Drucksache - DS/1367/VIII  

 
 
Betreff: Gleiches Geld für gleiche Arbeit am gleichen Ort in Jobcentern und Jugendberufsagentur
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
49. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
2. Version vom 03.03.2021 PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht, beim Senat darauf hinzuwirken, dass sich das Land Berlin, im Rahmen der Verhandlungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, für eine Angleichung der Bewertung und Entgeltstruktur der kommunalen Beschäftigten der Jobcenter und Jugendberufsagenturen an das Niveau der Angestellten der Bundesagentur für Arbeit einsetzt.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2020 auf der Grundlage der RdB-Vorlage Nr. 792/2020 den Senat aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen, um die ungleiche Bezahlung der kommunalen Beschäftigten und der Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit in den Berliner Jobcentern abzubauen.

 

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat den RdB-Beschluss zum Anlass genommen, das Thema noch einmal aufzugreifen und für die Sitzung des Rats der Bürgermeister am 22. Oktober 2020 Stellung genommen, dass eine weitreichende Angleichung der Gehälter beider Mitarbeiterinnen- / Mitarbeitergruppen in den Jobcentern bis auf weiteres nicht möglich sein wird. „Die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung plant derzeit keine Initiative zur Anpassung der Entgelt- bzw. Besoldungsstrukturen, da aufgrund der ablehnenden Haltung der für das Landespersonal zuständigen Senatsverwaltungen (SenFin und SenInnDS) als federführende Fachverwaltungen, aber auch der Mehrheit der Länder im Rahmen der Tarifgemeinschaft, diese als nicht Erfolg versprechend angesehen wird. Die Hauptstadtzulage i.H.v. 150 € führt zumindest zu einer kleinen Annäherung der Gehälter.“

 

 
 

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