Drucksache - DS/1267/VIII
Der Ausschuss Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 1267/VIII:
Begründung: Die vorliegende Fassung konnte aus unterschiedlichen Gründen keine Zustimmung aus den Fraktionen (nach Abfrage über die Ausschussmitglieder) erhalten.
Text des Ursprungsantrages: § 39 Abs. 2 erster Satz der Geschäftsordnung wird ersetzt durch:
Auf Verlangen einer Fraktion oder von mindestens 3 Verordneten findet eine namentliche Abstimmung statt.
Abstimmungsergebnis: 7 / 0 / 0
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