Drucksache - DS/1519/VIII  

 
 
Betreff: Wirtschaftsflächenkonzept für Lichtenbergs Gewerbeflächen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Wirtschaft, Arbeit und Soziales und GemeinwesenBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
44. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche BE WiASozGw PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

zur Erhaltung, Sicherung und weiteren Entwicklung der Gewerbeflächen und der gewerblich genutzten Flächen für produzierendes Gewerbe, Handwerk, Großhandel und Dienstleistungen ein Wirtschaftsflächenkonzept zu erstellen.

 

Darin sollten u. a. folgende Aspekte erfasst sein:

 

1.)      Schaffung einer maßnahmenbezogenen Personalstelle (BePo/VZÄ) für 2020 und 2021.

2.)      Auflistung der Gewerbeflächen und der gewerblich genutzten Flächen in einem ersten Zwischenbericht bis 31.03.2020:

-            die nach Step Wirtschaft 2030 aufgeführten Flächen EpB wie Flächenkulisse 32, 33, 34 und 36 (Angaben in ha lt. Anlage),

-            die weiteren zusammenhängenden Gewerbeflächen ab 1 ha wie Pablo-Picasso-Str., Darßer Str./Graaler Weg, Hohenschönhauser Str., Gärtner-/Ferdinand-Schultze-Str., Buchberger Str., Blockdammweg, Landsberger Allee/Rhinstr. u. a. (Angaben in ha lt. Anlage),

-            die Eigentumsverhältnisse und Nutzungsarten der aufgelisteten Flächen,

-            der aktuelle Status der gelisteten Flächen (gesichert durch B-Plan, Status im FNP, Bearbeitungsstand von bereits aufgestellten B-Plänen, offener Status).

3.)      Geplante Maßnahmen:

-            Zeitschiene für die Aufstellung von B-Plänen zur langfristigen Sicherung,

-            geplante Nutzungsformen der aufgelisteten Flächen,

-            geplante Maßnahmen zur Nutzung von Potentialflächen.

 

Das Wirtschaftsflächenkonzept soll jährlich aktualisiert und fortgeschrieben werden

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Vorbemerkung:

Die in der DS geforderte Personalstelle wurde am 24.03.2020 durch einen Beschluss des Bezirksamtes festgelegt, die Ausschreibung befindet sich in der Vorbereitung und liegt aktuell dem Personalrat vor. Es kann daher nur zur derzeitigen Ausgangslage berichtet werden.

Der eigentliche Bericht zum Wirtschaftsflächenkonzept kann erst nach Besetzung der o.g. Personalstelle erstellt werden.

 

 

Zu 1.

Der Senat hat am 30. April 2019 den Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030 (StEP Wirtschaft 2030) beschlossen. Ein zentraler Punkt des StEP Wirtschaft 2030 ist die Einrichtung eines aktiven Gewerbeflächenmanagements in den Bezirken.

 

Es ist vorgesehen, dass die zu schaffende Stelle nicht nur das bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzept erarbeitet, sondern dieses in der Folge auch fortschreibt und außerdem sicherstellt, dass die darin enthaltenen Maßnahmen realisiert werden. Da es sich um einen fortlaufenden Prozess handelt, soll die Stelle nicht befristet werden. Die jährliche Fortschreibung des Wirtschaftsflächenkonzeptes ist dringend erforderlich, um auf aktuelle Entwicklungen kurzfristig reagieren zu können und die Realisierung des Konzeptes auch langfristig sicherzustellen.

Für die Realisierung und Umsetzung des Wirtschaftsflächenkonzeptes ist im Jahr 2019 berlinweit ein Leitfaden erarbeitet worden. Daran beteiligt waren alle Bezirke sowie die fachlich zuständigen Senatsverwaltungen.

