansätze für die unterschiedlichsten Problemlagen bieten, mit denen junge Menschen sich beim Übergang von der Schule in die Ausbildung konfrontiert sehen. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen die Jugendlichen bei der Berufswahlentscheidung unterstützen, ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz stärken und dazu beitragen, ihre individuellen Chancen für eine dauerhafte Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern.

Ziel muss es deshalb sein - ausgehen von konkreten und dauerhaften Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit Jugendlicher - ein breites Spektrum von Berufsausbildungsmöglichkeiten sowie Berufstätigkeiten insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsenen mit bisher geringen Bildungschancen zugänglich zu machen und ein Scheitern der Berufsausbildung zu vermeiden.

Soweit kein entsprechendes und ausreichendes schulisches Angebot zur Verfügung steht, initiieren und fördern die Arbeitsämter berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.

Bisherige Erfahrungen belegen, dass häufig ein ganzes Bündel von Ursachen und Abläufen zur Ausbildungslosigkeit und der Entstehung von Vermittlungshemmnissen führt. Das soziale Umfeld, die schulische Vorbild, Geschlecht, Nationalität, Alter, die Art und Schwere einer Behinderung sowie die Ausbildungsplatzsituation beeinflussen direkt oder indirekt die individuellen Chancen auf einen qualifizierten Einstieg in das Berufsleben.

Voneinander völlig unabhängige Merkmale, wie z. B. Nationalität und Geschlecht, können in bestimmten Konstellationen genauso wie schulische Vorbildung und biographische Entwicklung zu einer besonderen Benachteiligung von Teilgruppen unter den Jugendlichen und jungen Erwachsenen führen.

Um den unterschiedlichen Maßnahmezielen und den Förderbedarf der Teilnehmer Rechnung zu tragen, sind folgende Maßnahmekategorien zu bilden:

5.1.1        tip-Lehrgang

Der tip-Lehrgang richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die den Anschluss an das Berufsleben zu verlieren drohen oder bereits verloren haben, z. B. durch:

-          fehlende Motivation

-          vielfache Bildungsdefizite

-          soziale Beeinträchtigungen

-          Straffälligkeit

-          ehemalige Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit

-          Abbruch beruflicher Bildung

-          Scheitern in der Arbeit

Ziel des Lehrgangs ist: testen, ob die eigenen Vorstellungen vom gewählten Berufsfeld und die Berufsrealität zusammenpassen, sich informieren, welche Anforderungen die Berufe stellen und probieren, ob sich persönliche Fähigkeiten auch tatsächlich einsetzen lassen.

Der tip-Lehrgang kann gezielt als “Vorschaltmaßnahme” eingesetzt werden, das heißt, dass der Lehrgang direkt mit anderen Maßnahmen der Berufsvorbereitung verzahnt werden kann. Ein ggf. auch vorzeitiges Überwechseln in andere Lehrgänge ist möglich - sogar bei ein und derselben Einrichtung. Vorteil: Lange Wartezeiten werden sinnvoll überbrückt und Quereinsteiger in die berufliche Bildung können besser erreicht werden.

5.1.2        Grundausbildungslehrgang

G-Lehrgänge zielen auf die Aufnahme einer qualifizierten Ausbildung ab. In der Regel nehmen Jugendliche und junge Erwachsene teil, die aufgrund fehlender Ausbildungsmöglichkeiten in keinem Ausbildungsverhältnis stehen. Dabei sollte die Motivation der Teilnehmer für eine berufliche Ausbildung erhalten bzw. gefestigt und ihre Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden.

5.1.3        Lehrgang zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen (BBE)

Ziel der BBE-Lehrgänge ist die intensive Unterstützung der Teilnehmer, Stabilisierung ihrer Persönlichkeit sowie Verstärkung der bildungsmäßigen Voraussetzung für die Aufnahme einer Ausbildung. Sofern eine Ausbildung voraussichtlich nicht in Frage kommt, Vermittlung von fachpraktischen und fachtheoretischen Grundkenntnissen.

Der BBE-Lehrgang hat zur Zielgruppe insbesondere:

-          sozial Benachteiligte

-          Aussiedler/Ausländer

-          Jugendliche und junge Erwachsene mit beruflich schwerwiegenden Bildungsdefiziten

-          An- und Ungelernte

-          Jugendliche, die wegen vorübergehenden Entwicklungsschwierigkeiten im physischen

-          oder psychischen Bereich der Belastung einer Berufsausbildung noch nicht gewachsen sind

-          Strafentlassene/Strafgefangene

5.1.4        Grundsätze der Durchführung

Dem übergreifenden Maßnahmeziel - eine Verbesserung der Bildungs- und Integrationschancen für Jugendliche und junge Erwachsene - ist angesichts der heterogenen Zielgruppen, komplexen Problemlagen und regional unterschiedlichen Rahmenbedingungen beim Übergang Schule - Ausbildung besonders dadurch zu entsprechen, dass bei der inhaltlichen, zeitlichen sowie organisatorischen Ausgestaltung eine größtmögliche Individualisierung und Flexibilisierung der Lehrgangskonzeptionen angestrebt wird.

