Drucksache - DS/1248/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan-Entwurf 11-14a-1 - Ergebnis der erneuten Rechtskontrolle; Arbeitstitel: „Am Carlsgarten“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtFraktion AfD
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
02.05.2019 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahllperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument
VzB - Anlage 1 PDF-Dokument
VzB - Anlage 2 PDF-Dokument
VzB - Anlage 3 PDF-Dokument
VzB - Anlage 4 PDF-Dokument
VzB - Anlage 5  
Dringliche BE ÖStadtMs PDF-Dokument
ÄA AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

1. Die Vorlage zur Beschlussfassung ist aufzuheben und an die entsprechende Fachabteilung zurück zu überweisen.

2. Anlagen 2 und 3 sind nochmals im Hinblick auf die Schall-Schutzmaßnahmen zu überarbeiten.

3. Ein aktiver Schallschutz ist in den zu überarbeitenden Bebauungsplanentwurf einzubeziehen.

4. Der Nachweis der technischen Machbarkeit zur Erreichung der Beurteilungspegel gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 8 nur durch passiven Schallschutz ist durch die entsprechende Fachstelle im Bezirksamt zu erbringen.

5. Zur Vermeidung der Feststellung der Rechtswirksamkeit gemäß § 214 Absatz 3 Satz 2 des BauGB ist die defizitäre Berücksichtigung des Schutzgutes Mensch auszugleichen.

6. eine Lärmschutzwand zwingend vorzuschreiben.

7. Die unter Punkt 9. der textlichen Festlegungen zu verglasten Vorbauten sind auf die gesamten verbundenen Außenwohnbereiche auszudehnen.

8. Nach Überarbeitung und nochmaliger erneuter Rechtskontrolle durch die zuständige Senatsverwaltung ist die Vorlage zur Beschlussfassung neu einzubringen.

 

Begründung:

Der § 1 Absatz 6 Satz 1, Satz 7 d) und e) des BauGB werden hier gröblich verletzt.

Das Schutzgut Mensch wird ungenügend berücksichtigt.

Was ist Lärm und warum macht er krank?

Ein Geräusch wird zu Lärm, wenn es bewusst oder unbewusst stört und damit das Wohlbefinden beeinträchtigt.

Untersuchungen des Umweltbundesamtes zufolge fühlen sich 54 Prozent der Deutschen vor allem durch Straßenlärm gestört. 20 Prozent fühlen sich stark beeinträchtigt.

Unbestritten ist, dass Lärm krank machen und die Leistungsfähigkeit eines Menschen negativ beeinflussen kann. Laut Bundesumweltministerium können bereits geringe Lärmpegel zu Konzentrations- oder Schlafstörungen führen.

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf nimmt dieses erhöhte Gesundheitsrisiko für die zukünftig dort wohnenden und arbeitenden Studenten billigend in Kauf.

 

Der Bebauungsplan 11.14a-1 soll die vorhandene Kerngebietsnutzung auf dem Grundstück Treskowallee 115 sichern und an der Straße Carlsgarten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Studentenappartementhauses schaffen.

 

Das jetzige Lärmniveau von größer 70 dB(A) zur Nachtzeit wird durch die angrenzende S-Bahnstrecke (S3) und die Regionalbahnstrecke am unmittelbar angrenzenden S-Bahnhof Karlshorst erreicht. Hinzu kommen die Lärmemissionen durch den Auto- und Straßenbahnverkehr in der Treskowallee.

 

Auf Seite 28 wird in Zeile 11 bemerkt:

„Durch die Planung eines Wohngebietes in einer stark lärmbelasteten Lage führt die Durchführung der Planung zu einer kritischen Situation in Bezug auf das Schutzgut Mensch.“

 

Auf Seite 35 unter Punkt 5.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen heißt es:

„Die Plangeber bzw. die zuständigen Fachbehörden sollen in der Lage sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen zu können.“

Hier wird allen Ernstes eine Konjunktivversion vertreten, die unglaubhaft (Personalsituation im Bezirksamt) und fachlich im Bezirksamt nicht umsetzbar ist.

 

Auf Seite 36 vierte Zeile heißt es:

„Ein Erfordernis weiterer Maßnahmen zur Überwachung, die über die im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten der jeweiligen Fachbehörde zu prüfenden Belange hinausgehen, ist derzeit nicht gegeben.“

Das heißt im Klartext, das Bezirksamt und die jeweilige Fachbehörde sehen sich außer Stande, dem Bauherren auf die Finger zu schauen, wenn die dann tatsächlich vorhandenen Immissionswerte nach der Bauphase erheblich von den Vorgaben in den textlichen Festsetzungen (30 dB(A) nachts in Aufenthaltsräumen) abweichen. Was passiert dann, soll bautechnisch nachgebessert werden, gibt es lange Rechtsstreitigkeiten?

 

Auf Seite 48, 15. Zeile von unten heißt es im Zusammenhang mit der Vorhangfassade und dem Lüften:

Dies gilt besonders bei den geplanten Studentenappartements, weil hier eine Vielzahl kleiner Wohneinheiten entsteht, deren Fenster hinter der Vorhangfassade auf engem Raum zueinander benachbart wären. Dazu kommt, dass das Gefühl eines geöffneten Fensters nicht wirklich entstehen kann, wenn sich vor dem geöffneten Fenster noch eine Glasfassade befindet. Zudem würde sich eine Vorhangfassade wahrscheinlich negativ auf die Belichtung der Wohnungen auswirken.“

Zu allem Überfluss fließt noch das Gefühl und die Wahrscheinlichkeit in die Entwurfsplanung

mit ein. Realitätsbewußtsein und Wissen sind andere Kategorien, die als Maßstab für eine B-Planentwicklung leider hier nicht herhalten können.

 

In ignoranter Art und Weise wird auf aktive Lärmschutzmaßnahmen verzichtet.

Auf Seite 52 vierter Absatz heißt es dazu:

„Trotz der hohen Lärmbelastung wird in Abwägung mit den anderen berührten Belangen an der Bebauung des Plangebietes, auch in Form einer Wohnnutzung, festgehalten.

 

Zu allem Überfluss macht die Berliner Arbeitsgemeinschaft Naturschutz e. V. (u. a. finanziert durch Senatszuwendungen) sich der Lächerlichkeit Preis und meint auf Seite 67:

„Da der aktive Schallschutz nicht möglich ist, sollten an dieser Stelle nicht Studierende, sondern hörbeeinträchtigte Senioren untergebracht werden.“

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen