Drucksache - DS/1240/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-102 - frühzeitige Beteiligungen; Arbeitstitel: Degnerstraße, Waldowstraße, Lindenweg, Käthestraße, Oberseestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahllperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 3 PDF-Dokument
VzK - Anlage 4 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)      das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-102

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung und Ergebnis

 

b)      das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-102

 

Anlage 3: Auswertung und Ergebnis

 

c)      auf der Grundlage der vorhergenannten Ergebnisse den Bebauungsplanentwurf hinsichtlich des zulässigen Nutzungsmaßes vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung und Gemeinsamen Landesplanungsabteilung zu modifizieren.

 

Anlage 4: Vermerk vom 14.03.2019

 

d)      entsprechend den vorhergenannten Ergebnissen das Bebauungsplanverfahren 11-102 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

e)      mit der Durchführung des Beschlusses zu c) und d) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

 

 
 

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