5.1.4.1       Flexibilisierung

Um die verschiedenen Zielgruppen möglichst umgehend aufnehmen zu können, hat sich der individuelle Maßnahmebeginn nicht nur mehr ausschließlich an schulischen Jahresrhythmen oder dem Beginn von Ausbildungsjahren zu orientieren. Nur durch eine Flexibilisierung der Anfangstermine ist es möglich, “Quereinsteiger/Wiedereinsteiger” (z. B. Ausbildungsabbrecher) ohne Wartezeiten in berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen zu integrieren.

5.1.4.2       Binnendifferenzierung

Den unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen und der individuellen Lernbereitschaft sowie Leistungsfähigkeit ist weitgehend durch Differenzierung zu entsprechen.

5.1.4.3       Individueller Förderplan

Die zielgerichtete Entwicklung und Förderung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmer setzt voraus, dass zu Beginn der Maßnahme und in deren Verlauf geeignete Verfahren angewendet werden, die die Grundlage für das Erstellen individueller Förderpläne bilden.

Der Bildungsträger hat für jeden Teilnehmer einen individuellen Förderplan zu entwerfen, der im Verlauf der Maßnahme kontinuierlich fortgeschrieben wird (prozessbegleitende methodisch-didaktische Planung) und mit dem Arbeitsamt abgestimmt wird.

Zweck des Förderplans ist die systematische Förderung jedes einzelnen Teilnehmers, ohne dass jedoch starr an einmal gefassten Zielsetzungen und Vorgehensweisen festgehalten wird.

5.1.5        Modularisierung der Lehrgangsangebote

Die Planung individueller Lehrgangsverläufe setzt voraus, dass thematisch und zeitlich eingrenzbare Qualifizierungssequenzen, Beratungs- und Förderangebote kombiniert werden können, die Lehrgangsinhalte unter curricularen Gesichtspunkten modularisiert werden. Module und Bausteine dürfen den ganzheitlichen Aspekt der Förderziele nicht auflösen. Insbesondere folgende Module sind vorzusehen:

5.1.5.1       nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses

Betriebspraktika haben sich als ein effizienter Weg zur beruflichen Orientierung und damit letztendlich zur beruflichen Eingliederung bewährt.

Die Zielsetzung der Betriebspraktika kann nur erreicht werden, wenn eine gezielte Vorbereitung der Teilnehmer, eine Vorbereitung der Betriebe, eine Praktikumbegleitung, ein Nachbetreuung der Praktika und eine teilnehmerbezogene Auswertung erfolgt.

Zahl und Dauer der Betriebspraktika richten sich - auch im Hinblick auf den individuellen Förderplan - nach der Zweckmäßigkeit im Einzelfall. Die Dauer der Betriebspraktika soll im Regelfall 50 % der Maßnahmedauer nicht übersteigen, die Obergrenze von 75 % der Maßnahmedauer darf nicht überschritten werden.

5.1.5.2       Informations- und Kommunikationstechniken

Informations- und Kommunikationstechniken sind Schlüsseltechniken einer Vielzahl von Wirtschaftsbereichen und Berufen. Die praxisorientierte Hinführung zu diesen Techniken ist daher als integrativer Bestandteil der praktischen und theoretischen Lernziele in besonderer Weise geeignet, die Chancen der Teilnehmer zu erhöhen.

5.1.5.3       Bewerbertraining

Die Teilnehmer sind ausführlich zu informieren über

-           die zahlreichen Ausbildungsstellen und Arbeitsplätze,

-           die beruflichen Bildungs- und deren Förderungsmöglichkeiten,

-           die Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme,

-           relevante arbeits- und sozialrechtliche Fragen.

Das Bewerbertraining zielt insgesamt ab auf

-          die Gestaltung schriftlicher Bewerbungen,

-          das Verfahren bei Vorstellungsgesprächen,

-          die Befähigung zu eigeninitiativem Handeln für die Nutzung des Stellen- und Bildungsangebotes.

5.1.5.4       Vermittlung von Grundfertigkeiten und -kenntnissen

Den Teilnehmern werden Grundfertigkeiten und -kenntnisse aus Teilgebieten geregelter beruflicher Bildungsgänge in einem gemeinsam gefundenen Berufsfeld vermittelt. Die Träger haben mindestens drei unterschiedliche Berufsfelder anzubieten. Für die arbeitslosen Jugendlichen, die bereits über berufliche Erfahrung verfügen, ist eine sehr individuelle Abstimmung des Lernzieles erforderlich. Die Berufsfelder müssen sich am örtlichen Arbeitsmarkt orientieren und sind in entsprechenden Betriebspraktika sinnvoll zu verknüpfen.

5.1.5.5       Sozialpädagogische Arbeit

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind komplexe berufsvorbereitende und -orientierende sozialpädagogisch unterstützte Bildungsvorhaben. Sozialpädagogische Arbeit ist integrativer Bestandteil aller berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Hauptziel der sozialpädagogischen Arbeit muss es sein, die Teilnehmer in ihrer psychosozialen Entwicklung zu unterstützen. Im Bereich des sozialen Lernens ist die Gruppenfähigkeit der Teilnehmer zu entwickeln. Soweit die Teilnehmer nicht mit einer Unterstützung durch das Elternhaus rechnen können, muss ihnen zur Bewältigung persönlicher Probleme eine Bezugsperson zur Seite stehen. Insbesondere wenn Teilnehmer aus schwierigen sozialen Verhältnissen kommen, muss der Sozialpädagoge die damit verbundenen Probleme und Konflikte so bearbeiten, dass der Teilnehmer frei wird, seine Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Geltung zu bringen.

