Drucksache - DS/1239/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-40-1 - Festsetzung; Arbeitstitel: Wartiner Straße 1 und 6 sowie Falkenberger Chaussee 160
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahllperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)     die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-40-1 vom 30.08.2017 für die Grundstücke Wartiner Straße 1 und 6, Falkenberger Chaussee 160 sowie für Teilflächen der Falkenberger Chaussee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen, als Rechtsverordnung.

Anlage: räumlicher Geltungsbereich

 

b)     mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

c)     die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des Bebauungsplanes
11-40-1 in Kenntnis zu setzen.

 

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2019 zur Drucksache DS/1115/VIII den Bebauungsplan 11-40-1 vom 30.08.2017 für die Grundstücke Wartiner Straße 1 und 6, Falkenberger Chaussee 160 sowie für Teilflächen der Falkenberger Chaussee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen, und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-40-1 entschieden.

Gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 

 

 


 

 Anlage

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-40-1

 

für die Grundstücke Wartiner Straße 1 und 6, Falkenberger Chaussee 160

sowie für Teilflächen der Falkenberger Chaussee

T:\Stadtplanungsamt\01 Arbeitsgruppen\Gruppe_A\04 B-Pläne\01 Im Verfahren\11-40-1\11 Pläne, Gutachten, Allgemeines\01 Übersichtspläne\11-40-1-Geltungsbereich erweitert gesamt neu.tif
im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen

 

          ohne Maßstab

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                 Änderung von Teilflächen des allgemeinen Wohngebiets in Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule und gedeckte Sportanlage“

 

        Änderung einer öffentlichen Parkanlage (ehemaliger Schulstandort) in Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule und gedeckte Sportanlage“

 

 

 
 

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