Drucksache - DS/1524/VIII  

 
 
Betreff: Staffelgeschosse in der Gartenstadt Karlshorst vollständig anrechnen
Status:öffentlichAktenzeichen:s. DS/1361/VIII
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE., SPD PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt mit der DS/1361/VII ersucht,

 

zukünftig, die im Rahmen der Erarbeitung von Bebauungsplänen abzuschließenden städtebaulichen Verträge, auch die Staffelgeschosse bei der Berechnung der Infrastruktur und der mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen mit einzubeziehen.

Angesichts des fortgeschrittenen Verfahrens und der besonderen Bedeutung der Schulplatzversorgung in Karlshorst ist bei den Bauvorhaben Parkstadt und Gartenstadt nicht weiter auf die Anrechnung der Flächen in den Staffelgeschossen bei der Berechnung der Anteile des geförderten Wohnraumes zu drängen. Der BVV sind schnellst möglichst die zugehörigen Bebauungspläne zur Festsetzung vorzulegen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt mit der DS/1524/VIII ersucht,

 

für das Bauvorhaben „Gartenstadt Karlshorst“, Nachverhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die Staffelgeschosse vollständig für die Berechnung aller anderen Maßgaben – wie z. B. mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen sowie Infrastruktur – zu berücksichtigen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bei zukünftigen Vertragsverhandlungen zu städtebaulichen Verträgen im Rahmen der Erarbeitung von Bebauungsplänen werden, wie von der BVV ersucht, auch die Staffelgeschosse entsprechend den Vorgaben des Berliner Modells zur kooperativen Baulandentwicklung zur Berechnung der Ausgleichszahlungen für die rechnerisch durch das Bauvorhaben erzeugten Bedarfe an sozialer Infrastruktur und des Anteils der mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen einbezogen.

 

Bezüglich der Gartenstadt Karlshorst hat die BVV mit DS 1524/VIII vom 21.11.2019 ihren Beschluss vom 19.09.2019 modifiziert. Das Bezirksamt wird im Zuge der erforderlichen Nachverhandlung des städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan XVII-50aba auch die Regelungen zur Beteiligung an der sozialen Infrastruktur und zur Bereitstellung der mietpreisgebundenen Wohnungen entsprechend einer noch zu überarbeitenden Bedarfsermittlung anpassen. Für die Bedarfsermittlung, die gemäß den Vorgaben des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung vorgenommen wird, werden künftig auch die Wohnungen und die hieraus resultierenden Einwohnerzahlen miteinbezogen, die in den Staffelgeschossen entstehen könnten.

 

 

 

 
 

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