5.1.6        Ausländer

Den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen kommt erhebliche Bedeutung zu, die individuelle Ausbildungsmotivation ebenso wie die Wettbewerbsfähigkeit junger Ausländer zu entwickeln, zu halten und zu stärken. Die Bemühungen um eine weitere Verbesserung der Berufsbildungssituation und der beruflichen Qualifizierungschancen müssen vor allem auch auf ausländische Mädchen gerichtet werden.

Bei Planung und Durchführung sind die ausländerspezifischen Belange - insbesondere die Beseitigung von Sprachdefiziten - besonders zu berücksichtigen, um teilnehmenden jungen Ausländern gezielte Hilfe zulassen zu kommen können, derer sie zur Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder einer Arbeit bedürfen.

5.1.7        Aussiedler

Die berufsvorbereitenden, insbesondere aussiedlerspezifischen Bildungsmaßnahmen haben grundlegend beizutragen, dass die berufliche Qualifikation den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt wesentlich erleichtert. Gleichzeitig vermittelt dieser Weg eine neue Identifikation im neuen Kulturraum.

Dabei ist besonders zu achten auf:

-          vorhandene Sprachkenntnisse, deren Stand sowie der Anwendbarkeit vorerworbener Kenntnisse

-          den Zeitpunkt den Einreise (dem Einreisealter der Jugendlichen, also ob diese als Seiteneinsteiger in höhere Klassenstufen des deutschen Schulsystems einmünden)

-          das Stadium des individuellen Sozialisationsprozesses und der vorhandenen Fähigkeit, die Orientierungs- und Wertverluste durch radikale Brüche in der bisherigen Erfahrungswelt zu bewältigen

Der Eingliederungsprozess wird insbesondere durch Betriebspraktika unterstützt, die auf den Berufsalltag und die spezifischen Betriebsbedingungen gezielt vorbereiten.

Im Vordergrund aussiedlerspezifischer Hilfen steht zunächst eine eingehende Analyse der individuellen Voraussetzungen in Bezug auf Sprachfähigkeit und grundsätzliche Anpassungsbereitschaft. Eine Kombination von Spracherwerb z. B. nach dem “Garantiefonds” und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ist sinnvoll, das heißt, die Berufsberatung hat darauf hinzuwirken, dass Angebote zum Spracherwerb wohnortnah (insbesondere aus organisatorischen Gründen) eingerichtet werden.

5.2         Ausbildungsbegleitende Hilfen

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) unterstützen die Berufsausbildung in Betrieben durch Angebote, die über betriebs- und ausbildungsübliche Maßnahmen hinausgehen.

Sie umfassen insbesondere

-          Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,

-          Förderung des Erlernens von Fachpraxis und Fachtheorie,

-          sozialpädagogische Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolges.

Ausbildungsbegleitende Hilfen haben sich nicht allein auf die Aufarbeitung schulischer Defizite zu beschränken. Je nach individuellen Teilnehmervoraussetzungen kann der Schwerpunkt der Fördermaßnahme auf der Ebene der Persönlichkeitsentwicklung oder Ebene des Abbaus von Lerndefiziten und -problemen liegen. Bei der Förderung von Fachtheorie und Fachpraxis wird besonders viel Wert auf die Entwicklung persönlicher Fähigkeiten gelegt, z. B. mit anderen zusammenarbeiten, Kontaktfreudigkeit zu entwickeln, Aufgabe oder Aufträge selbständig und eigenverantwortlich zu bearbeiten.

Ausbildungsbegleitende Hilfen ergänzen die betriebliche Ausbildung. Anlässe für eine abH-Förderung können zum Beispiel sein:

-          persönliche Krisen

-          Schwierigkeiten im sozialen Umfeld

-          Lernschwierigkeiten, Prüfungsängste

-          Sprachprobleme

-          Verständigungsschwierigkeiten in Fachpraxis oder Fachtheorie

Sie sollen in erster Linie als Vermittlungshilfe eingesetzt werden, damit mit Hilfe von abH eine erfolgreiche betriebliche Ausbildung ermöglicht wird. Insbesondere bei lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen sind die ausbildungsbegleitenden Hilfen vom ersten Tag an einzusetzen.

Ausbildungsbegleitenden Hilfen sind initiativ auch während der Berufsausbildung einzusetzen, um zu vermeiden, dass während der Ausbildung auftretende Schwierigkeiten zu einem Abbruch der Ausbildung führen. Für Auszubildende, die entweder eine außerbetriebliche Ausbildung oder eine mit abH unterstützte betriebliche Ausbildung abgebrochen haben, sind Übergangshilfen zu gewähren. Sie umfassen in erster Linie Beratung und Unterstützung während der Zeit der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz. Neben der Aufarbeitung der Abbruchgründe und der Unterstützung der “Neuorientierung” nach dem Abbruch umfassen diese Hilfen insbesondere auch Hilfen bei Bewerbungen, Aufarbeitung von Misserfolgserlebnissen bei Bewerbungen und ggf. Hilfen bei der Wohnungssuche.

