Drucksache - DS/1254/VIII  

 
 
Betreff: Verringerung der Unfallgefahren an der Vulkanstraße im Bereich des Gewerbeparks Dong Xuan Center/Topas
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahllperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2021 
48. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Entscheidung
27.04.2021 
48. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
Kenntnisnahme ÖOVBd PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die Parktaschen der Vulkanstr. an der östlichen Straßenseite im Bereich der Einfahrt des Gewerbegebietes (Höhe Vulkanstraße 13) für parkende Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen gesperrt werden.

 

Es soll ein gefahrloses Ein- und Ausfahren sowie Queren der Ein- und Ausfahrten des Gewerbegebietes ehemals Elektrokohle für alle Verkehrsteilnehmer möglich sein.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Generell gilt, dass derjenige, der aus einem Grundstück auf die Straße fährt, sich dabei so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Kann er dies nicht einschätzen oder ausschließen, hat er sich einweisen zu lassen (mehr dazu siehe StVO, § 10 Einfahren und Anfahren).

 

Die hier vorhandene bauliche Situation in der Vulkanstraße 13 (Radweg auf Fahrbahn vor Ein- und Ausfahrten inklusive ruhender Verkehrs) ist kein Sonderfall, sondern besteht in gesamt Berlin dort, wo Radwege/Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn entlangführen und der ruhende Verkehr am rechten Fahrbahnrand in einem Park- bzw. Seitenstreifen zugelassen ist. Wichtig ist jedoch, dass es sich in diesem Fall um die Ein- und Ausfahrt eines Privatgrundstückes handelt und um keine Einmündungssituation anderer Straßen. Auch ist davon auszugehen, dass es sich bei den anfallenden Verkehren größtenteils um Lieferfahrzeuge handelt, die mit einer entsprechenden Fahrzeughöhe den fließenden Verkehr wahrnehmen und erkennen. Die übrigen Fahrzeuge fallen ggf. unter den oben bereits angesprochenen Regelungsgehalt des § 10 StVO.

 

Eine Rücksprache mit der Polizei ergab, dass ein Unfallschwerpunkt im polizeilichen Sinne als solches nicht bekannt ist. Unfallzahlen (2018 = 1; 2019 = 2; 2020 = 0 bis 8/2020) belegen dies. Auch der Begründung, dass Parkplätze im gesamten Bereich ausreichend vorhanden sind, kann nicht gefolgt werden. Einerseits sind Gefahrenabwehraspekte immer höher als etwaige Parkvorrechte zu bewerten, somit würden auch bei hohem Parkdruck Stellflächen entfallen, wenn dies zwingend erforderlich ist. Auf der anderen Seite ist im Rahmen der aktuellen Nachverdichtung und auch der Verkehrswende eine akute Verknappung an Parkflächen zu beobachten. Als Beispiel wird in den zukünftigen Radverkehrsanlagen Siegfriedstraße der ruhende Verkehr deutlich wegfallen und sich auf die umliegenden Straßen verteilen. Somit ist mit einem erhöhten Parkdruck auch für Anwohnerinnen und Anwohner in der Vulkanstraße zu rechnen.

 

Das Bezirksamt sieht zur Entspannung und Unterstützung des Sicherheitsgefühls der mit dem Rad Fahrenden und der Anliegerverkehre die Möglichkeit, hier den baulichen Aspekt der Verbreiterung der Ein- und Ausfahrt neu zu betrachten. Auf dem Grundstück stehen Reserven zur Verfügung, um hier eine geteilte Grundstücksüberfahrt (separate Einfahrt und Ausfahrt mit Sicherheitsbereich/Mittelinsel für die zu Fuß Gehenden) herzustellen. Parallel dazu werden andere, temporäre Maßnahmen geprüft. Mit dem Eigentümer wurde dieses Vorgehen bereits diskutiert, eine abschließende Stellungnahme steht aus.

 

Diese bauliche Möglichkeit ist vor verkehrsrechtlichen Anordnungen im Vorfeld hinreichend auszuschöpfen, da es sich um eine private Grundstückszufahrt und keine Einmündung handelt.

 

 

 

 
 

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