Drucksache - DS/1396/VIII  

 
 
Betreff: Anhebung der Investitionspauschale
Status:öffentlichAktenzeichen:mit Hpl.Beratung erl.
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDFraktion AfD
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich über den Rat der Bürgermeister beim Senat dafür einzusetzen, dass die seit Jahren unveränderte Investitions-Pauschale für den Bezirk Lichtenberg von knapp 6 Mio. € , -eine Summe, die der Bezirk nach eigenem Ermessen für seine Infrastruktur ausgeben kann, um das Doppelte angehoben wird und die Bezirke auf diesem Weg an den Haushaltsüberschüssen  des Landes Berlin ( im Jahr 2018 von 1,56 Mrd. €  gem. Jahresbericht LRH 2019) partizipieren.

 

Begründung:

 

In Lichtenberg wurde die Investitions-Pauschale seit Jahren zum überwiegenden Teil (65 %) für die sehr viel dringenderen Bedürfnisse des Schulsektors eingesetzt zulasten des Straßenbaus, soweit er in der Verantwortung der Bezirke liegt.

Dazu heißt es auf eine diesbezügliche Anfrage vom zuständigen Stadtrat für Umwelt und Verkehr:

 

Zu bemerken sei auch noch, dass die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sowohl für investive Maßnahmen als auch für Maßnahmen der laufenden Straßenunterhaltung bei Weitem nicht ausreichen,  den tatsächlichen Bedarf zu decken. Diese Situation besteht jedoch seit Jahrzehnten und ist der wesentliche Grund des permanent wachsenden Sanierungsrückstaus. (16.05.2019)

 

Um den hier drohenden Investitionsstau abzuwenden, könnte eine wesentliche Anhebung der jährlichen Zuweisung einen Beitrag leisten.

 

Der bezeichnete Mehrbedarf wird auch nicht dadurch eingeschränkt, dass der Senat seit 2014 am Aufbau eines IT-gestützten Erhaltungsmanagements für Straßen (DS 0260 B/rot) und Brücken (DS 0536 B/rot) arbeitet verbunden mit einer entsprechenden Finanzierungsstrategie. Der Zeitrahmen ist sehr weit gesteckt.

Es geht bei dem vorliegenden Antrag um die zeitnahe Grundsanierung von Straßen und den dafür nötigen erweiterten Finanzrahmen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Der Bezirkshaushaltsplan 2020/2021 weist im Titel 52101 für 2020 lediglich einen Ansatz von 3.397.000 EURO für Unterhaltungsmaßnahmen der Verkehrssicherungspflicht aus. Dies ist für Lichtenberg unzureichend, so dass eine Aufstockung schnellstmöglich gegeben ist.

 

 
 

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