5.3         Außerbetriebliche Ausbildung

Vorrang hat stets die Vermittlung einer Ausbildungsstelle in einem Betrieb. Erst wenn aufgrund von Bildungs- und Sprachdefiziten oder sozialen Schwierigkeiten eine betriebliche Ausbildung auch mit abH nicht möglich ist, kommt eine Ausbildung in einer überbetrieblichen Einrichtung in Frage.

Die Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen benachteiligter Jugendlicher kann gefördert werden, wenn die vorherige Teilnahme an einer mindestens 6-monatigen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erfolgt ist.

Die Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen wird von Bildungsträgern durchgeführt und besteht wie die betriebliche Ausbildung aus der praktischen Ausbildung und dem Besuch der Berufsschule. Hinzu kommen Betriebspraktika, Stütz- und Förderunterricht sowie sozialpädagogische Begleitung. Die Auszubildenden erhalten vom Träger eine Ausbildungsvergütung. Gefördert wird das 1. Ausbildungsjahr der außerbetrieblichen Ausbildung und - falls eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis auch mit abH nicht möglich ist - die Fortsetzung der Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung.

5.4         Kombination Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

Ziel dieser kombinierten Maßnahmeform “Arbeiten und Lernen” ist es, ausbildungsunwillige Arbeitslose unter 25 Jahren doch noch an eine Berufsausbildung heranzuführen oder die Einmündung in ein Dauerarbeitsverhältnis zu verbessern. In den Maßnahmen werden den Teilzeit-ABM mit in der Regel ergänzenden Teilzeitbildungsmaßnahmen angeboten. Die Teilnehmer erhalten Arbeitsentgelt und gleichzeitig werden Qualifizierungselemente vermittelt.

5.5         Übergang von Ausbildung und Arbeitslosigkeit in die Erwerbstätigkeit

5.5.1        Übergangshilfen

5.5.1.1       Hilfen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses

Diese Hilfen richten sich an Ausgebildete, die nach dem Ausbildungsabschluss von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos sind. Sie bestehen vor allem in Beratung und Unterstützung während der Zeit der Arbeitssuche, insbesondere bei Bewerbungen. Dies kann u. a. erfordern: enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung, Hilfen bei Kontakten zu Arbeitgebern, Hilfen bei der Aufarbeitung von Misserfolgserlebnissen bei Bewerbungen, Unterstützung bei der Suche nach einer Unterkunft, wenn ein Arbeitsplatz nur bei Unterbringung außerhalb des bisherigen Wohnorts erreichbar ist.

5.5.1.2       Hilfen zur Festigung eines Arbeitsverhältnisses

Diese Hilfen richten sich an Ausgebildete, die einen Arbeitsplatz gefunden haben. Sie umfassen vor allem Beratung und Unterstützung in der Anfangsphase der Berufstätigkeit. Hierzu gehören beispielsweise die Erörterung von Anfangsschwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, insbesondere bei drohenden oder aufgetretenen Konflikten, Hilfen zur Stabilisierung des persönlichen Umfelds, damit sich der Ausgebildete in der Anfangsphase voll auf die Sicherung seines Arbeitsplatzes konzentrieren kann und Fehlzeiten ausgeschlossen werden (z. B. Unterstützung gegenüber Behörden, bei Entschuldungsproblemen, bei der Wohnungssicherung, im Falle von Jugendgerichtsmaßnahmen).

5.5.1.3       Weitere in Betracht kommende Hilfen

Beratungsangebote in Form von Einzel- und/oder Gruppenberatung, Angebote eines (auch wiederholten) Trainings für Bewerbungen einschließlich Einstellungstests, persönlichkeitsstabilisierende Hilfen (auch im Sinne einer aufsuchenden Sozialarbeit), insbesondere in berufsbiographischen Krisensituationen, präventive Maßnahmen und Beratungsangebote im Bereich Drogen, Alkohol, Entschuldigung, Jugendgerichtsmaßnahmen, Wohnungssicherung u.a., Unterstützung beim Umgang mit Betrieben, Behörden u.a.

5.5.2        Trainingsmaßnahmen bei einem Träger oder einem Betrieb

Trainingsmaßnahmen für jüngere Arbeitslose an der zweiten Schwelle von der Ausbildung ins 1. Arbeitsverhältnis sind besonders geeignet zur

-          Unterstützung der Selbstsuche und der Vermittlung, insbesondere durch Bewerbertraining und Beratung über Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche sowie der Prüfung der Arbeitsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit, Dauer bis zu zwei Wochen

-          Vermittlung notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten, um eine Vermittlung in Arbeit erheblich zu erleichtern, Dauer bis zu acht Wochen

-          Feststellung der Eignung für eine Leistung der aktiven Arbeitsförderung (z. B. berufliche Weiterbildung), Dauer bis zu vier Wochen

Während der Teilnahme an einer Maßnahme kann das Arbeitslosengeld bzw. die Arbeitslosenhilfe weiter gewährt werden. Daneben können Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, die Kosten für die erforderliche Arbeitskleidung, Kinderbetreuungskosten, Kosten einer notwendigen auswärtigen Unterbringung sowie Fahrkosten übernommen werden. Trainingsmaßnahmen tragen in hohem Umfang dazu bei, die berufliche Eingliederung zu forcieren und zu erreichen.

