Drucksache - DS/1415/VIII  

 
 
Betreff: Sanierung der Gehwege in der Nöldnerstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.09.2019 
35. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mitberatend
22.10.2019 
32. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
13.11.2019 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
11.12.2019 
38. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
08.01.2020 
39. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
42. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Stellungnahme ÖOVBd PDF-Dokument
BE HAP PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Gehwege in der Nöldnerstraße zwischen Karlshorster Straße und Nöldnerplatz beidseitig instand zu setzen oder zu sanieren.

 

Notwendige Investitionen sollen in die Prioritätenliste aufgenommen werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Für die Sanierung der Gehwege in der Nöldnerstraße wird nur eine komplette grundhafte Erneuerung für nachhaltig sinnvoll erachtet, da selbst in der Deckschicht schon Wurzelaufbrüche auftreten. Darüber hinaus wäre auf Grund der sehr großen Breite des Gehweges und der asymmetrischen Querschnittgestaltung eine zukünftige Optimierung der Raumaufteilung und eine neue Querschnittgestaltung (auch zur Schaffung von Flächen für den ruhenden Verkehr und Radverkehrsanlagen) zu prüfen.

 

Die Nöldnerstraße selbst wurde trotz der Wurzelaufbrüche vom Straßen- und Grünflächenamt bisher nicht als vorrangig sanierungsbedürftig eingeschätzt. Die Gehwege wurden im Kontext der Anfrage außerhalb der regelmäßigen Straßenüberwachung überprüft. Eine grobe erste Überschlagung der zu erwartenden Kosten für eine grundhafte Erneuerung der Gehwege (80 bis 90 Euro pro m²) in der Nöldnerstraße ergibt bei der Betrachtung aller Gehwegflächen (anzunehmen sind 10.600 m²) eine Summe von ca. 1 bis 1,1 Millionen Euro.

 

Gegebenenfalls könnten noch geringe Einsparungen erreicht werden, wenn die Gehwegbereiche zwischen dem Kreuzungsbereich Schlichtallee und Bahnbrücke nicht grundhaft erneuert werden, da diese im Zuge des Umbaus des Nöldnerplatz bereits neu angelegt wurden. Belastbare Kosten – im Sinne einer genaueren Kostenschätzung – kann nur eine entsprechende Bestands- und Schadensaufnahme in Verbindung mit einer entsprechenden Planung bringen.

 

Wie in den Zwischenberichten zur Drucksache „0636/VIII - Verkehrssicherheit an der Schlichtallee/Ecke Fischerstraße erhöhen“ und „1496/VIII - Umbau der Kreuzung Nöldnerstraße, Schlichtallee, Lückstraße“ bereits mitgeteilt, wird die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Lückstraße / Schlichtallee zurzeit für den Radfahrverkehr von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) umgeplant. Das Abstimmungsgespräch mit der SenUVK und dem Straßen- und Grünflächenamt konnte coronabedingt nicht stattfinden und wird schnellstmöglich nachgeholt. Das Bezirksamt Lichtenberg wird auch diese hier vorliegende Thematik bei dem Termin mit ansprechen. Eine vorherige Entscheidung hält das Bezirksamt für nicht zielführend.

 

Sofern es weitere, mitteilungsfähige Erkenntnisse gibt, wird die BVV unaufgefordert informiert.

 

 

 
 

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