Drucksache - DS/1592/VIII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-120 VE - Festsetzung; Arbeitstitel: Dolgensee-Center
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-120 VE vom 25.09.2017 für die Grundstücke Dolgenseestraße 8, 8A-C, 9, 9A-G und 11A sowie die westlich angrenzende Fläche Flur 411, Flurstück 286 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde als Rechtsverordnung.

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

b)   mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

c)   die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-120 VE in Kenntnis zu setzen.

 

 

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.12.2019 zur Drucksache – DS/1499/VIII den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-120 VE vom 25.09.2017 für die Grundstücke Dolgenseestraße 8, 8A-C, 9, 9A-G und 11A sowie die westlich angrenzende Fläche Flur 411, Flurstück 286 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde und die dazugehörige Begründung beschlossen, sowie über die Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-120 VE entschieden.

Gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 


 Anlage1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-120 VE

für die Grundstücke Dolgenseestraße 8, 8A-C, 9, 9A-G und 11A

sowie die westlich angrenzende Fläche Flur 411,

Flurstück 286

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

 

T:\Stadtplanungsamt\08 Karten, Bilder\Fachkarten\Bilder\Marion\TIF\11-120VE ohne Nr.TIF

 

 ohne Maßstab

 

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Baugebietes mit der Zweckbestimmung

„Wohngebäude und Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrum

 

 
 

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