5.5.3        Eingliederungszuschüssen

Zuschüsse an Arbeitgeber für die Beschäftigung jüngerer Arbeitnehmer sind zu gewähren, wenn sie einer besonderen Einarbeitung bedürfen oder wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegenden Umstände erschwert ist.

Den Zuschüssen werden die vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten - tariflichen/ortsüblichen - Arbeitsentgelte sowie die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zugrunde gelegt. Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.

Eingliederungszuschüsse werden nur für Arbeitsverhältnisse des “ersten” Arbeitsmarktes gewährt. Die gesetzlich verankerte Nachbeschäftigungspflicht gewährleistet in der Regel eine längere Eingliederung.

5.5.4        Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose

Zuschüsse an Arbeitgeber sind zu gewähren, wenn sie langzeitarbeitslosen jüngeren Arbeitnehmern ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bieten. Höhe und Dauer des Zuschusses richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers. Bemessungsgrundlage ist das tarifliche bzw. ortsübliche Arbeitsentgelt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses.

5.5.5        Eingliederungsvertrag

Arbeitgeber und jüngere, insbesondere langzeitarbeitslose Arbeitnehmer können einen Eingliederungsvertrag zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses bis zur Dauer von 6 Monaten abschließen, dem das Arbeitsamt zustimmen muss. Arbeitgeber haben damit die Möglichkeit, den Beschäftigten zu erproben, einzuarbeiten und zu qualifizieren. Der Beschäftigte kann seine Fähigkeiten und Kenntnisse unter normalen Arbeitsbedingungen nachweisen. Der Eingliederungsvertrag kann von beiden Partnern jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöst werden. Der Arbeitgeber erhält für Zeiten ohne Arbeitsleistung das von ihm zu leistende Entgelt und hierauf entfallende Beiträge zur Sozialversicherung.

5.5.6        Berufliche Weiterbildung

Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen sind für arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Jüngere an der zweiten Schwelle anzusetzen, wenn sie für eine berufliche Eingliederung notwendig  sind. Die Teilnahme kann insbesondere gefördert werden, wenn berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten festgestellt, erhalten, erweitert oder der technischen Entwicklung angepasst werden.

An finanziellen Hilfen können die anlässlich der Teilnahme entstehenden, notwendigen Weiterbildungskosten gewährt werden. Hierzu gehören Lehrgangskosten, Kosten für Eignungsfeststellungen, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten. Als Lehrgangskosten können Lehrgangsgebühren, Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und Prüfungsgebühren erstattet werden.

Zur Sicherung des Lebensunterhalts kann bei Vollzeitmaßnahmen ein Unterhaltsgeld und unter bestimmten Bedingungen bei Teilzeitmaßnahmen ein Teil-Unterhaltsgeld gewährt werden.

Erfahrungsgemäß werden die Eingliederungschancen durch die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen erheblich verbessert. Hohe Praktikumanteile können auch die von Arbeitgebern stets geforderte Berufserfahrung in gewissem Umfang ersetzen.

5.5.7        Strukturanpassungsmaßnahmen

Mit der Beschäftigung bei Arbeiten, die der Erhalt und Verbesserung der Umwelt, der Verbesserung des Angebots bei den sozialen Diensten oder der Jugendhilfe (in den neuen Bundesländern auch Erhöhung des Angebots im Breitensport, freie Kulturarbeit, Vorbereitung/Durchführung denkmalpflegerischer Maßnahmen/städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen/Denkmalschutz sowie Verbesserung des Wohnumfeldes) dienen, werden Kenntnisse und Berufserfahrung vermittelt. Der Einsatz ist auf Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte begrenzt, die Anspruch auf Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe haben oder bei Arbeitslosigkeit erfüllt hätten und die ohne die Zuweisung auf absehbare Zeit nicht in der Arbeit vermittelt werden können.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Durchführung der Maßnahme dazu beiträgt, neue Arbeitsplätze zu schaffen oder dies zum Ausgleich von Arbeitsplatzverlusten, die infolge von Personalanpassungsmaßnahmen in einem erheblichen Umfang entstanden sind oder entstehen und sich auf dem örtlichen Arbeitsmarkt erheblich nachteilig auswirken, erforderlich ist. Die Maßnahmen tragen somit erheblich dazu bei, die berufliche Eingliederung zu verbessern oder gar zu ermöglichen.

Dem Träger werden Zuschüsse zum Arbeitsentgelt in der Regel bis zu 36 Monaten gewährt. Die Höhe des pauschalen Festbetrags wird jährlich neu berechnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für das Jahr 1998 betrug dieser Zuschuss monatlich maximal 2.162,- DM für einen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer.

Darüber hinaus können in den neuen Bundesländern/Berlin-West zusätzliche Personaleinstellungen in gewerblichen Wirtschaftsunternehmen erfolgen.

Die in Strukturanpassungsmaßnahmen angeeigneten praktischen Kenntnisse und Erfahrungen erweitern den Berufshorizont der jüngeren Arbeitnehmer und erhöhen somit die Integrationschancen in das Berufsleben.

