Drucksache - DS/1227/VIII  

 
 
Betreff: Erhalt der Biotope auf den Grundstücken Waldowallee 115/117 und Köpenicker Allee 108-118
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
29. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
04.04.2019 
35. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahllperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
12.12.2019 
38. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichenkeitsantrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE ÖSM PDF-Dokument
ÄA AfD PDF-Dokument
Austauschexemplar ÄA AfD PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) - Anlagen  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

im Rahmen der Bebauungsplanung, die im Umweltatlas des Geoportals des Landes Berlin erfassten Biotope auf den Grundstücken Waldowallee 115/117 und Köpenicker Allee 108-118 zu erhalten und sie unbedingt in Freiflächenkonzept zu integrieren. Die Biotope sollen ohne Bebauung erhalten bleiben, um das in Karlshorst bestehende Defizit an Grünflächen auszugleichen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens 11-29 „Waldowallee“ wurde bereits 2011 eine umfassende Biotopkartierung durchgeführt. Des Weiteren wurden 2011 die gemäß der Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO Bln) geschützten Bäume und die gemäß Waldgesetz als Wald einzustufende Fläche ermittelt (siehe Anlage). Nachdem die Bearbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs 11-29 aus unterschiedlichen Gründen längere Zeit ruhte, besteht nunmehr die Absicht, das Verfahren mit einer geänderten Zielsetzung (Geschosswohnungsbau und Gemeinschaftsschule statt Einfamilienhausbebauung) fortzuführen. Hierzu wird aktuell der entsprechende Bezirksamtsbeschluss vorbereitet.

 

Im Rahmen des neu aufgenommenen Bebauungsplan-Verfahrens soll auch ein Freiflächenkonzept erarbeitet werden. Hierbei wird unter anderem auch zu prüfen sein, welche Flächen für eine Bebauung in Frage kommen und welche Vegetationsbestandteile aus Gründen des Natur- oder Artenschutzes bzw. zur Sicherung der Grünflächenversorgung erhalten werden sollen bzw. erhalten oder kompensiert werden müssen. Da vor allem der Baum- und der Waldschutz von hoher Relevanz sind, lässt die Grundstückseigentümerin (HOWOGE) derzeit neu untersuchen, welche Flächen als Waldflächen gemäß Waldgesetz einzustufen sind. Im Zuge dieser Untersuchung wird auch die o.g. Kartierung der gemäß BaumSchVO Bln geschützten Bäume außerhalb der identifizierten Waldflächen aktualisiert.

 

Im weiteren Bebauungsplan-Verfahren sollen zudem, neben weiteren umweltrelevanten Untersuchungen, die Biotopkartierung und die faunistische Standortuntersuchung aktualisiert sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, basierend auf dem zu entwickelnden Bebauungskonzept, erarbeitet werden.

 

 

  Ausdruck vom: 25.11.2019

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