Drucksache - DS/1591/VIII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-94 VE - Festsetzung; Arbeitstitel: westlich Ferdinand-Schultze-Straße/südlich Schleizer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-94 VE vom 20.09.2018 für die Grundstücke Ferdinand-Schultze-Straße 33/47, Plauener Straße 91, 98/118 und Schleizer Straße 78/82 sowie für das Flurstück 381 (verlängerte Plauener Straße) und das Flurstück 380 (westlich des Grundstücks Plauener Straße 104/110) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen als Rechtsverordnung.

Anlage: Räumlicher Geltungsbereich

b)   mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

c)   die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-94 VE in Kenntnis zu setzen.

 

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2019 zur Drucksache Nr. 1430/VIII den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-94 VE vom 20.09.2018 für die Grundstücke Ferdinand-Schultze-Straße 33/47, Plauener Straße 91, 98/118 und Schleizer Straße 78/82 sowie für das Flurstück 381 (verlängerte Plauener Straße) und das Flurstück 380 (westlich des Grundstücks Plauener Straße 104/110) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-94 VE entschieden.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.


Anlage

 

 

Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-94 VE

für die Grundstücke Ferdinand-Schultze-Straße 33/47, Plauener Straße 91, 98/118 und Schleizer Straße 78/82 sowie für das Flurstück 381 (verlängerte Plauener Straße) und das Flurstück 380 (westlich des Grundstücks Plauener Straße 104/110)

 

T:\Stadtplanungsamt\01 Arbeitsgruppen\Gruppe_A\04 B-Pläne\01 Im Verfahren\11-94VE\03 Auswertung § 4 (2)\BA-Vorlage Auswertung\11-94VE neu.TIF

 

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Festsetzung allgemeiner Wohngebiete und

Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen

 

 
 

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