5.5.8        Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung

Die Beschäftigten in ABM vermitteln jüngeren, vorrangig längerfristig arbeitslosen Arbeitnehmern Praxiserfahrungen und verbessern damit die Chancen in eine Dauerbeschäftigung einzumünden. Die Maßnahmen können auch mit einer zusätzlichen Qualifizierung und/oder sozialpädagogischen Betreuung ergänzt werden. Die Förderung ist nur möglich, wenn die zu verrichtenden Arbeit zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen.

5.5.9        Freie Förderung

Der bis 10 % mögliche Einsatz an Mitteln der aktiven Arbeitsförderung für die Freie Förderung lässt den Arbeitsämtern Spielraum, die gesetzlich geregelten aktiven Arbeitsförderungsleistungen zu erweitern.

Beispielhaft ist ein seit 1997 im Rahmen der Erprobung Zusätzlicher/Neuer Wege durchgeführtes Trainingsprogramm für Absolventen nach der Berufsausbildung in Hannover zu nennen. Zunächst nehmen die Jugendlichen im Rahmen einer Trainingsmaßnahme an einem Praktikum in Betrieben bis zu zwölf Wochen teil (Eignung vier Wochen, Test acht Wochen). Für das nachfolgende Berufstraining im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses von mindestens 18 Monaten werden dem Arbeitgeber für den Jugendlichen für sechs Monate ein Zuschuss gewährt. Die Akquirierung der Praktikums -und Berufstrainingsplätze erfolgt bei diesem Projekt durch die Kreishandwerkerschaft Hannover. Besonders erfolgreich sind hier die Eingliederungen in den Bereichen EDV, Büro und Metall. In einer Vielzahl von Fällen haben sogar Arbeitgeber zwar Zuschüsse für den Zeitraum des Berufstrainings beantragt, die Leistungen dann jedoch nicht abgerufen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Arbeitgebern haben nach Beschäftigungen von geförderten Jugendlichen weitere Jugendliche ohne Förderung eingestellt.

Solche Projekte lassen sich künftig bundesweit in Kombination mit Trainingsmaßnahmen und der Freien Förderung realisieren.

6        Jugendhilfe als Träger von Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen

Der Regelfall von Berufsausbildung verläuft innerhalb des sog. Dualen Systems, also in der Koppelung von betrieblicher und Berufsschule. Der Gesetzgeber hat insbesondere mit § 13 Abs. 2 (Jugendberufshilfe) darauf reagiert, dass es nicht allen Jugendlichen gelingt, eine Berufsausbildung innerhalb dieses Regelsystems zu erwerben. Unter den Voraussetzungen der Vorschrift kann deshalb mit Angeboten der Jugendsozialarbeit - entsprechend der Situation am Lehrstellenmarkt - eine Hilfe auch für diejenigen Jugendlichen bereitgestellt werden, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz erhalten können.[5]

Der § 13,2 SGB VIII zur Jugendberufshilfe führt aus, dass soweit die Ausbildung von jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sicher gestellt wird, geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden können.

Die Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII (KJHG) ist kein Instrument, um  Ausbildungsplätze zu schaffen. Es ist und bleibt Aufgabe der freien Wirtschaft und der öffentlichen Arbeitgeber ihren Bedarf an qualifizierten Nachwuchskräften selbst auszubilden.

Dennoch ermöglichte diese Kann-Bestimmung des KJHG seit seiner Einführung einer großen Anzahl von jungen Menschen in dieser Form einen Beruf zu erlernen.

Eine 2002 durchgeführte Auswertung zeigte, dass 40 % der begonnenen Ausbildungen abgeschlossen wurden. Von den 60 % nicht beendeten Ausbildungsgängen wurden mehr als 40 % im 2. Ausbildungsjahr von den jungen Menschen, den Träger der Jugendberufshilfe oder dem Jugendamt abgebrochen. Hauptgrund war die fehlende Mitwirkungsbereitschaft der jungen Menschen.

Die Auswertung der Daten lässt die Schlussfolgerung zu, dass die jungen Menschen nicht motiviert waren an den o.g. Benachteiligungen oder Beeinträchtigungen zu arbeiten. Sie nahmen das Angebot als normale Berufsausbildung wahr.

Die verstärkt gestellten Fragen nach der Effektivität/Zielgerichtetheit der Hilfe und den Finanzierungsmöglichkeiten bzw. -grenzen durch die Jugendämter (§ 13,2 SGB VIII ist eine “Kann”-Leistung) sorgen für Veränderungen in den Angeboten der freien Träger. Nach jahrelanger überproportionaler Erhöhung der Platzkapazitäten setzt nun eine Ausdifferenzierung der Angebote, auch zu Teilqualifikationen, ein.

Verstärkt werden Angebote in Anspruch genommen, die junge Menschen unterstützen sich zu orientieren, Defizite abzubauen und Strukturen einzuhalten und finanzierbar sind. Dies geschieht in Form von berufsvorbereitenden und –orientierenden Maßnahmen, die im Durchschnitt ein Jahr dauern.