 

Das Bezirksamt hat sich seinerseits auf das strategische Ziel der Sicherung von Gewerbeflächen für wohnungsnahe Arbeitsplätze verständigt. Die Erarbeitung eines bezirklichen Wirtschaftsflächenkonzeptes und dessen zeitnahe Umsetzung wird auch deshalb vom Bezirksamt für erforderlich erachtet, um die dringend notwendigen Gewerbeflächen nicht nur wirksam sichern und weiterentwickeln zu können, sondern auch um ein deutliches Signal an die Wirtschaft zu senden.

 

 

Zu 2.

Die Flächenpotenziale für Wirtschaftsansiedlungen sind rückläufig. Die in den gewerblichen Flächenkulissen des StEP Wirtschaft 2030 genannten Potenziale, haben berlinweit gegenüber dem Jahr 2011 um 16 Prozent abgenommen.

 

Eine funktionierende Stadtentwicklung braucht u.a. gesicherte Flächen für die Wirtschaftsansiedlung. Der StEP Wirtschaft 2030 schafft dafür die Voraussetzungen auf gesamtstädtischer Ebene. Das anhand dieser Grundlagen zu erarbeitende Wirtschaftsflächenkonzept soll zu gesicherten Festsetzungen und Handlungslinien führen.

 

Der StEP Wirtschaft 2030 legt in seinem Leitbild u.a. fest, dass die gewerblichen Bauflächenkulissen in ihrer Gesamtheit aktiver als bisher zu sichern und zu entwickeln sind. Den gewerblichen Bauflächen und insbesondere den Gebieten des Entwicklungskonzeptes für den produktionsgeprägten Bereich kommt dabei durch die planungsrechtlich zulässigen Nutzungen eine besondere Funktion zur Dämpfung des Bodenpreises zu. Für den Bezirk Lichtenberg wird daher die Stärkung der Produktionsschwerpunkte angestrebt.

 

Folgende Flächen und Gewerbegebiete können genannt werden:

 

EpB-Gebiet 32: Herzbergstraße

-          Größe: 129 ha

-          Rahmenplan erarbeitet als Grundlage für die Entwicklung und Fortschreibung von Bebauungsplänen

EpB-Gebiet 33: Hohenschönhausen

-          Größe: 108 ha

-          Zusammenfassung der Gewerbegebiete Marzahner Straße und Gärtnerstraße

EpB-Gebiet 34: Marzahn Nord

-          Größe: 245 ha

-          Zusammenfassung und Darstellung der bezirksübergreifenden Gewerbegebiete Pablo-Picasso-Straße und Bitterfelder Straße

EpB-Gebiet 36: Berliner Allee

-          Größe: 76 ha

-          Zusammenfassung und Darstellung der bezirksübergreifenden Gewerbegebiete Darßer Straße und Saaler Bogen

 

Eine Übersicht der Gewerbegebiete ist Grundlage der Arbeit des Büros für Wirtschaftsförderung. Angaben zu Flächengrößen etc. liegen für die Erarbeitung des Wirtschaftsflächenkonzeptes vor und werden selbstverständlich zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht über Eigentumsverhältnisse und die Auflistung von Nutzungsarten sind im Zusammenhang mit der Rahmenplanung für das Gewerbegebiet Herzbergstraße erarbeitet worden. Im Zuge der Erarbeitung bzw. späteren Fortschreibung des Wirtschaftsflächenkonzeptes, werden Aktualisierungen vorzunehmen sein, sowie Ergänzungen für die anderen Gewerbegebiete und gewerblich genutzten Flächen.

Eine Analyse zum aktuellen Status (Abgleich zwischen Genehmigungssituation und realer Nutzung, Bearbeitungsstand B-Plan, Status im FNP usw.) aller gewerblich genutzten Flächen wird im Zuge der Konzepterarbeitung zu leisten sein, da hierfür erhebliche Recherchearbeiten und Inaugenscheinnahmen erforderlich sind.

 

Zu 3.

Die unter Punkt 3 der BVV-Drucksache aufgeführten „geplanten Maßnahmen“ sind im Rahmen der Konzepterstellung zu erarbeiten. Die bereits vorhandenen Daten werden dafür vom Büro für Wirtschaftsförderung sowie vom Fachbereich Stadtplanung zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 
 

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