Drucksache - DS/1440/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-47ba – Planreife; Arbeitstitel: „Parkstadt Karlshorst“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
   
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.09.2019 
35. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
17.10.2019 
44. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
36. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzB PDF-Dokument
Dringl. VzB-Anlage 1  
Dringl. VzB Anlage 2  
Dringl. VzB - Austauschexemplar PDF-Dokument
Dringl. BE ÖStadtMs PDF-Dokument

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1440/VIII:

 

Begründung:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz hat am 17.10.2019 zunächst die den Gegenstand ebenfalls betreffende Drucksache DS/1441/VIII zur Kenntnis genommen und sich anerkennend über die Arbeit des Amtes bei der sehr umfangreichen Abwägung ausgesprochen. Nach anschließender Beratung der o. g. Drucksache 1440/VIII empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich die Annahme. Das Vorhaben ist geeignet, einen städtebaulichen Missstand am Standort Karlshorst zu beheben. Die in den vorrangegangenen Diskussionen strittigen Fragen konnten dabei nicht ausgeräumt werden. Für die Annahme spricht die Verknüpfung mit dem Schulbauvorhaben am Standort. Der Ausschuss verweist nochmals auf den von ihm initiierten Beschluss der BVV, zukünftig die Staffelgeschosse bei der Infrastruktur und der Anzahl der mietpreisgebundenen Wohnungen einzubeziehen (DS1361/VIII).

 

Text des Ursprungsantrages:

Siehe Vorlage des Bezirksamtes vom 19.9.2019 in der Fassung des Austauschexemplars.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem länger währenden Abstimmungs- und Diskussionsprozess. Eine Entscheidung ist Voraussetzung für die Realisierung des Schulbauvorhabens. (Abstimmung zur Dringlichkeit: 12/0/1)

 

Abstimmungsergebnis: 7 / 2 / 4

 

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