Drucksache - DS/1311/VIII  

 
 
Betreff: Unisex-Toiletten an Lichtenberger Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStRin SchulSpoFM,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.06.2019 
32. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
28.05.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
28.04.2023 
1. Sitzung Vorlagen zur Kenntnisnahme mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
AzB DIE LINKE. PDF-Dokument
Austauschblatt AzB DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
Aufhebungsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
6. Version vom 05.04.2023  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle Schulen in bezirklicher Trägerschaft mit Unisex-Toiletten auszustatten bzw. die Schulen bei der Schaffung solcher aktiv zu unterstützen. Bei der Umsetzung sind die Schulen einzubeziehen.

 

Bei Neubau oder Sanierungsmaßnahmen von Sanitäreinrichtungen sind Unisex-Toiletten von Beginn an mit einzuplanen. Dabei soll es weiterhin geschlechtergetrennte Toiletten geben.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen

 

Um berlinweit Schulen mit sog. Unisex-Toiletten an Schulen auszustatten, bedarf es einer entsprechenden Anpassung der Musterraumvorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Sen BJF). Dem Bezirk wurde mitgeteilt, dass die Sen BJF derzeit an dieser Anpassung arbeitet, um dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 gerecht zu werden, der festgestellt, dass „Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts“ durch Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG geschützt werden.

 

Um diesem Urteil gerecht zu werden, sieht das Bezirksamt die Notwendigkeit diskriminierungsfreie Toilettenanlagen einzurichten. Die Möglichkeit hierfür ergibt sich beimErweiterungsneubau der Gutenberg Schule in der Sandinostraße 10. Zu diesen Baumaßnahmen der Sanitäranlage hat sich der Bezirk mit der Sen BJF gemeinsam beraten. Die Senatsverwaltung hat im Ergebnis zum Thema geschlechtsneutrale WC-Anlagen in Schulen in Bezug auf die Sandinostraße 10 dem Bestreben des Bezirksamtes Lichtenberg zugestimmt, das aktuelle Bauvorhaben als Pilotprojekt in dieser Angelegenheit zu betrachten. Die SenBJF unterstützt das Pilotprojekt mit dem Blick auf zukünftige verfassungskonforme, geschlechtergerechte Planungen. Die Schule erhält die Möglichkeit, die Einheiten nach Beschluss der schulischen Gremien gendergetrennt und/oder genderneutral zu widmen und zu nutzen.

 

Dabei stellen sich Herausforderungen, um die Erfordernisse von Schutzbedürfnissen, Aufsichtsmöglichkeiten, hygienischen Verhältnissen und räumlichen Kapazitäten gleichermaßen gerecht zu werden. Das Wohl der Schüler:innen steht bei allen Überlegungen an erster Stelle.

 

Im Rahmen der Detailplanung der Erweiterungsbauten der Gutenberg Schule in der Sandinostraße 10 hat das Bezirksamt mit Unterstützung der Sen BJF nun dieses Pilotprojekt gestartet. Ziel ist die bauliche Vorbereitung von Toilettenanlagen, die eine genderneutrale Nutzung unter Berücksichtigung aller Interessen so zulässt, dass zukünftige Schulgemeinschaften entscheiden können, in welchem Umfang Toilettenanlagen für alle freigegeben werden. Zu diesem Zweck wurden die Umsetzungen an anderen Schulen in und außerhalb von Deutschland betrachtet und ausführliche Gespräche der beteiligten Verwaltungen und Nutzer:innen geführt.

 

Im Ergebnis werden die Toilettenanlagen so ausgeführt, dass die zentralen Toilettentrakte innerhalb eines Gebäudes immer gleich ausgeführt werden – mit hellen von außen durch Glastüren einsichtigen Vorraum, um dem Aufsichtsbedarf zu entsprechen, und Toilettenkabinen mit Toilettenschüssel, die deckenhoch und bodentief sind, um dem Schutzbedürfnis bestmöglich zu entsprechen. In jeder Kabine wird ein Spiegel für die Privatsphäre installiert sein für mehr Privatsphäre insbesondere beim Richten von Haarbedeckungen. In einem Teil der Kabinen wird es zusätzlich je einen Waschbecken geben. In stark frequentierten Bereichen (wie dem Community-HUB) werden in separaten Anlagen ausschließlich Urinale eingebaut, um in Stoßzeiten lange Wartezeiten zu vermeiden.

 

Es handelt sich an dem Standort der Gutenberg Schule um ein Pilotprojekt. Die Sen BJF ist in der Verantwortung und hat Zuständigkeit, nun die dafür notwendigen Grundlagen und Rahmenbedingungen zu schaffen und die gegenwärtigen Musterraumvorgaben und Toilettenschlüssel für Schulneubau- und Schulsanierungsvorhaben im Schulbereich dahingehend abzuändern, dass die Einrichtung von Unisex-Toiletten standardisierte Planungsvorgabe wird. Damit soll ermöglicht werden, dass künftig alle Schulen in bezirklicher Trägerschaft mit Unisex-Toiletten ausgestattet und die Schulen bei der Schaffung solcher aktiv unterstützt werden können. Bis dahin kann der Weg nur in Abstimmung mit den Schulgemeinschaften und der Sen BJF pilothaft gegangen werden.

 

 

 
 

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