Drucksache - DS/1251/VIII  

 
 
Betreff: Vorrang von Lesbarkeit und Verständlichkeit bei öffentlichen Texten des Bezirksamts
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDFraktion AfD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahllperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Verfassung öffentlicher Texte absolute Priorität auf die einfache Lesbarkeit und Verständlichkeit zu legen. Durch untaugliche Versuche Geschlechtergerechtigkeit mit sprachlichen Mittel herstellen zu wollen, leidet die Lesbarkeit und Verständlichkeit dieser Texte.

 

Begründung:

Das Bezirksamt ist gehalten, Texte zu verfassen, die von möglichst vielen Bürgern gelesen und gut verstanden werden. Es ist dazu rechtlich zulässig und für diverse Geschlechter geschlechtergerecht das grammatikalische Geschlecht, also z.B. das generische Maskulinum „die Mitarbeiter“ anstelle „die Mitarbeiter*Innen“ oder z.B. neutrale Begriffe wie „die Beschäftigten“ anstelle „die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ zu verwenden.

 

 
 

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