Neben den direkt auf Arbeit und Beruf orientierten Hilfen erhalten junge Menschen und ihre Familien während der Ausbildung im sog. Dualen System bei Bedarf Hilfen zur Erziehung oder für junge Volljährige vorwiegend in ambulanter Form.

7        Förderverein für arbeitslose Jugendliche

Der Förderverein für arbeitslose Jugendliche bietet für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren, die benötigen Beratungs- und Orientierungshilfen in den Übergängen von Schule-Ausbildung und Ausbildung-Arbeit an. Auf der Grundlage der vorliegenden Konzeption fördert das Jugendamt den Verein seit 1997 finanziell. Die Arbeit des Förderverein ist in seiner Art einmalig in Berlin. Es stellt eine individuelle Ergänzung zu dem dar, was in den Schulen, im Sozialamt und im Arbeitsamt geleistet wird. Ziel des Vereins ist die Begleitung junger Menschen beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt und die Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Umsetzung ihrer beruflichen Perspektive. Folgende Angebote werden in diesem Zusammenhang unterbreitet:

-          Beratung/Begleitung nach Situation und Bedarf der Jugendlichen und jungenErwachsenen zu allen Bedingungen und Problemen, die für eine Berufsperspektive wichtig sind. Lebensplanung, Planung der Umsetzung von Arbeitswelt-Zielen, Information zu Bildungswegen, Alternativen und Überblick über die Möglichkeiten und Zugangsvoraussetzungen, Coachingprozesse und längerfristige Beratung und Betreuung sowie die Vermittlung zu anderen Beratungseinrichtungen (u.a. psychosozial, Rechtsberatung, Bildungsträger).

-          Vermittlung von Arbeit an junge Erwachsene ab 18 Jahren. Aufnahme in die Vermittlungskartei, Klärung der Arbeitswünsche und individueller Voraussetzungen. Beratung zu Strategien selbständiger Arbeitssuche. Intensive Begleitung von motivierten Arbeitssuchenden in achtwöchigen Betreuungs- und Seminarkursen sowie in monatlich stattfindenden Workshops.

-          Vermittlung betrieblicher Ausbildungsstellen. Aufnahme in Vermittlungskartei, Klärung der Ausbildungswünsche und individueller Voraussetzungen, Beratung zu Strategien selbständiger Ausbildungssuche. Information zu Bewerbungsmöglichkeiten, Seminarangebote zum Bewerbungsprozess (Vorstellungsgespräch, Telefon-Testtraining). Vermittlung von Praktika als Probiermöglichkeit und Ausbildungsanbahnung.

-          Berufsorientierung in der individuellen Beratung und in Seminaren zur Information und praktisch tätigen Erforschung von Stärken und Fähigkeiten, Erkundung von Berufsbildern.

-          Fortbildungsangebote zum Arbeitsfeld für Multiplikatoren.

8        Job-Aktiv-Center

Als Vorläufer für ein künftiges Job-Center ab 2004 wurde zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, unter Federführung des Sozialamtes, und dem Arbeitsamt Berlin Ost eine Kooperationsvereinbarung zur Organisation und Einrichtung einer gemeinsamen Anlaufstelle zur Betreuung und Vermittlung von jungen Sozialhilfeempfängern im Alter von 18 Jahren bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen und durch eine Projektbeschreibung inhaltlich untersetzt. Der Zeitraum ist mit Beginn 01.07. 2003 und das vorläufiges Ende mit 31.12.2003 festgeschrieben.

Damit kann das bereits seit April 2001 vom Sozialamt initiierte Projekt mit der gleichen Zielgruppe in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt Berlin Ost erfolgreich weitergeführt werden. Bisher wurden mit 625 jungen Sozialhilfeempfängern Erst- bzw. Folgegespräche geführt mit dem Ergebnis, 50 Jugendliche in eine Ausbildung und ca. 60 in eine berufsvorbereitende Maßnahme gebracht zu haben.

Außerdem wurde im Januar 2003 ein gemeinsames Projekt – Arbeitsamt Berlin Ost – Sozialamt Lichtenberg über den Träger ABU (Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH) eingerichtet. In diesem Projekt werden 25 junge Sozialhilfeempfänger im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, welche über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, betreut. Hierbei handelt es sich um eine Berufsvorbereitung im Zeitraum vom Mitte Februar bis Ende August 2003, an die sich bei erfolgreicher Teilnahme gegebenenfalls eine Ausbildung anschließt. Dazu fand im Vorfeld eine Informationsveranstaltung mit allen beteiligten Partnern statt, zu der 54 junge Sozialhilfeempfänger, die für die Maßnahme infrage kamen (keine abgeschlossene Berufsausbildung, erweiterten Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss) eingeladen wurden.

Zurzeit sind 22 Teilnehmer in die Maßnahme integriert, 3 nahmen inzwischen eine Ausbildung auf.

