Drucksache - DS/1368/VIII  

 
 
Betreff: Sicherung der Flugzeughallen und des Bunkers in Karlshorst



Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
05.09.2019 
42. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
36. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE ÖStadtMs PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Investor des Geländes Gartenstadt nach

Möglichkeiten zu suchen, wie die Flugzeughallen und der Bunker erhalten werden und einer

Nutzung durch die Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden können.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Hochbunker an der Zwieseler Straße und die Flugzeughallen stehen unter Denkmalschutz. Hiermit besteht eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt dieser Bauwerke. Eine wichtige Voraussetzung für deren Erhalt besteht jedoch auch darin, die Bauwerke zu ertüchtigen und eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung zu finden.

Der Hochbunker befindet sich seit 2014 im Eigentum der AEdicula Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, die gemeinsam mit der WPK Grundstücksgesellschaft mbH und anderen Gesellschaften an der baulichen Entwicklung der Gartenstadt Karlshorst beteiligt ist. In diesem Zusammenhang wird bereits seit Jahren, leider ohne Erfolg, versucht, für den Hochbunker eine mit der Wohnnutzung vereinbare, denkmalgerechte und wirtschaftlich darstellbare Nutzungskonzeption zu entwickeln.

Die letzten Überlegungen der Grundstückseigentümerin gingen dahin, eine Potentialanalyse für den Hochbunker durchführen zu lassen, um die künftigen Nutzungs- und Vermarktungsmöglichkeiten besser einschätzen zu können. Die Ergebnisse der Potentialanalyse wurden dem Fachbereich Stadtplanung jedoch auch auf Nachfrage nicht mitgeteilt, da sie eher informeller Art sind. Eine öffentliche Nutzung des Hochbunkers ist bislang nicht angedacht gewesen. Sofern sich diese aber für die Eigentümerin auch wirtschaftlich darstellen ließe, spräche nichts dagegen, den Hochbunker einer breiteren öffentlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen.

In planungsrechtlicher Hinsicht gibt es hingegen keine offenen Fragen mehr. Hier gilt der festgesetzte Bebauungsplan XVII-50aa, der das betreffende Grundstück als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO ausweist und somit neben einer Wohnnutzung auch weitere wohnverträgliche Nutzungen zulässt. Hierzu gehören auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Wesentliche Voraussetzung ist jedoch, dass diese das Wohnen nicht stören. Des Weiteren stehen alle Nutzungen und baulichen Maßnahmen unter dem Vorbehalt, dass sie die Anforderungen des Denkmalschutzes berücksichtigen.

Die denkmalgeschützten Flugzeughallen östlich der Köpenicker Allee stehen ebenso unter Denkmalschutz. Nach Aussage des Landesdenkmalamtes (LDA) handelt es sich hier um wichtige Zeugnisse der frühen Luftfahrtgeschichte. Zudem wurde hier eine spezielle Hallenbauweise verwirklicht, die in Deutschland einzigartig ist. Mit dem Denkmalschutz besteht eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Flugzeughallen. Aber auch hier wird die zweite wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Bauwerke, nämlich die bauliche Ertüchtigung und wirtschaftliche Nutzung, zurzeit noch nicht erfüllt.

Die Flugzeughallen südlich der Straße „Am alten Flugplatz“ befinden sich im Eigentum der WPK Hangar Projekt GmbH, die gemeinsam mit der WPK Grundstücksgesellschaft mbH und anderen Gesellschaften an der baulichen Entwicklung der Gartenstadt Karlshorst beteiligt ist. In diesem Zusammenhang wird bereits seit Jahren, leider erfolglos, versucht, für die Flugzeughallen eine mit der Wohnnutzung vereinbare, denkmalgerechte und wirtschaftlich darstellbare Nutzung zu finden. Die letzten Überlegungen der Grundstückseigentümerin gingen dahin, die Flugzeughallen für eine Wohnnutzung denkmalgerecht umbauen zu lassen. Hierzu gab es bereits eine denkmalrechtliche Genehmigung, die aber inzwischen verfallen ist, da kein Bauantrag eingereicht wurde (der entsprechende Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aba erfüllt noch nicht die Voraussetzungen, um als planungsrechtliche Grundlage herangezogen zu werden) und leider keine Verlängerung beantragt wurde.

Inzwischen gibt es von Seiten des LDA erhebliche Bedenken gegen eine Wohnnutzung. Hier wird gefordert, dass die ehemaligen Flugzeughallen auch weiterhin als Hallen genutzt werden sollen, um den Hallencharakter der Gebäude aufrecht zu erhalten. Eine solche Nutzung lässt sich jedoch nach Aussage der Eigentümerin wirtschaftlich nicht darstellen. Zudem sind dem Nutzungsspektrum aufgrund der stadträumlichen Lage und der vorliegenden Planung, die im Umfeld eine fast vollständige Wohnnutzung vorsieht, enge Grenzen gesetzt. Eine öffentliche Nutzung der Flugzeughallen ist bislang nicht angedacht gewesen. Sofern sich diese aber für die Eigentümerin wirtschaftlich darstellen ließe, spräche nichts dagegen, die Flugzeughallen auch einer breiteren öffentlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Für die ehemaligen Flugzeughallen nördlich der Straße „Am alten Flugplatz“ stellt sich die Situation noch schwieriger dar. Eigentümer dieser Bauwerke, die seit dem Abzug der GUS-Streitkräfte leer stehen und weiter verwahrlosen, ist die Russische Föderation. In den letzten Jahren wurde mehrmals versucht, Kontakt mit der Russischen Föderation aufzunehmen, um sie als Eigentümerin in den Planungsprozess miteinzubeziehen. Aufgrund der Erfolglosigkeit dieser Bemühungen und da man die übrige Planung im Bereich der südlichen Gartenstadt nicht mit den planungsrechtlichen Problemen von Grundstücken belasten möchte, auf die man kein Zugriff hat, wurde der Bebauungsplan XVII-50ab entsprechend in die Bebauungspläne XVII-50aba „Gartenstadt Karlshorst IIa“ (gesamte südliche Gartenstadt Karlshorst ohne russisches Grundstück) und XVII-50abb (nur das russische Grundstück) geteilt.

 

 

 
 

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