Drucksache - DS/1608/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Lichtenberg verfügt über bekannte Gedenkorte, die ständig im Fokus der Öffentlichkeit stehen, aber auch über etliche kleinere und z. T. abseits gelegene Orte, wie z. B. Gedenkstelen in Parks oder am Rande von Kleingartengebieten, die gerade deshalb auch eines besonderen Schutzes zum Erhalt ihres Errichtungsanlasses bedürfen. Durch Abstellen von ungeeigneten Gegenständen (wie z. B. Mülltonnen, siehe Anhang), ist die Würde von Gedenkorten nicht mehr gewährleistet.
Beispielfotos: Gedenkstele Herta und Max Naujocks; Wartenberger Weg 21 in Malchow.
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