Ergänzt wird das Angebot des Job-Centers durch die Beratungstätigkeit des Fördervereins für arbeitslose Jugendliche. Im Rahmen seiner durch das Jugendamt geförderten Aufgabenwahrnehmung übernimmt der Träger sozialpädagogische Hilfen zur schulischen und beruflichen Ausbildung und zur Eingliederung in die Arbeitswelt nach §13 Abs.1 SGB VIII. Er führt Beratung und Vermittlung für um Hilfe ersuchende junge Menschen beim Übergang von der Schule zur Berufswelt durch. Insbesondere erbringt er Leistungen in Berufsorientierung, Bewerbungshilfen und Praktikavermittlung. Er ist mitverantwortlich für die Koordination notwendiger Schritte zur Umsetzung von Maßnahmen nach §13Abs.2 für die im Job-Center beschriebene Zielgruppe. 

9        Zusammenfassung

Die Gestaltung der Übergange von der Schule in die Berufsausbildung und von der Berufsausbildung in die Beschäftigung stellen eine besondere Herausforderung dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Leistungsfähigkeit und die Aufnahmefähigkeit dieser Systeme weder qualitativ noch quantitativ den jeweiligen aktuellen Anforderungen entspricht.

Die Ausbildungssituation in Berlin ist seit Jahren unzureichend und verschlechtert sich Jahr für Jahr weiter. Für 32.054 Bewerber im Jahr 2002 standen 16.655 Lehrstellen zur Verfügung. Von den Bewerbern konnten 12.283 in eine Ausbildungsstelle vermittelt werde. 7.243 Jugendliche wurden in Berufsvorbereitende Maßnahmen vermittelt bzw. besuchten weiter die Schule, das sind fast 25% der Bewerber. Eine große Anzahl der nicht vermittelten Jugendlichen findet eine Arbeitsstelle[6].

Unbestritten bleibt die Hauptverantwortung der Vermittlung junger Menschen in das Berufsleben dem Arbeitsamt vorbehalten, das aber selbst darauf angewiesen ist, dass von der Wirtschaft und den öffentlichen Arbeitgebern genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Ersatzausbildungsplätze in überbetrieblicher, Jugendhilfe- und schulischer Trägerschaft sichern nur bedingt eine Integration in den Arbeitsmarkt und überfordern finanziell auf Dauer die Sozialleistungssysteme.

Es muss auch zur Kenntnis genommen werden, dass in diesen Ausbildungsgängen zum Teil am Arbeitsmarkt vorbei ausgebildet wird. So sind ein Drittel der Malergesellen in Berlin arbeitslos; dennoch wird weiterhin für diesen Beruf überbetrieblich ausgebildet. Und es werden Ausbildungsplätze in Berufen angeboten, bei denen die Produktion im Rahmen der Globalisierung längst in Staaten der sog. Dritten Welt verlagert wurden (z.B. Textilindustrie – Beruf Bekleidungsfertiger/-in).

Der hier dargestellte Überblick der im Bezirk vorhandenen Unterstützungs- und Hilfeleistungen für junge Menschen beim Übergang von der Schule zum Beruf verdeutlicht die Komplexität der Aufgabenstellung, aber auch die unterschiedlichen Ausgangslagen, in denen sich junge Menschen heute befinden.

Das Bezirksamt kann sich mit seinen Maßnahmen nur in dem Rahmen bewegen, der durch die Arbeitsmarktlage vorgegeben ist. Das ist der Punkt an dem das Bezirksamt als Handelnder trotz der Vielzahl der Maßnahmen an seine Grenzen stößt.

Die Abstimmungen insbesondere in Form von konstruktiven Vereinbarungen und die neu initiierte Vernetzung zwischen Arbeitsamt und Bezirksverwaltung im Job-Center stellen eine praktikable Grundlage für die notwendige Kooperation zwischen bezirklicher Schul- und Jugendverwaltung mit dem Arbeitsamt dar.

Darüber hinaus kann jeder junge Menschen bei den Arbeitsämtern, bei den Sozial- und Jugendämtern und beim Förderverein für arbeitslose Jugendliche eine individuelle und persönliche Beratung erhalten. Es gibt heute bei den jungen Menschen eine Vielfalt an Problemlagen durch ihre unterschiedlichen Qualifizierungs- und Bildungsniveaus und durch die ganz eigenen psychosoziale Lebenslagen. Hier müssen die o.g. Beratungsdienste mit ihnen gemeinsam individuelle Lösungen erarbeiten und auf sie hinreichend passende Maßnahmen suchen.

 

 

Emmrich                                                                                                 Räßler

Bezirksbürgermeisterin                                                                                        Bezirksstadtrat für

Jugend, Bildung und Sport

 

 

 



[1] vgl. P. Mrozynski, Rn. 8 m. w. H. zu den Voraussetzungen nach dem AFG

[2] § 78 Arbeitsgemeinschaften (SGB VIII): “Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, daß die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.”

[3] § 11 Jugendarbeit (SGB VIII): “(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfaßt für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.

(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

§         außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,

§         Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,

§         arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,

§         internationale Jugendarbeit,

§         Kinder- und Jugenderholung,

§         Jugendberatung...”

[4] § 13 Jugendsozialarbeit (SGB VIII): “(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.

(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleitenden Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.

(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesanstalt für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.”

[5] vgl. P. Fülbier/M. Schnapka in: R. Wiesner/W. Zarbock, Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz, S. 267, 270 f.

[6] Quelle: Ausbildungsmarkt Berlin zusammengestellt vom Förderverein für arbeitslose Jugendliche e.V. aus den Angaben des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg


 

 

 
 

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