Drucksache - DS/1259/VIII  

 
 
Betreff: Lichtenberg und die anderen Berliner Bezirke auskömmlich finanzieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahllperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt und Personal Entscheidung
12.06.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
14.08.2019 
32. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
11.09.2019 
35. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
09.10.2019 
36. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
13.11.2019 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
11.12.2019 
38. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
08.01.2020 
39. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE HAP PDF-Dokument
ÄA DIE LINKE. PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rat der Bürgermeister eine Beschlussfassung herbeizuführen, die sich dafür einzusetzen, dass eine dem Wachstum der Stadt und den Anforderungen an die Bezirke ausgerichtete gerechtere Finanzierung der Berliner Bezirke unter Berücksichtigung erster Schritte erfolgt gerechter wird.

 

Hierzu wird dem Bezirksamt empfohlen, beim Senat von Berlin einzufordern, dass mit den künftigen Zuweisungen für die Bezirkshaushalte (Globalsummen) spätestens für den nächsten Doppelhaushalt folgende Prämissen berücksichtigt werden:

  • Grundsatz der bedarfsgerechten Finanzierung der Bezirke
  • Abschaffung der Medianwerte - Es wird künftig winsorisiert arithmetisch bemessen, solange die Stadt wächst.
  • Reduzierung der Sonderprogramme auf wenige spezifische landesweite Sonderaufgaben und Überführung der Finanzmittel zugunsten Bezirkshaushalte als auskömmliche Finanzierungsgrundlage für deren Leistungsaufgaben
  • Verlässliche Finanzierungszuweisungen anhand der definierten Aufgaben/ Leistungen/Produkte. Im Gegenzug soll die Basiskorrektur auf die Sachverhalte beschränkt werden, die entweder unvorhersehbar oder mit einer Mengenzunahme durch die wachsende Stadt verbunden sind.
  • Kostensteigerungen aufgrund der wachsenden Stadt sind den Bezirken vorab zuzuweisen und anhand vereinbarten Leistungsparameter (Zielmodell) zu berücksichtigen.
  • Finanzausgleiche zwischen den Bezirken erfolgen durch ein landesweit abzustimmendes Ausgleichsmodell des Landes, die bisherigen bezirklichen Umverteilungen der bedarfstragenden Bezirke entfallen.
  • Es soll eine bezirkliche Zielplanung etabliert werden. Die Umsetzung der vereinbarten Ziele soll mit einem positiven Anreizsystem der Zuweisung der Globalsumme verbunden werden.

 

Unterstützend soll auch eine Beschlussfassung im Rat der Bürgermeister herbeigeführt werden.

 

Begründung der Beschlussempfehlung bleibt.

 

Begründung für die Änderung des Beschlusstextes:

Es geht lediglich darum, die Rolle des RdB nicht an erster Stelle zu nennen, sondern klar und deutlich den Senat als Adressaten zu benennen.

 

 
 

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